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...ach so.
Also wohl nach der Devise: Legal, illegal, scheißegal ...
Beweise mir, dass ich die Daten noch habe. Wie willst du es machen, solange ich dir das nicht sage?
...ach so.
Also wohl nach der Devise: Legal, illegal, scheißegal ...
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Datenschutzexperten alarmiert: Verbraucher erfahren nicht, dass alte Schufa‑Daten weiterexistieren
Die Schufa speichert unbemerkt von der Öffentlichkeit veraltete Daten von Millionen Verbrauchern auf längere Zeit. Das ergeben Recherchen von NDR und SZ. Alles rechtens, so die Schufa, doch Daten- und Verbraucherschützer sind alarmiert.www.tagesschau.de
Wir haben beim Kontrolltermin mal darauf geachtet - in der Praxis wird von Patienten fleißig mit EC-Karte bezahlt Bizarr. Ob die mehrheitlich nicht kreditwürdig sind oder sich alle das Abtretungsformular kritisch durchgelesen haben?Ich hatte das mal… während ich im Warteraum saß, kam die Mail vom Schufa Updateservice… war leider Score relevant.
Haben uns für die Zukunft drauf geeinigt, dass Sie nur noch selbst abrechnen ohne Dienstleister. Mein anderer nutzt BFS, das war immer ohne Schufa.
Leichte Red Flag, dass der Inhaber hinter dem Nachnamen nicht weniger als sechs Mastertitel (inkl. einem aus "Beverly Hills") aufführt (einen Dr. gibt es aber nicht - honny soit qui....)
Machen Banken ja auch so... da hält sich auch kaum einer an die Löschfristen.

Ja, tut er... und interessant zu erfahren wäre ja eigentlich, was so ein Zahnarzt macht, wenn ein Patient mit akuten Zahnschmerzen kommt und sich dann aber mittels dieses famosen Abrechnungs-Unternehmens herausstellt, dass nicht nur die Zähne des Patienten ganz schlecht sind, sondern auch sein Schufa-Score.
Schickt er den Patienten dann gleich wieder unbehandelt weg ?
Evtl. mit dem freundlichen Hinweis:
"Sie können dann ja wiederkommen, wenn sich Ihr Score erholt hat." ???
Schmerzbehandlung ist durch die Versicherung immer abgedeckt.... und interessant zu erfahren wäre ja eigentlich, was so ein Zahnarzt macht, wenn ein Patient mit akuten Zahnschmerzen kommt und sich dann aber mittels dieses famosen Abrechnungs-Unternehmens herausstellt, dass nicht nur die Zähne des Patienten ganz schlecht sind, sondern auch sein Schufa-Score.
Schickt er den Patienten dann gleich wieder unbehandelt weg ?
Evtl. mit dem freundlichen Hinweis:
"Sie können dann ja wiederkommen, wenn sich Ihr Score erholt hat." ???
ja, und das ist das problemSchmerzbehandlung ist durch die Versicherung immer abgedeckt.
Man geht halt mit billo Füllung oder Zahnlücke wieder raus, aber schmerzfrei…
"Sie können dann ja wiederkommen, wenn sich Ihr Score erholt hat."Thema Schufa?
Deine Geschichte bestätigt, dass die Gedanken durchaus relevant sind. Du hast vorbildhaft reagiert, die Frage ist, ob sich das auch z.B. gesetzlich Versicherte leisten könnten, aber egal.Unglaublich, über was sich die Gebissträger im Schufa- Thread Gedanken machen.
Ich (privat versichert) hatte den Fall erst einmal, und das ist 15 Jahre her: Der Zahnarzt schickte mit dem Kostenvoranschlag für eine größere Behandlung die Aufforderung zur Anzahlung von 1/3 des voraussichtlichen Rechnungs-Betrages, weil sein Factoring- Unternehmen die Forderung nicht ankaufen wolle. Welche Kreditauskunftei angefragt wurde weiß ich gar nicht, weil mich das nicht interessiert. ich vermute sogar, dass die Schufa hier am wenigsten wahrscheinlich involviert ist, sondern dass andere weniger seriöse Unternehmen angefragt werden.
Ich habe das einfach ignoriert, bin zum vereinbarten Termin in der Praxis erschienen, und die Behandlung wurde durchgeführt, ohne über die fehlende Anzahlung ein Wort zu verlieren.
Und akute Schmerzbehandlungen werden sicher niemals aus finanziellen Gründen verweigert, denn diese stellen für den Arzt kein besonderes finanzielles (Ausfall- ) Risiko dar. Je nach Schwere der Schmerzen könnte sogar eine unterlassene Hilfeleistung im Raum stehen.
Das muss nicht unbedingt irgendein Betrug sein.bzgl. "Ärzte brauchen dringend Cash" ... dank elektronischer Gesundheitsakte (Kasse TK) sieht man jetzt ja alle Abrechnungen und bei einer Ärztin wo ich war, passte die Abrechnung hinten und vorne nicht:
- Positionen/Befunde in aktuellen Quartalen abgerechnet die nicht mehr aktuell waren
- war eine Gemeinschaft Praxis, die Kollegin habe ich nie gesehen die hat aber auch abgerechnet, zusätzlich zur eigenen Ärztin
- Termine abgerechnet die es nicht gab.
als ich das sah habe ich erst mal die Arztpraxis gewechselt ... wenn man einmal wo seine Karte reinsteckt ... die Praxis war schick eingerichtet ....aber gut das ist hier off topic ...
Der Zahnarzt erfährt das doch gar nicht. Der Zahnarzt teilt seinem Abrechnungsunternehmen mit, dass er bei Patient XYZ eine Behandlung mit voraussichtlichen Kosten von x Tsd. EUR plant. Das Abrechnungsunternehmern sagt nach Bonitätsprüfung: ich rechne mit dem Patienten für dich ab, das Ausfallrisiko trägst du aber selbst, denn ich kaufe bei diesem Patienten die Forderung nicht an. Der Zahnarzt selbst erfährt nichts von dem was in der Schufa steht oder warum der Ankauf abgelehnt wurde. Allenfalls denkt er sich seinen Teil.Deine Geschichte bestätigt, dass die Gedanken durchaus relevant sind. Du hast vorbildhaft reagiert, die Frage ist, ob sich das auch z.B. gesetzlich Versicherte leisten könnten, aber egal.
Daten, wie viele Girokonten man hat, was die Schufa ja so sorgfältig bewertet, bzw. abwertet, haben beim Arzt nichts zu suchen.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Factoring wirklich stark verbreitet ist, weil für den Arzt zwar praktisch, aber nicht gerade billig ist. Viele Ärzte entscheiden das wohl von Fall zu Fall neu (Rechnungshöhe, Neupatient, Umfeld des Patienten persönlich (un)bekannt, etc)
Man erfährt nur ob; gibt es negativ Einträge oder ist alles positiv.Deine Geschichte bestätigt, dass die Gedanken durchaus relevant sind. Du hast vorbildhaft reagiert, die Frage ist, ob sich das auch z.B. gesetzlich Versicherte leisten könnten, aber egal.
Daten, wie viele Girokonten man hat, was die Schufa ja so sorgfältig bewertet, bzw. abwertet, haben beim Arzt nichts zu suchen.
Man erfährt nur ob; gibt es negativ Einträge oder ist alles positiv.
Welche Einträge bestehen, erfährt das Abrechnungsunternehmen nicht.
Ist wie bei Telekommunikationsanbietern und Versandhandel… die erfahren auch nur, ob alles gut is oder was negatives gespeichert ist.
Aber nicht, wie viele Konten/Karten/Kredite jemand hat.
Also meine aktuelle Praxis, da hab ich direkt gesagt, will ich nich, ich zahle direkt vor Ort und das war kein Problem.es geht einen Arzt trotzdem nix an, ob jemand besonders solvent ist, und deshalb die kommenden Behandlungsrechnungen schon vorab zu Beleihungszwecken abgetreten werden können, oder nicht.
Und sicher hat auch ein Arzt ein Ausfallrisiko (dürfte in der Praxis wohl minimal sein); aber wenn er sich dagegen absichern möchte bei seinen Privatpatienten (bei Kassenpatienten hat er das Problem ja nicht), dann soll er bitte schön ordentlich und gut sichtbar darauf hinweisen, und nicht in irgendwelchen verschwurbelten und kleingedruckten Formulartexten die Einwilligung zu Schufa-Abfragen erschleichen.
Der Arzt kann ja stattdessen, wenn ihm das so wichtig ist, deutlich und unübersehbar die Auswahl vorgeben: Vorkasse oder Schufa-/Auskunftei-Abfrage. Dann weiß jeder Patient ('Kunde'), woran er ist. Von anderen Dienstleistern/Lieferanten/etc. erwartet man das schließlich auch.
Darum geht es doch nicht. Es geht darum, dass wegen lächerlicher Beträge offensichtlich standardisiert Abfragen gemacht werden, wofür es in einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne jegliche Zahlungsausfälle/-rückstände kein berechtigtes Interesse gibt. Es geht ja nicht um einen Neupatienten, der sich für 20.000 EUR Jacketkronen machen lassen will, sondern um Bestandspatienten, die sich für 50 € alle paar Monate in den Mund schauen lassen und mit denen es nie Probleme gab.Der Zahnarzt erfährt das doch gar nicht. Der Zahnarzt teilt seinem Abrechnungsunternehmen mit, dass er bei Patient XYZ eine Behandlung mit voraussichtlichen Kosten von x Tsd. EUR plant. Das Abrechnungsunternehmern sagt nach Bonitätsprüfung: ich rechne mit dem Patienten für dich ab, das Ausfallrisiko trägst du aber selbst, denn ich kaufe bei diesem Patienten die Forderung nicht an. Der Zahnarzt selbst erfährt nichts von dem was in der Schufa steht oder warum der Ankauf abgelehnt wurde. Allenfalls denkt er sich seinen Teil.
Ferner: Nutzt der (Zahn-) Arzt ein Abrechnungsunternehmen (viele Ärzte rechnen auch selbst ab), unterschreibt der Patient vor Behandlungsbeginn immer, dass er damit einverstanden ist (Datenverarbeitung, Datenschutz, etc.). Und nutzt das Abrechnungsunternehmen Auskunfteien, dann hat der Patient auch dem vorher zugestimmt. Die Sache ist eigentlich recht transparent. Man sollte lesen, was man in der Praxis unterschreibt.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Factoring wirklich stark verbreitet ist, weil es für den Arzt zwar praktisch, aber nicht gerade billig ist. Viele Ärzte entscheiden das wohl von Fall zu Fall neu (Rechnungshöhe, Neupatient, Umfeld des Patienten persönlich (un)bekannt, etc)
Dass bei lächerlichen Beträgen standardisiert Abfragen gemacht würden, ist nicht offensichtlich sondern falsch. Ich war in den letzten 5 Jahren umzugs- und vertretungsbedingt bei 3 verschiedenen Zahärzten und einem Implantologen. Hinzu kam noch ein recht teures MRT bei Radiologen. In keinem Fall wurde eine Auskunftei angefragt. Ich wüsste auch gar nicht, wann man diese Abfrage im Normalfall durchführen sollte. Vor meiner Unterschrift, die ich erst in Praxis leisten kann, wäre das gar nicht erlaubt. Und nach der Behandlung macht das gar keinen Sinn mehr. Sinnvoll ist das nur, nach Voruntersichung und vor der eigentlichen teuren Behandung, also zwischen 2 Terminen.Darum geht es doch nicht. Es geht darum, dass wegen lächerlicher Beträge offensichtlich standardisiert Abfragen gemacht werden, sie eigentlich bezahlen..
Also meine aktuelle Praxis, da hab ich direkt gesagt, will ich nich, ich zahle direkt vor Ort und das war kein Problem.
Nehmen alle Karten, auch Amex.
würde ich ganz genauso machen, war aber bislang nicht nötig.
studiere mittlerweile aber immer eingehendst, was man mir da in der Arztpraxis zum unterschreiben vorlegt ...
Vorkasse ist verboten, es muss zwangsläufig eine GOÄ Rechnung mit Diagnose vorliegenes geht einen Arzt trotzdem nix an, ob jemand besonders solvent ist, und deshalb die kommenden Behandlungsrechnungen schon vorab zu Beleihungszwecken abgetreten werden können, oder nicht.
Und sicher hat auch ein Arzt ein Ausfallrisiko (dürfte in der Praxis wohl minimal sein); aber wenn er sich dagegen absichern möchte bei seinen Privatpatienten (bei Kassenpatienten hat er das Problem ja nicht), dann soll er bitte schön ordentlich und gut sichtbar darauf hinweisen, und nicht in irgendwelchen verschwurbelten und kleingedruckten Formulartexten die Einwilligung zu Schufa-Abfragen erschleichen.
Der Arzt kann ja stattdessen, wenn ihm das so wichtig ist, deutlich und unübersehbar die Auswahl vorgeben: Vorkasse oder Schufa-/Auskunftei-Abfrage. Dann weiß jeder Patient ('Kunde'), woran er ist. Von anderen Dienstleistern/Lieferanten/etc. erwartet man das schließlich auch.
die Schufa antwortet scheinbar nicht mehr auf Löschungsanfragen. Habe selbst zig Mal hingeschrieben, über alle möglichen Kanäle - es passiert nichts und es kommt keine Antwort.Hat es in letzter Zeit noch jemand geschafft, Anfragen bei der SCHUFA löschen zu lassen?
Ich schreibe ihnen seit drei Wochen immer wieder per E-Mail, habe aber kein einziges Mal eine Antwort bekommen und bisher wurde auch keine einzige Anfrage gelöscht. Selbst die Anfragen zu Konten, die längst wieder geschlossen sind, bleiben einfach stehen.