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Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich diese Masche lange hält. Der Aufwand für die Täter ist relativ zum Ertrag doch viel zu hoch. Es fliegt immer ziemlich schnell auf und viel rum kommt dabei auch nicht (maximal 50€ pro Vorgang).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich diese Masche lange hält. Der Aufwand für die Täter ist relativ zum Ertrag doch viel zu hoch. Es fliegt immer ziemlich schnell auf und viel rum kommt dabei auch nicht (maximal 50€ pro Vorgang).
Das Kartenterminal wird mit Sicherheit nicht in Deutschland registriert sein.Wobei ich bislang dachte das sowas daran scheitert daß der Inhaber eines Kartenterminals ja bekannt ist - die Polizei da also wohl schnell jemanden festnehmen könnte.
Das wäre auf jeden Fall ein Chargeback-Grund! So ein Betrug sollte eigentlich schnell auffallen: das originale Parkticket wurde ja nicht bezahlt, ggf. kann der Fahrer gar nicht ausfahren.[...]
Das Kartenterminal wird mit Sicherheit nicht in Deutschland registriert sein.
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das beschriebene bzw. gezeigte Gerät sieht allerdings eher nach einer modernen 'Parkuhr' am Straßenrand aus.So ein Betrug sollte eigentlich schnell auffallen: das originale Parkticket wurde ja nicht bezahlt, ggf. kann der Fahrer gar nicht ausfahren.
Siehe PNFalls es wie gesagt über ein Kartenterminal mit hinterlegtem Konto und nicht etwa über "NFC-Verlängerung" läuft.
Gibt's in manchen Ländern vielleicht Geldautomaten, wo man via NFC ohne PIN Bargeld abheben kann?
Doch es gibt Verfahren wo beides erfolgt. Der Geschädigte sieht also zwei Buchungen ein offizielles und ein weiteres.Das wäre auf jeden Fall ein Chargeback-Grund! So ein Betrug sollte eigentlich schnell auffallen: das originale Parkticket wurde ja nicht bezahlt, ggf. kann der Fahrer gar nicht ausfahren.
Und ansonsten muss das Terminal und dahinterliegende Geschäftskonto ja registriert sein, und sei es auf einen Strohmann. Ist am Ende dann nicht viel anders als ein Lastschriftbetrug.
Das kann m.E. keine Kartentransaktion sondern nur eine Online-Buchung mit den abgegriffenen Daten sein.Doch es gibt Verfahren wo beides erfolgt. Der Geschädigte sieht also zwei Buchungen ein offizielles und ein weiteres.
im Artikel war vom "Parkplatz am Hauptbahnhof" die Rede - aber "Parkuhr"-artig scheint dennoch richtig zu sein, also nicht zwingend eine Schranke die man nur nach Scannen eines Belegs öffnen kann. Darauf deutet auch die Zahlungsmöglichkeit per App hin, die seitlich auf dem Automaten zu sehen ist.das beschriebene bzw. gezeigte Gerät sieht allerdings eher nach einer modernen 'Parkuhr' am Straßenrand aus.
Abgesehen davon, dass es nicht um ein Parkhaus geht - ich habe Zweifel, ob man den "Parkuhr"-Betreiber für Manipulationen an seinem Gerät verantwortlich machen und die Begleichung des Schadens von ihm verlangen kann.Ich denke, den Schaden muss der Parkhausbetreiber bezahlen, weil er für die einwandfreie Nutzung seiner Automaten verantwortlich ist.
Daher empfiehlt die Polizei Köln:
-Überprüfen Sie Parkautomaten vor dem Bezahlen auf bauliche Veränderungen oder Manipulationen. Achten Sie auf ungewöhnliche Aufsätze, lockere Bauteile oder Klebereste.
Bitteschön hier wird eine Kartentransaktion beschrieben :Das kann m.E. keine Kartentransaktion sondern nur eine Online-Buchung mit den abgegriffenen Daten sein.
Hast du eine Quelle dafür?
dev.to
Ja, danke. Das kenne ich ebenso wie das EMV Protokoll über NFC. Aber praktisch kannst du damit kein "wildes Shopping" machen. Dazu müsste im selben Moment, in dem ein argloser Kunde seine Karte an den Fake-Leser hält, jemand Drittes das passende Relay-Gerät an ein Kartenterminal irgendwo auf der Welt halten und etwas unter 50€ kaufen...Bitteschön hier wird eine Kartentransaktion beschrieben :
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Flipper Zero NFC Hacking - EMV Banking, Man-in-the-Middle, and Relay Attacks
In our previous post, we explored how the Flipper can function as both an NFC contactless card reader...dev.to
Nein. Bargeldbezug am Automaten setzt nach MC/Visa Regularien immer eine Online- PIN voraus.Deswegen habe ich ja oben gefragt, ob es Länder gibt mit NFC-fähigen Geldautomaten, die keine PIN verlagen.
Es ist aber nur ein erster Hinweis. Und bis die Auskünfte von Banken (auch im EU-Ausland) eintrudeln, kann das Geld z.B. via Echtzeit -Überweisung schon über dutzende Konten weitergeschickt worden sein.und Ermittlungsbehörden haben im Gegensatz zum Taschendiebstahl zumindest einen ersten Hinweis, wohin das Geld gegangen ist.
Alles richtig - kann mir als Kunde aber egal sein. Ich hab zwar den Ärger mit Betrugsanzeige und Chargeback - bekomme aber mein Geld zurück. Hier haftet im Zweifel der Acquirer, der einen so unzuverlässigen "Händler" aquiriert hat. Deshalb gibts meistens auch Sicherheitsleistungen bei größeren Umsätzen etc.Es ist aber nur ein erster Hinweis. Und bis die Auskünfte von Banken (auch im EU-Ausland) eintrudeln, kann das Geld z.B. via Echtzeit -Überweisung schon über dutzende Konten weitergeschickt worden sein.
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Nein, das ist nicht schwer, das steht ja auf der Kreditkartenabrechnung. Schwer ist, es wieder zurückzubekommen (vermutlich dank Chargeback nicht wirklich)Wenn ich von solchen Betrügereien höre, frage ich mich immer: Wie schwer ist es für die Ermittlungsbehörden heraus zu finden, wohin das Geld gegangen ist?
Aber der Betrag, der von meinem Konto verschwunden ist, ist ja nicht bei einem anonymen Betrüger gelandet, sondern auf irgendeinem Konto, das irgendeinem gehört.
Wichtig ist doch für den Betrüger, dass er das Geld schnell genug abzieht/ausgibt. Das Konto, auf das es geht (bei Überweisungsbetrug), ist ja nicht seines und/oder befindet sich in einem Land, in dem der rechtliche Durchgriff sehr begrenzt ist.Mir ist bewusst, dass nicht immer der eigentliche Empfänger ausfindig gemacht werden kann, aber der Aufwand für einen "Betrüger per NFC" ist deutlich höher, als für den klassischen Taschendieb, und Ermittlungsbehörden haben im Gegensatz zum Taschendiebstahl zumindest einen ersten Hinweis, wohin das Geld gegangen ist.
Stimmt; es ist den Betrügern allerdings recht egal, wer letztlich haftet, also die Zeche zahlt.Alles richtig - kann mir als Kunde aber egal sein. Ich hab zwar den Ärger mit Betrugsanzeige und Chargeback - bekomme aber mein Geld zurück. Hier haftet im Zweifel der Acquirer, der einen so unzuverlässigen "Händler" aquiriert hat. Deshalb gibts meistens auch Sicherheitsleistungen bei größeren Umsätzen etc.
Na dann schönen Dank dafür.Eigentlich wollte ich keine Diskussion (trotzdem Danke für weitere Meinungen und Informationen), sondern wollte nur dem "ali2", der gemeint hatte, so ein Abgreifen einer NFC-Zahlung sei "ganz einfach", den Wind aus den Segeln nehmen.![]()
Wenn es dich interessiert, was auf deiner Kreditkarte gespeichert ist, dann schau mal:[...]
Übrigens meine Fragen die ich stelle bzw. stellen werde könnt ihr mir ruhig besntworten. Ich stelle Fragen weil ich die Antworten hören will!