Bahn-Sammelthread

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
28.188
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irdisch
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Man hat keinen Anspruch, die Bahn zahlt aber, weil sie nicht fähig oder nicht willens ist, diesen kleinen Betuppereien beizukommen. Vermutlich sind sie einfach außerhalb der Maximiererblase absolute Einzelfälle, die zu bekämpfen sich nicht lohnt.
Oder man will kein Urteil riskieren, das einem dann als Bahn künftig die Tour vermasselt. Vielleicht entscheidet ein Gericht, ein Broiler reicht nicht als Verpflegung, es muss für alle mindestens ein Coq au Vin sein.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.564
9.530
Um was für Kosten und Belege ging es denn?
Wenn es um die anteilige Erstattung des Fahrpreises ging, kommt es auf die Verspätungsursache an.
Oder geht es um folgendes? "Bei mindestens 60 Minuten Verspätung im Schienenpersonenfernverkehr sind den Fahrgästen kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Rahmen anzubieten, wo dies möglich ist."
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.591
3.999
Um was für Kosten und Belege ging es denn?
Es ist die Fahrkarte an sich, ich hatte es vom BER nach Hamburg geschafft und dann ging nichts mehr weil Zug ausgefallen bzw die Strecke gesperrt war.

Also habe ich den Einsatzplan geändert die Fahrt abgebrochen und und bin 2 Tage bei meiner Cousine in Pinneberg geblieben und dann mit neuer Fahrkarte weiter gefahren.

Klare Sache nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2021/782, die 60 Minuten sind Quatsch müssten mehr sein aber ist für den Sachverhalt ja irrelevant.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.564
9.530
Es ist die Fahrkarte an sich, ich hatte es vom BER nach Hamburg geschafft und dann ging nichts mehr weil Zug ausgefallen bzw die Strecke gesperrt war.

Also habe ich den Einsatzplan geändert die Fahrt abgebrochen und und bin 2 Tage bei meiner Cousine in Pinneberg geblieben und dann mit neuer Fahrkarte weiter gefahren.

Klare Sache nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2021/782, die 60 Minuten sind Quatsch müssten mehr sein aber ist für den Sachverhalt ja irrelevant.

Dann hast Du nach meinem Verständnis Anspruch auf eine anteilmäßige Erstattung des nicht gefahrenen Teils der Fahrt (anders als bei Rückkehr zum Ausgangspunkt, was einen Anspruch auf volle Erstattung nach sich zieht).
Vermutlich hat die Bahn nicht verstanden, dass Du die Fahrt abgebrochen hast und Deinen Antrag so interpretiert, als seist Du am Ziel verspätet angekommen.
Ich würde nochmal den Sachverhalt kurz schildern möglichst in einer Form, bei der auch bei weniger hellen Lesern die Chance auf inhaltliches Verständnis besteht.
Ich hatte solche Antworten leider auch schonmal, bei denen die Bahn im ersten Durchlauf gezeigt hat, dass sie den Fall gar nicht verstanden hat. Vielleicht ist die KI nicht auf diesen Fall trainiert.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.591
3.999
Vermutlich hat die Bahn nicht verstanden, dass Du die Fahrt abgebrochen hast und Deinen Antrag so interpretiert, als seist Du am Ziel verspätet angekommen.
Nein die DB Fernverkehr AG gar nichts verstanden oder verstehen wollen, denn wenn es so wäre wie du es beschreibst müsste es die 25% Erstattung geben, wenn der Grund ein AU sein sollte dann steht das entsprechend bei der Erklärung.

Im Übrigen gibt es im Onlineformular bei Nummer 2 die Auswahl dass die Fahrt abgebrochen wurde eindeutiger geht es nicht.

Ich würde nochmal den Sachverhalt kurz schildern möglichst in einer Form, bei der auch bei weniger hellen Lesern die Chance auf inhaltliches Verständnis besteht.
Habe ich bei der anderen Fahrt gemacht, dann kam beides mal der Textbaustein man erneut geprüft hätte es aber keinen Anspruch gibt.

Jetzt gilt bei der DB der LH Modus Operandi bedeutet kommt auch nur eine Ablehnung kommt die Klage fertig.

Ob ich jetzt eine Klageschrift aufsetze oder das Forderungschreiben um denen zu erklären warum sie bezahlen müssen dauert gleich lang, Vorteil bei DB Klagen ist auch es gibt auch nicht so viele Anlagen Fahrkarte, Verspätungsnachweise der DB Reisebegleitung, FGR Antrag, Ablehnung fertig.
 
10.02.2012
6.465
4.169
Es wäre hilfreich, wenn Du an Hand des Emailheaders nachvollziehen könntest, wann die Email wo erstellt und eingeliefert wurde.
Die E-Mails selbst sind vom 16.08.2026 und zwischen 08:04 Uhr und 08:17 Uhr MEZ.
bitte mal den genauen Header senden, findest Du unter 'Kopfdaten'...

Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis die Bahn den Betreiber wegen der Logogestaltung abmahnt.
*hehe* denselben Gedanken hatte ich auch direkt...
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.395
1.762
Nun schon zweimal mit der revolutionären digitalen BC100 gehabt: Der unmotivierte Schaffner checkt ungefragt zu einem Bahnhof seiner Wahl ein.

Sprich: Man fährt von Hamburg nach Köln im nach Basel fahrenden Zug. Der Schaffner checkt bis Mannheim ein, ohne etwas zu sagen.

Ich hatte den Fall noch nicht, aber es wird interessant was der Schaffner im etwaigen Anschlusszug dazu sagen würde.
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.395
1.762
Ich weiß nicht, was in der Konstellation vorgesehen ist, wenn im anderen Zug ein Sitz mit dem Ticket verknüpft ist.
Zweimal mit dem selben Ticket einchecken wird wohl kaum gehen?

Weil dann könnte ich ja mit einem Flexpreis Ticket in Folgezügen auf identischer Strecke einchecken und meine Familie mit einem Ticket fahren lassen. Das sollte ja nicht funktionieren.
Was soll er denn dazu sagen? Du kannst doch alles mit der BC100 machen. Auch spontan ein-/aus- und umsteigen ...
 
Zuletzt bearbeitet:

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.995
3.286
Ich weiß nicht, was in der Konstellation vorgesehen ist, wenn im anderen Zug ein Sitz mit dem Ticket verknüpft ist.
Zweimal mit dem selben Ticket einchecken wird wohl kaum gehen?

Weil dann könnte ich ja mit einem Flexpreis Ticket in Folgezügen auf identischer Strecke einchecken und meine Familie mit einem Ticket fahren lassen. Das sollte ja nicht funktionieren.
Als ich es Ende Dezember 2025 zuletzt versucht hatte, konnte ich mich nicht (mehr) selbst einchecken.
Der Zugbegleiter hatte mich dann eingecheckt und gefragt wo ich eingestiegen war (seit meinem Check-in im alten Zug und der Kontrolle im neuen Zug waren einige Bahnhöfe vergangen).
Nen Freund saß noch im anderen Zug. - Kurz nach dem Check-in im neuen Zug ist die belegt-Anzeige im alten Zug verschwunden.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.395
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Als ich es Ende Dezember 2025 zuletzt versucht hatte, konnte ich mich nicht (mehr) selbst einchecken.
Der Zugbegleiter hatte mich dann eingecheckt und gefragt wo ich eingestiegen war (seit meinem Check-in im alten Zug und der Kontrolle im neuen Zug waren einige Bahnhöfe vergangen).
Nen Freund saß noch im anderen Zug. - Kurz nach dem Check-in im neuen Zug ist die belegt-Anzeige im alten Zug verschwunden.
Danke für die Erläuterung, so macht es für mich auch Sinn.
Und da ich mich mit BC100 eh nicht selbst einchecken kann, kann man dem Kunden auch schwer den Fehler zuweisen.
 

mausefallen

Erfahrenes Mitglied
09.02.2015
836
527
Auf Teltarif wird über eine neue Bahnsparer-App berichtet:

Die gleiche Seite berichtet über 5 % Cashback, wenn die Tickets per Paypal bezahlt werden. Maximal 250000 Teilnahmen bzw. Ende am 13.09.2026, der Rabatt muss vor Fahrkartenkauf über die Paypal-App aktiviert werden. Maximal werden 5 Euro erstattet.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.591
3.999
Also bei der DB Regio Nord sitzen offenbar nicht die schlauesten Personen.

Können die doch glatt nicht zwischen einer "Anzeige" und einem allgemeinen Zivilverfahren unterscheiden, auch das Konzept, dass die Sache viel billiger wird wenn man sich doch noch einigt und dann die Klage erledigt, scheint ein unbekanntes Konzept zu sein.

Screenshot 2026-08-20 142504.jpg

Mal sehen ob sich die DB Regio bessere Anwälte genehmigt, als die große Mama DB Fernverkehr AG, wobei man denen vielleicht den Streit verkünden könnte, denn schließlich kommt das Bahnbonus Programm ja von DB Fernverkehr AG
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
26.163
24.299
FRA
Mein Gefühl sagt mir, dass das bestimmt schon ein paar Jahre so ist. Aber genauso sicher bin ich, das ich schonmal für 6+X Leute auf einem Ticket die Punkte bekommen habe.
„Gerne haben wir Ihr Anliegen für Sie geprüft.

Sofern Sie mit maximal 5 Personen auf einer Fahrkarte eingetragen sind und Sie als Hauptreisender den Sammelwunsch für diese Fahrkarte angeben, erfolgt eine Punktegutschrift in Höhe des Gesamtwertes der Fahrkarte.
Dieses Sammelverhalten ist laut unseren Beförderungsbedingungen möglich.

Grundsätzlich ist es möglich auch Fahrkarten für eine dritte Person zu buchen. Der Kauf einer Fahrkarte hat jedoch nichts mit dem Sammeln von BahnBonus Punkten zu tun.

Wenn Sie sich vor der Buchung in Ihr Online-Profil eingeloggt haben und buchen dann eine Fahrkarte für Dritte, die nicht für Sie bestimmt ist, wird der Sammelwunsch automatisch entfernt. Das heißt, das Häkchen bei „BahnBonus Punkte sammeln“ darf dann nur gesetzt werden, wenn Sie die Kartennummer des Reisenden (nicht Ihre) einsetzten.

Nach genauer Überprüfung Ihres Anliegens sind sie auf Ihrer gebuchten Fahrkarte mit der Auftragsnummer ————————— mit neun Personen eingetragen, daher ist eine nachträgliche Gutschrift von BahnBonus Punkten nicht möglich.

Wir können Ihrem Wunsch deshalb leider nicht entsprechen und bitten Sie hierfür um Verständnis. Vielen Dank.“
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.564
9.530
Warst Du eine der neun Personen und als Hauptreisender eingetragen? Falls ja, ist die gesamte Passage zu "für fremde Personen" irrelevant; entscheidend ist nur, dass man offenbar nur bei Buchungen für max. fünf Personen BahnBonus-Punkte sammeln kann, wieso auch immer diese Grenze so besteht. Die Grenze sollte eigentlich in den relevanten Bedingungen dokumentiert sein.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
26.163
24.299
FRA
Warst Du eine der neun Personen
Ja.
und als Hauptreisender eingetragen?
Ja. Deshalb kontaktierte ich den Support wegen der fehlenden Punktegutschrift.
Falls ja, ist die gesamte Passage zu "für fremde Personen" irrelevant;
Ja.
entscheidend ist nur, dass man offenbar nur bei Buchungen für max. fünf Personen BahnBonus-Punkte sammeln kann, wieso auch immer diese Grenze so besteht.
Richtig.
Die Grenze sollte eigentlich in den relevanten Bedingungen dokumentiert sein.
Ja.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.869
1.135
Ja.

Ja. Deshalb kontaktierte ich den Support wegen der fehlenden Punktegutschrift.

Ja.

Richtig.

Ja.
ab 6 Personen ist es ein ganz anderes Tarifangebot (Gruppenticket, Gruppensparticket). Normalpreise und Sparpreise gehen nur bis 5 Personen. Früher bekam man auch für Gruppentickets Bonuspunkte (Statuspunkte aber nie) - das wurde wohl vor ein paar Jahren enhanced...
 

juliuscaesar

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12.06.2014
26.163
24.299
FRA
ab 6 Personen ist es ein ganz anderes Tarifangebot (Gruppenticket, Gruppensparticket). Normalpreise und Sparpreise gehen nur bis 5 Personen. Früher bekam man auch für Gruppentickets Bonuspunkte (Statuspunkte aber nie) - das wurde wohl vor ein paar Jahren enhanced...
Ja, das nannte sich:

Super Sparpreis Europa Gruppe
2. Klasse
9 Personen (ab 15 Jahre)

Das war dann pro Person günstiger, als mit weniger Personen und auf dem deutschen Streckenanteil (Frankfurt bis Nürnberg) war auch gratis die Sitzplatzreservierung inklusive.
 
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