Endet das Visumsende (Indien) am 4.12 bei der Passkontrolle am 4.12 oder beim Abflug am 5.12

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westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
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Mein Visum (Indien) endet am 4.12.26 und da dies ein Freitag ist würde mich interessieren ob ich nach der Arbeit am 4.12
durch die internationale Passkontrolle gehen kann und den Flug am 5.12 um 01:30 nehmen kann.
ich denke das wird nicht gehen , richtig ?
Falls du noch nicht in Indien sein solltest, würde ich mir, je nachdem wer an der Dokumentenkontrolle sitzt, nicht sicher sein ob man dich überhaupt auf den Flug nach Indien lassen würde.
 

ilam

Aktives Mitglied
25.06.2013
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Müsste eigentlich gehen. Hinter der Passkontrolle ist der internationale Bereich (Transitzone) und man ist nach der Passkontrolle bereits "ausgereist".
Die Airline kontrolliert nur noch ob man in das Zielland rein darf.

Aber für ein "müsste eigentlich" würde ich sowas nicht riskieren.
 
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muriatowa

Erfahrenes Mitglied
07.07.2024
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LEJ/NUE/MUC
Es zählt der Zeitpunkt wann der Ausreisestempel in den Pass gesetzt wird, danach bist du nicht mehr aufenthaltserfasst, ergo passt das. Sei rechtzeitig dort ;-)
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.801
4.109
Europa
Ich hatte vor Jahren so ein ähnliches Fall
Als ich auf Kuba gearbeitet habe, hatte ich nur die Touristenkarte
Die war immer für 30 Tagen gültig und dann konnte man die für weitere 60 Tagen verlängern, was ich auch in der Inmigracion gemacht habe
Mein Visum war damals gültig bis einen Samstag und ich hatte am Freitag einen Flug mit Blue Panorama BV, nur wegen Hurrican Charlie (Sommer 2004), ist der Flug am Freitag ausgefallen und wurde auf den Sonntag verschoben.
Habe mir keine großen Gedanken gemacht, bin an den Sonntag dann zu Flughafen gefahren, Check-In problemlos, an der Inmigracion, fingen die Probleme an, wurde zur Secondary geschickt, habe alles erklärt, musst dann 220 USD Overstay bezahlen :mad: , zum Glück keine spätere Einreisesperre bekommen
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
23.006
19.243
Kann funktionieren, kann nicht funktionieren. Ich als Airline würde es nicht akzeptieren, da ich es nicht in der Hand habe, bei planmäßigem Abflug sicherzustellen, dass der Passagier das Land pünktlich verlässt.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
955
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München
Mich würde eher interessieren warum der Threadersteller denkt dass es was mit Freitag zu tun hat.
Braucht man in Indien samstags kein Visum? :unsure:
Ich muss 10 Tage in Indien arbeiten, also 2 mal von Mo.-Fr. jeweils 5 Tage.
und da ich Indien überhaupt nicht mag würde ich es gerne optimieren, also bis Freitag arbeiten und danach zum Flughafen.
(Hab ich schon öfters so gemacht).
Bin auf jedenfall immer vor checkin Öffnung da, weil der Flug ja erst um 01.30 geht. (BOM-MUC)
Sonst muss ich 2 Wochenenden in Indien verbringen.:sick:
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zudem drängen die Inder dass ich meine Reise plane weil 2 Staatsbetriebe eine lange vorlaufszeit benötigen
(Visum/Pass/etc) und mein Reisepass Feb/2027 abläuft, sonst hätte ich schon einen neuen beantragt, was ich aber eh machen werde die Tage.
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
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Das mit der Passkontrolle leuchtet ein, aber lässt dich die Airline überhaupt hin wenn das Visum nur bis zum Vortag des Fluges gültig ist?
Es geht um den Rückflug. Wer sagt denn, dass er tatsächlich nicht früher zurückfliegt? Also: Airline macht da nichts auf dem Hinflug.

Im Ernst, ich hatte sowas mal grenzwertig im Oman. Kurz nach Mitternacht eingereist, kurz vor Mitternacht ausgereist.
Ankunft am Vortag, Abflug am Folgetag. Keine Probleme. Wichtig ist, an welchem Tag (lokale Uhrzeit) Du die Passkontrolle passierst.
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
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Ich halte mich ja .i.A mit Expertise zurück. Hilft ja meistens eh nix und es kommen so wie so gleich die Trolle aus den Höhlen, um alles besser zu wissen.

Die Idee, am 04.12. noch vor Mitternacht durch die Ausreisekontrolle zu gehen und dann am 05.12. um 01:30 Uhr zu fliegen, ist keine offiziell vorgesehene Lösung.

Der entscheidende Punkt steht im Immigration and Foreigners Act, 2025, Section 3(2). Dort heißt es:
“no person shall depart or attempt to depart from India by air, water or land […] in case of a foreigner, also [without] a valid visa”

Das heißt:
Für die Ausreise aus Indien muss das Visum gültig sein. Bei einem Flug mit Abflugdatum 05.12.2026 wäre mein Visum, das nur bis 04.12.2026 gilt, zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen.

Ich finde in den offiziellen indischen Vorschriften keine Regelung, nach der eine Passkontrolle vor Mitternacht dazu führt, dass man visarechtlich bereits am 04.12. ausgereist ist, obwohl das Flugzeug erst am 05.12. Indien verlässt.

Im Gegenteil: Section 23 des gleichen Gesetzes erfasst ausdrücklich den Fall, dass sich ein Ausländer länger in Indien aufhält als für den Zeitraum, für den sein Visum ausgestellt wurde.

Die praktische Konsequenz ist klar:
Einfach am 04.12. durch Immigration gehen und am 05.12. um 01:30 Uhr fliegen ist dringend zu vermeiden.

Es bleiben im Grunde zwei saubere Möglichkeiten:

1. Einen Flug nehmen, der tatsächlich spätestens am 04.12.2026 aus Indien abfliegt.
oder
2. Vorher eine entsprechende Verlängerung bzw. Genehmigung über das zuständige FRRO/FRO beantragen, sodass auch der 05.12. abgedeckt ist. Das offizielle e-FRRO-Portal bietet dafür Visa- und Immigration-Services wie Visa Extension und Exit Permit an und empfiehlt, entsprechende Anträge mindestens zwei Wochen vorher zu stellen.

2, East Block-VIII, Level-V, Sector 1, Rama Krishna Puram, New Delhi, Delhi 110066, für die persönliche Vorsprache.

Das indische Innenministerium weist für das Haushaltsjahr 2023/24 2.331 Abschiebungen von Ausländern durch die FRROs aus. Von April bis Dezember 2024 waren es bereits wieder 2.375 Fälle in nur neun Monaten.

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ein Immigration Officer am Flughafen die Sache nach dem Motto „Stempel war noch am 04.12., also passt das“ behandelt.
Davon abgesehen erscheint die indische Bürokratie träge, er wäre jedoch nicht der Erste, der aufgrund solcher Kleinigkeiten beim nächsten Mal auf eine 5 Jahres Einreisesperre prallt. Viel Spaß beim Klagen in Indien.

Offizielle indische Quellen:

Ministry of Home Affairs – Immigration and Foreigners Act, 2025, insbesondere Sections 3 und 23.
Immigration and Foreigners Act, 2025 – Ministry of Home Affairs
Government of India – offizielles e-FRRO-Portal für Visa Extension, Exit Permit und andere Immigration Services.
e-FRRO – Government of India
 
Zuletzt bearbeitet:

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
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Ich finde in den offiziellen indischen Vorschriften keine Regelung, nach der eine Passkontrolle vor Mitternacht dazu führt, dass man visarechtlich bereits am 04.12. ausgereist ist, obwohl das Flugzeug erst am 05.12. Indien verlässt.
Das ist ja alles richtig.

Der Punkt liegt darin, wo die (Kontroll-)Grenze ist. Und das ist die Passkontrolle. Danach erfasst und stempelt niemand mehr offiziell.

Auch bei einer Landgrenze ist der Kontrollzeitpunkt an der Kontrollgrenze entscheidend und nicht, wann Du tatsächlich über die Staatsgrenze am Grenzstein vorbeifährst. Und noch weniger beim Flugzeug (bis das womöglich den Luftraum verlassen hat).

Nach allem was ich weiß, haben nur die USA sowas wie Ausreisemeldung beim Boarding.
 

RON_Muc

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02.10.2012
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München
Ich halte mich ja .i.A mit Expertise zurück. Hilft ja meistens eh nix und es kommen so wie so gleich die Trolle aus den Höhlen, um alles besser zu wissen.

Die Idee, am 04.12. noch vor Mitternacht durch die Ausreisekontrolle zu gehen und dann am 05.12. um 01:30 Uhr zu fliegen, ist keine offiziell vorgesehene Lösung.

Der entscheidende Punkt steht im Immigration and Foreigners Act, 2025, Section 3(2). Dort heißt es:
“no person shall depart or attempt to depart from India by air, water or land […] in case of a foreigner, also [without] a valid visa”

Das heißt:
Für die Ausreise aus Indien muss das Visum gültig sein. Bei einem Flug mit Abflugdatum 05.12.2026 wäre mein Visum, das nur bis 04.12.2026 gilt, zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen.

Ich finde in den offiziellen indischen Vorschriften keine Regelung, nach der eine Passkontrolle vor Mitternacht dazu führt, dass man visarechtlich bereits am 04.12. ausgereist ist,

1. Einen Flug nehmen, der tatsächlich spätestens am 04.12.2026 aus Indien abfliegt.
oder
2. Vorher eine entsprechende Verlängerung bzw. Genehmigung über das zuständige FRRO/FRO beantragen, sodass auch der 05.12. abgedeckt ist. Das offizielle e-FRRO-Portal bietet dafür Visa- und Immigration-Services wie Visa Extension und Exit Permit an und empfiehlt, entsprechende Anträge mindestens zwei Wochen vorher zu stellen.

Danke für deine ausführlicher Erläuterung:
Bei meinem E-Visa steht :e-Visa is non-extendable, non-convertible & not valid for visiting Protected/Restricted and Cantonment Areas.

ALso einen Rück-Flug am 4.12 buchen und ein 2. WE in Indien verbringen.
Mich haben Sie vor 2 Jahren schonmal wg. meinem abgegriffenen Pass bei der Ausreise in ein Büro gebeten zum sonder-check
weil dem Beamten das nicht gefallen hat. In USA etc. wurde der Pass später nie bemängelt .
 
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Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
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Das ist ja alles richtig.

Der Punkt liegt darin, wo die (Kontroll-)Grenze ist. Und das ist die Passkontrolle. Danach erfasst und stempelt niemand mehr offiziell.

Auch bei einer Landgrenze ist der Kontrollzeitpunkt an der Kontrollgrenze entscheidend und nicht, wann Du tatsächlich über die Staatsgrenze am Grenzstein vorbeifährst. Und noch weniger beim Flugzeug (bis das womöglich den Luftraum verlassen hat).

Nach allem was ich weiß, haben nur die USA sowas wie Ausreisemeldung beim Boarding.
Das eigentliche Risiko ist nicht unbedingt, dass es bei der Ausreise Ärger gibt.

Indien kann einen Overstay im Nachgang als Blacklist-/Sperrgrund erfassen, ohne dass der Betroffene darüber bei der Ausreise informiert wird.

Im Extremfall erfährt man davon erst beim nächsten Visum oder bei der nächsten Einreise. Genau solche Fälle sind durch indische Gerichtsentscheidungen dokumentiert.

Natürlich kannst du meine Infos in den Wind schlagen. Bitte. Gern.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
23.006
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Er möchte doch nach Deutschland reisen, kontrolliert dort die Airlines das Visum?

Es geht um den Rückflug. Wer sagt denn, dass er tatsächlich nicht früher zurückfliegt? Also: Airline macht da nichts auf dem Hinflug.

Die Airline prüft auf dem Hinflug, ob man die Einreisevoraussetzungen erfüllt. Eine davon ist ein Rückflug während er Visumgültigkeit. Und da befürchte ich, dass sie auf das Datum des Fluges gucken werden und nicht auf das Datum der Passkontrolle (auf das sie keinen Einfluss haben) - und somit die Beförderung verweigern werden.

Ich würde auf alle Fälle versuchen, einen Flug vor Mitternacht zu bekommen - und das dürfte nur über den Golf möglich sein.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
23.006
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Ich habe auch noch ein bisschen gesucht und ab BOM nichts nach Europa vor Mitternacht gefunden. Was ja auch verständlich ist, da man ja irgendwann morgens um 4 oder 5 ankäme. Aktuell hat AI einen BOM-FCO-JFK, aber den gibt es im Dezember nicht, und scheint auch für BOM-FCO nicht verkauft zu werden.