Seltsamkeiten bei Rechtsstreit mit LH nach EU 261/2004

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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.510
355
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Heute Post von meinem Rechtsanwalt bekommen. Wenn man sämtliche aufgeführten Posten addiert, dann komme ich auf 1883,14 € und nicht auf 1788,74€ . LH hat sich verrechnet zu meinen Ungunsten. Desweiteren möchte ich h i e r wissen , warum mir das bezahlte ungenutze Rückticket abgezogen wurde von meiner Forderung. Es wurde doch von mir bezahlt und nicht von der LH. Es geht um diesen Posten :
""Abzüglich Erstattung für das ursprüngliche Ticket (inkl. 5.862 Meilen): 178,32 EUR ""
Das kann doch nicht richtig sein ?

Hier das Schreiben der LH :

"""Gern haben wir geprüft, ob nach den Gesichtspunkten der einschlägigen Verordnung für die
Flugunregelmäßigkeit eine Zahlung zu leisten ist.
Aufgrund der besonderen Einzelfallkonstellation, die dieser Flugunregelmäßigkeit vorausging, möchten wir Ihrer
Mandantschaft eine Zahlung in Höhe von 1.788,74 EUR anbieten.
Diese setzt sich wie folgt zusammen :
Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung: 400,00 EUR
Erstattung alternativer Beförderung:

Kosten der alternativen Beförderung: 1.389,18 EUR
Abzüglich Erstattung für das ursprüngliche Ticket (inkl. 5.862 Meilen): 178,32 EUR
Summe alternative Beförderung: 1.210,86 EUR

Übernachtung im Hilton Hotel Wien (09.04.2026): 127,88 EUR
Verpflegung im Hilton Hotel Wien: 50,00 EUR
Taxi Flughafen Wien – Hotel (09.04.2026): 52,40 EUR
Taxi Hilton Hotel – Flughafen Wien (10.04.2026): 42,00 EUR
Zusätzlich übernehmen wir die Rechtsanwaltsgebühr in Höhe von 388,12 EUR.

Den Betrag haben wir heute unter der Angabe Ihres Aktenzeichens überwiesen. Bitte erlauben Sie uns den
Hinweis, dass der Banktransfer bis zu zehn Tage in Anspruch nehmen kann.
Freundliche Grüße
Darline Rubi
Lufthansa Customer Care
Bitte beachten Sie, E-Mails werden unverschlüsselt versendet.
Service und Kontakt
Sitz der Gesellschaft:
Deutsche Lufthansa AG
Venloer Straße 151-153
50672 Köln
Vorstand:
Carsten Spohr (Vorsitzender)
Dr. Michael Niggemann
Dr. Till Streichert
Grazia Vittadini
Dieter Vranckx
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Johannes Teyssen
Registrierung:
Amtsgericht Köln
HRB 2168
MID:
 
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fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
3.624
1.951
Hast denn das Ticket erstatten lassen/versucht erstatten zu lassen? (ist ggf. anderer Vorgang)
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.722
171
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
und h i e r der Denkanstoß: Seit wann gibt es bei einem Verspätungsclaim den Ticketpreis zurück? Du bist geflogen und wurdest entschädigt für die Verspätung
Ich verstehe es eher so, dass das ursprüngliche Ticket bezahlt wurde. Das Ticket für die Ersatzbeförderung auch. Und dass die Kosten für das ursprüngliche Ticket nochmals abgezogen wurden vom Ticketpreis der Ersatzbeförderung.

Also selbst bezahlt:
178,32 (Ticket)
+ 1389,12 (Ersatzbeförderung)
==========
1567,44 (Gesamtkosten Tickets)

Angebotene Erstattung Ersatzbeförderung
1389,12
- 178,32
=========
1210,80 Erstattung.

Dann hat man sein eigenes Ticket quasi doppelt bezahlt.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
3.624
1.951
Ich verstehe es eher so, dass das ursprüngliche Ticket bezahlt wurde. Das Ticket für die Ersatzbeförderung auch. Und dass die Kosten für das ursprüngliche Ticket nochmals abgezogen wurden vom Ticketpreis der Ersatzbeförderung.

Also selbst bezahlt:
178,32 (Ticket)
+ 1389,12 (Ersatzbeförderung)
==========
1567,44 (Gesamtkosten Tickets)

Angebotene Erstattung Ersatzbeförderung
1389,12
- 178,32
=========
1210,80 Erstattung.

Dann hat man sein eigenes Ticket quasi doppelt bezahlt.
Oder eben das ursprüngliche Ticket ist in einem anderen Verfahren doch erstattbar/erstattet worden
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.510
355
und h i e r der Denkanstoß: Seit wann gibt es bei einem Verspätungsclaim den Ticketpreis zurück? Du bist geflogen und wurdest entschädigt für die Verspätung
und h i e r der Denkanstoss nochmals nachzudenken.
Ich habe das 1.Ticket selbst bezahlt und konnte es nicht abfliegen. Genau dieses Ticket wurde mir seitens LH von der Kompensation abgezogen.
Das ist doch einfach nur bekloppt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Oder eben das ursprüngliche Ticket ist in einem anderen Verfahren doch erstattbar/erstattet worden
Habe ich doch schon verneint.
 
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Portugiese

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
558
781
FRA HKT FAO
Aus welcher Logik leitest du einen Anspruch auf die Erstattung deines " selbst gezahlten " Tickets ab?

Ich hatte vor ein paar Wochen ein Ticket FRA - MUC - BKK mit LH , durch eine ordentliche Verspätung erreichte ich in MUC nicht mehr den BKK Flieger und wurde auf die TG am nächsten Mittag umgebucht. Meinst du ernsthaft ich hätte einen Anspruch auf die Erstattung des MUC - BKK Legs aus meinem LH Ticket?
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
3.624
1.951
Aus welcher Logik leitest du einen Anspruch auf die Erstattung deines " selbst gezahlten " Tickets ab?

Ich hatte vor ein paar Wochen ein Ticket FRA - MUC - BKK mit LH , durch eine ordentliche Verspätung erreichte ich in MUC nicht mehr den BKK Flieger und wurde auf die TG am nächsten Mittag umgebucht. Meinst du ernsthaft ich hätte einen Anspruch auf die Erstattung des MUC - BKK Legs aus meinem LH Ticket?
In der obigen Logik, hättest du aber noch mal das nicht genutzte ticket Zahlen müssen....denn so scheint es es der threadersteller darzustellen: von seinen zusätzlich entstandenen Kosten (durch IrOp) ist der Ursprüngliche Ticketpreis nochmal abgezogen worden....
Aber vllt. kann der der TO die Vorgeschichte zur IrOp uns erzählen, wir kennen ja nur das Ergbnis
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.510
355
Aus welcher Logik leitest du einen Anspruch auf die Erstattung deines " selbst gezahlten " Tickets ab?

Ich hatte vor ein paar Wochen ein Ticket FRA - MUC - BKK mit LH , durch eine ordentliche Verspätung erreichte ich in MUC nicht mehr den BKK Flieger und wurde auf die TG am nächsten Mittag umgebucht. Meinst du ernsthaft ich hätte einen Anspruch auf die Erstattung des MUC - BKK Legs aus meinem LH Ticket?
Es geht um den ABZUG in €uro des von mir bezahlten und nicht genutzten tickets von der bewilligten Kompensation. Ist das so schwer zu verstehen ?
 

PBRU

Erfahrenes Mitglied
15.10.2019
381
325
LH sollte das ursprüngliche Ticket nicht erstatten, und die Ersatzbeförderung komplett erstatten.
Also: sie dürfen den Betrag nicht abziehen.

Meine Erfahrung ist aber, dass das ursprüngliche Ticket in der Praxis sehr häufig doch erstattet wird. Vielleicht mit dem Ziel, die Kompensation abzulehnen (mit der Begründung, Ticket erstattet). Oder einfach unkompetente Mitarbeiter. Dass LH explizit die Erstattung der 5.862 Meilen erwähnt, ist für mich ein Hinweis, dass es zumindest das Ziel war, das ursprüngliche Ticket komplett zu erstatten (also Ticket+Meilen), und den Betrag dann von der Kompensation abzuziehen.

Also: wenn du die Kompensation bereits erhalten hast (und LH die Erstattung des ursprünglichen Tickets also nicht mehr als Begründung für eine Ablehnung nutzen kann) kannst du jetzt noch darauf hinweisen, dass du die 178,32 EUR und die 5.862 Meilen noch nicht erhalten hast. LH sollte die dann noch nachzahlen. Diese Regelung ist dann für dich vorteilhaft, weil du hier auch noch die Meilen zurück bekommst, was ja rein theoretisch nicht rechtlich notwendig ist.
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.510
355
LH sollte das ursprüngliche Ticket nicht erstatten, und die Ersatzbeförderung komplett erstatten.
Also: sie dürfen den Betrag nicht abziehen.

Meine Erfahrung ist aber, dass das ursprüngliche Ticket in der Praxis sehr häufig doch erstattet wird. Vielleicht mit dem Ziel, die Kompensation abzulehnen (mit der Begründung, Ticket erstattet). Oder einfach unkompetente Mitarbeiter. Dass LH explizit die Erstattung der 5.862 Meilen erwähnt, ist für mich ein Hinweis, dass es zumindest das Ziel war, das ursprüngliche Ticket komplett zu erstatten (also Ticket+Meilen), und den Betrag dann von der Kompensation abzuziehen.

Also: wenn du die Kompensation bereits erhalten hast (und LH die Erstattung des ursprünglichen Tickets also nicht mehr als Begründung für eine Ablehnung nutzen kann) kannst du jetzt noch darauf hinweisen, dass du die 178,32 EUR und die 5.862 Meilen noch nicht erhalten hast. LH sollte die dann noch nachzahlen. Diese Regelung ist dann für dich vorteilhaft, weil du hier auch noch die Meilen zurück bekommst, was ja rein theoretisch nicht rechtlich notwendig ist.
Die Meilen werde ich nur dann zurück bekommen , wenn der Abzug der Meilen für das von der Kompensation bezahlte Ticket zurück gebucht werden. Aufgewendete Meilen für das erste Ticket und erflogene Meilen für das zweite Ticket sind ungefähr gleich.
 
Zuletzt bearbeitet:

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
3.624
1.951
Die Meilen werde ich nur dann zurück bekommen , wenn der Abzug der Meilen für das von der Kompensation bezahlte Ticket zurück gebucht werden. Aufgewendete Meilen für das erste Ticket und erflogene Meilen für das zweite Ticket sind ungefähr gleich.
Ironie: ah so rechnet LH, du hast neue Meilen bekommen, die 3 ct pro meile wert sind, daher abzug 178 eur....ironie/off