Elektromobilität (aus dem Tesla-Aktie-Thread)

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
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Und da behaupte mal einer die unterschiedlichen Tarife beim E-Laden wären ein Dschungel und beim Tanken ist alles supi...


Bis zu 50 Cent Differenz je Liter Diesel bei verschiedenen Tankstellen. Wow. :oops:
 

ThoPBe

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16.09.2018
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Micha1976

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09.07.2012
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.

Es ist übrigens keine Subvention von Diesel, es ist ein Ausnahmetatbestand in der Steuergesetzgebung, der sinnvoll ist.
Bevor du anderen mit deiner Unwussenheit, Schwurbelei und Unfähigkeit hilfst solltest du dich erstmal über die Dinge informieren, die du zusammenhanglos und sachlich falsch in den Mund nimmst.
 

Rantala

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19.12.2016
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Kann gar nicht sein:

oar2.jpg



Dieser Thread .... :ROFLMAO:
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
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Bevor du anderen mit deiner Unwussenheit, Schwurbelei und Unfähigkeit hilfst solltest du dich erstmal über die Dinge informieren, die du zusammenhanglos und sachlich falsch in den Mund nimmst.
Du liegst schon wieder falsch. Ich finde es aber schön, dass ich aus den USA heraus mal wieder zu Hilfe eile:


usw. usw.

Gerne geschehen.
 

Micha1976

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09.07.2012
7.643
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Du liegst schon wieder falsch. Ich finde es aber schön, dass ich aus den USA heraus mal wieder zu Hilfe eile:

[
Sinnfrei zusammenkopiertes Zeug macht es nicht besser.

Ich halte fest. Du hast keine Ahnung von
- Physik
- Wirtschaftswissenschaften
- Rechtswissenschaften
und noch weniger von
- Steuern

Denn sonst wüsstest du, was der Begriff „Ausnahmetatbestand“ im Steuerrecht meint.

Und wenn wir mal in deine eigene Quelle gucken finden wir bei


Gleich auf Seite 1 folgenden interessanten Satz „Die Energiesteuervergünstigung von über 18 Cent je Liter stellt bei einem Verbrauch von fast 40 Milliarden Liter eine jährliche Subvention von über 7 Milliarden Euro dar“

in dem Stil geht es auf SeUte 2 weiter „Von der Subvention profitieren …“

Aber schön zu sehen, wie du dich selbst noch unglaubwürdiger machst.
 
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ThoPBe

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16.09.2018
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zusammenkopiertes Zeug macht es nicht besser.
oh doch, reicht für das Forum hier mehr als aus.
Toll!
Du hast keine Ahnung von
Achtung, jetzt kommt bestimmt eine tolle Feststellung?!
Ich habe die falschen Aussagen, Annahmen sowie physikalischen Zusammenhänge aber gerne korrigiert.
- Wirtschaftswissenschaften
Ich habe die falschen Aussagen, Annahmen sowie wirtschaftlichen Zusammenhänge aber gerne korrigiert.
- Rechtswissenschaften
Ich habe die falschen Aussagen, Annahmen sowie rechtswissenschaftliche Zusammenhänge aber gerne korrigiert.
und noch weniger von- Steuern
Ich habe die Aussagen und Annahmen oben gerne korrigiert.
Denn sonst wüsstest du, was der Begriff „Ausnahmetatbestand“ im Steuerrecht meint.
Ich helfe auch an dieser Stelle gerne wieder aus.

Das ist der bekannteste aller Ausnahmetatbestände.
Man beachte: § 2 EnergieStG oder 57 EnergieStG oder das zweite 2. Energiesteuersenkungsgesetz.

Deswegen existiert als "Gegenpol" auch das KraftStG und die höhere Grundbesteuerung.

Und der Hinweis auf das EStG sollte an dieser Stelle auch erfolgen.

Gern geschehen.
Und wenn wir mal in deine eigene Quelle gucken finden wir bei
Achtung, jetzt kommt es:
Gleich auf Seite 1 folgenden interessanten Satz „Die Energiesteuervergünstigung von über 18 Cent je Liter stellt bei einem Verbrauch von fast 40 Milliarden Liter eine jährliche Subvention von über 7 Milliarden Euro dar“
Toll! Eine Subvention. GENAU darüber reden wir. Danke für die ständigen Bestätigungen.
in dem Stil geht es auf SeUte 2 weiter „Von der Subvention profitieren …“
Und? Der offensichtliche Zusammenhang ist sonnenklar. Ich erkläre euch aber gerne eure Steuergesetzgebung: Im Kontext / Zusammenhang von Subventionen (und Diesel) bezeichnet der Begriff Ausnahmetatbestand genau die gesetzliche Formulierung, die eine Steuervergünstigung überhaupt erst ermöglicht.
Aber schön zu sehen, wie du dich selbst noch unglaubwürdiger machst.
Mache ich hier SO immer wieder gerne. Es gibt mir einfach ein gutes Gefühl, immer recht zu haben.
 
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DFW_SEN

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28.06.2009
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IAH & HAM
Es ist übrigens keine Subvention von Diesel, es ist ein Ausnahmetatbestand in der Steuergesetzgebung, der sinnvoll ist.
Toll! Eine Subvention. GENAU darüber reden wir. Danke für die ständigen Bestätigungen.

Und? Der offensichtliche Zusammenhang ist sonnenklar. Ich erkläre euch aber gerne eure Steuergesetzgebung: Im Kontext / Zusammenhang von Subventionen (und Diesel) bezeichnet der Begriff Ausnahmetatbestand genau die gesetzliche Formulierung, die eine Steuervergünstigung überhaupt erst ermöglicht.
.
Der arbeitslose #Dampfplauderer mal wieder in Hoechstform 🤣🤣🤣🤣🤣🤣 Kein Wunder, dass er keinen Job findet.
 
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Micha1976

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09.07.2012
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Toll! Eine Subvention. GENAU darüber reden wir. Danke für die ständigen Bestätigungen.
Was denn nun? Subvention oder nicht? Denn ein Möchtegern-Universalgenie hat erst kürzlich behauptet:

Es ist übrigens keine Subvention von Diesel

Im Übrigen sprechen weder die §§ 2, 57 EnergieStG noch irgendein Energiesteuersenkungsgesetz von einem "Ausnahmetatbestand".
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Mal wieder was zum Thema. Ich betreue gerade die Prozesssteuerung für ein Projekt eines Logistikers in NRW der gerade Hallen kauft für Wareneinlagerungen und Terminlagerungen. Der Warenverkehr erfolgt mit eigenen LKW. Und diese LKW werden, tada - ausschließlich mit Elektro Zugmaschinen betrieben. Der Logistiker hat über 30 Jahre Erfahrung in dem Business und seine klare Aussage, die Elektro Zugmaschinen kosten in Anschaffung und Betrieb auf die geplante Nutzungsdauer gerechnet nur etwa 60% im Vergleich zu Diesel Zugmaschinen. Logischerweise werden die Hallen mit BEV und Speicher ausgestattet damit die Zugmaschinen nachts laden können.
 

Alfalfa

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23.01.2022
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Mal wieder was zum Thema. Ich betreue gerade die Prozesssteuerung für ein Projekt eines Logistikers in NRW der gerade Hallen kauft für Wareneinlagerungen und Terminlagerungen. Der Warenverkehr erfolgt mit eigenen LKW. Und diese LKW werden, tada - ausschließlich mit Elektro Zugmaschinen betrieben. Der Logistiker hat über 30 Jahre Erfahrung in dem Business und seine klare Aussage, die Elektro Zugmaschinen kosten in Anschaffung und Betrieb auf die geplante Nutzungsdauer gerechnet nur etwa 60% im Vergleich zu Diesel Zugmaschinen. Logischerweise werden die Hallen mit BEV und Speicher ausgestattet damit die Zugmaschinen nachts laden können.
Wie bei allen Techniken gibt es sinnvolle und weniger sinnvolle Einsatz Gebiete.
 

malone

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11.05.2015
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Mal wieder was zum Thema. Ich betreue gerade die Prozesssteuerung für ein Projekt eines Logistikers in NRW der gerade Hallen kauft für Wareneinlagerungen und Terminlagerungen. Der Warenverkehr erfolgt mit eigenen LKW. Und diese LKW werden, tada - ausschließlich mit Elektro Zugmaschinen betrieben. Der Logistiker hat über 30 Jahre Erfahrung in dem Business und seine klare Aussage, die Elektro Zugmaschinen kosten in Anschaffung und Betrieb auf die geplante Nutzungsdauer gerechnet nur etwa 60% im Vergleich zu Diesel Zugmaschinen. Logischerweise werden die Hallen mit BEV und Speicher ausgestattet damit die Zugmaschinen nachts laden können.
Ausschlaggebend ist hier die Mautbefreiung bis 2031; das sind im Schnitt 35 €-Cent je gefahrenem Kilometer.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Dieses immer wieder aufkommende Märchen mit den rostenden Bremsen wurde doch schon vor Jahren widerlegt.

Was korrekt wäre ist einen etwas längeren Bremsweg anzugeben, weil die Masse natürlich eine Auswirkung auf den Bremsweg hat. Aber doch bitte nicht immer wieder mit rostenden Bremsen kommen… 🤣
 

ThoPBe

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16.09.2018
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Das frage ich doch die ganze Zeit dich.
Subvention oder nicht?
Nun, die Frage stellt sich für mich nicht. Du hast die Frage oben aufgeworfen.
Denn ein Möchtegern-Universalgenie hat erst kürzlich behauptet:
Es ist ein Steuer-Ausnahmetatbestand. Zitat "Im Allgemeinen unterliegen Steuern dem Non-Affektationsprinzip. Das heißt, dass Einnahmen nicht zweckgebunden für einen einzelnen Haushaltsposten verwendet werden dürfen. Die Steuern auf Benzin und Diesel bilden hierbei eine Ausnahme."

Im Übrigen sprechen weder die §§ 2, 57 EnergieStG noch irgendein Energiesteuersenkungsgesetz von einem "Ausnahmetatbestand".
Dann solltest du ein Blick in die Steuergesetzgebung werfen. Oder suchst du tatsächlich den wortwörtlichen Begriff "Ausnahmetatbestand" in den Gesetzen? Diesen wirst du dort nicht finden.

Aber auch hier hilft ein Blick in das Juris: "Die Paragraphen des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) und die Energiesteuersenkungsgesetze sind als Ausnahmetatbestände (Steuerbegünstigungen, Ausnahmeregelungen oder Entlastungstatbestände) einzuordnen"

Gern geschehen.
 
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Rantala

Erfahrenes Mitglied
19.12.2016
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Mal wieder was zum Thema. Ich betreue gerade die Prozesssteuerung für ein Projekt eines Logistikers in NRW der gerade Hallen kauft für Wareneinlagerungen und Terminlagerungen. Der Warenverkehr erfolgt mit eigenen LKW. Und diese LKW werden, tada - ausschließlich mit Elektro Zugmaschinen betrieben. Der Logistiker hat über 30 Jahre Erfahrung in dem Business und seine klare Aussage, die Elektro Zugmaschinen kosten in Anschaffung und Betrieb auf die geplante Nutzungsdauer gerechnet nur etwa 60% im Vergleich zu Diesel Zugmaschinen. Logischerweise werden die Hallen mit BEV und Speicher ausgestattet damit die Zugmaschinen nachts laden können.

Zum Thema gibts einen sehr infomativen Kanal auf YT
Elektrotrucker

Sehr smarter Typ mit interessantem, beruflichen Background.