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OK, dann andersrum gefragt - war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bzw. Fahrzeugabgabe der Hackerangriff bekannt, und war darauf hingewiesen, dass aktuell keine Kartenzahlung möglich ist? Oder erfolgte der Hackerangriff zwischen Fahrzeugabgabe und -abholung, also "überraschend" für den Kunden?
Im letzteren Fall würde ich auf eine Rechnung zur Überweisung bestehen und kein Bargeld holen. Auf Wunsch gegen Echtzeitüberweisung, falls sie das Auto ohne Zahlungseingang nicht freigeben.