zusammenkopiertes Zeug macht es nicht besser.
oh doch, reicht für das Forum hier mehr als aus.
Toll!
Achtung, jetzt kommt bestimmt eine tolle Feststellung?!
Ich habe die falschen Aussagen, Annahmen sowie physikalischen Zusammenhänge aber gerne korrigiert.
- Wirtschaftswissenschaften
Ich habe die falschen Aussagen, Annahmen sowie wirtschaftlichen Zusammenhänge aber gerne korrigiert.
Ich habe die falschen Aussagen, Annahmen sowie rechtswissenschaftliche Zusammenhänge aber gerne korrigiert.
und noch weniger von- Steuern
Ich habe die Aussagen und Annahmen oben gerne korrigiert.
Denn sonst wüsstest du, was der Begriff „Ausnahmetatbestand“ im Steuerrecht meint.
Ich helfe auch an dieser Stelle gerne wieder aus.
Das ist der bekannteste aller Ausnahmetatbestände.
Man beachte: § 2 EnergieStG oder 57 EnergieStG oder das zweite 2. Energiesteuersenkungsgesetz.
Deswegen existiert als "Gegenpol" auch das KraftStG und die höhere Grundbesteuerung.
Und der Hinweis auf das EStG sollte an dieser Stelle auch erfolgen.
Gern geschehen.
Und wenn wir mal in deine eigene Quelle gucken finden wir bei
Achtung, jetzt kommt es:
Gleich auf Seite 1 folgenden interessanten Satz „Die Energiesteuervergünstigung von über 18 Cent je Liter stellt bei einem Verbrauch von fast 40 Milliarden Liter eine jährliche Subvention von über 7 Milliarden Euro dar“
Toll! Eine Subvention. GENAU darüber reden wir. Danke für die ständigen Bestätigungen.
in dem Stil geht es auf SeUte 2 weiter „Von der Subvention profitieren …“
Und? Der offensichtliche Zusammenhang ist sonnenklar. Ich erkläre euch aber gerne eure Steuergesetzgebung: Im Kontext / Zusammenhang von
Subventionen (und Diesel) bezeichnet der Begriff
Ausnahmetatbestand genau die gesetzliche Formulierung, die eine Steuervergünstigung überhaupt erst ermöglicht.
Aber schön zu sehen, wie du dich selbst noch unglaubwürdiger machst.
Mache ich hier SO immer wieder gerne. Es gibt mir einfach ein gutes Gefühl, immer recht zu haben.