Aus der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts ergibt sich bei eingehender Lektüre, dass die Angaben des Klägers nicht in allen Punkten übereinstimmen. Das Gericht stellt insoweit selbst auf unterschiedliche Darstellungen ab.
Nach meinem Verständnis geht das Oberlandesgericht davon aus, dass der Sachverhalt seitens des Klägers nicht durchgehend konsistent wiedergegeben wurde.
Danke für den Link. Es handelt sich übrigens um eine Entscheidung von 2024. Auch in diesem Text scheint mir nicht alles widerspruchsfrei.
Es steht dort "indem in einer auf dem Mobiltelefon des Nutzers installierten App eine von der Beklagten übersandte pushTAN vom Nutzer freigegeben wird."
Die Freigabe der TAN (vermutlich geht damit die Freigabe der Transaktion einher) erfolgt demnach in der App.
Dann wird aber darauf hingewiesen: "dass der Nutzer seine Authentifizierungselemente vor unbefugtem Zugriff zu schützen hat, was unter anderem jede mündliche Mitteilung oder Weitergabe einer TAN außerhalb des Online-Banking ausschließt". Das scheint bei dem verwendeten Verfahren aber sowieso nicht erforderlich zu sein.
Ein definitiver Schwachpunkt des hier eingesetzten Verfahrens ist, dass der Kunde die (mutmaßlich durch die Betrüger ausgelöste) Überweisung freigeben kann, ohne selbst Zugriff auf das Onlinebanking zu haben.
Außerdem scheint es so, als hätten die Betrüger, die mutmaßlich zuvor über Phishing Zugang zum Onlinebanking des Opfers erreicht haben, das Überweisungslimit dort hochsetzen können, ohne dass dafür eine TAN notwendig gewesen wäre (vorausgesetzt die Angaben des klagenden Opfers treffen inhaltlich in diesem Punkt zu, was die Bank allerdings bestreitet und auch das Gericht nicht so gesehen hat).
Generell hat 2FA, bei der der zweite Faktor komplett losgelöst von der zu authentisierenden Transaktion genutzt wird, die Schwäche, gegen solche oder ähnliche Social Engineering-Angriffe anfällig zu sein. Eine Spielart dieser Angriffe sind sog. Fatique-Angriffe (für's Banking eher weniger geeignet, aber z.B. für den Zugriff auf Nutzer-/Adminkonten sehr beliebt und erfolgreich).