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OK, dann andersrum gefragt - war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bzw. Fahrzeugabgabe der Hackerangriff bekannt, und war darauf hingewiesen, dass aktuell keine Kartenzahlung möglich ist? Oder erfolgte der Hackerangriff zwischen Fahrzeugabgabe und -abholung, also "überraschend" für den Kunden?
Im letzteren Fall würde ich auf eine Rechnung zur Überweisung bestehen und kein Bargeld holen. Auf Wunsch gegen Echtzeitüberweisung, falls sie das Auto ohne Zahlungseingang nicht freigeben.
Im letzteren Fall würde ich auf eine Rechnung zur Überweisung bestehen und kein Bargeld holen. Auf Wunsch gegen Echtzeitüberweisung, falls sie das Auto ohne Zahlungseingang nicht freigeben.
Das sehe ich auch so. Eine Werkstatt schickt mich exakt ein mal wie einen Bittsteller zum ATM. Es gibt sicher auch ordentliche Werkstätten, die möchten, dass der Kunde wiederkommt.
Leider darf die Werkstatt das Auto behalten, bis bezahlt wurde, auch wenn vorher Kartenzahlung vereinbart wurde. Solche verbraucherfeindlichen Gesetze sollten geändert werden. Die Gebühren vom Fremd-ATM kann der Kunde theoretisch von der Werkstatt verlagen.