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(EU-) Fluggastrechte / Fachanwälte ausserhalb von D

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
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Liebes Forum,
leider konnte ich trotz Suche keinen passenden Thread finden. Euer Schwarmwissen ist gefragt; vielleicht kann jemand helfen? :geek:
Ich suche einen Fachanwalt für EU-Fluggastrechte in SPANIEN (Abflug MAD) und ITALIEN (Abflug FCO) - kann jemand hier seine Erfahrungen/Empfehlung teilen, gerne auch als PN!

Vielen Dank!
 
Ich hatte vor vier Jahren Probleme mit IB bei einer Verspätung von vier Stunden und vier Minuten bei LIM-BER.
Eigener Schriftverkehr war zwecklos.
Letzte Rettung war dann mE "flightrights". Kostete zwar, letztlich hatte keinen Ärger mehr und es wurden von 1200€ an Forderungen rund 700€" erstattet.
 
Ich hatte vor vier Jahren Probleme mit IB bei einer Verspätung von vier Stunden und vier Minuten bei LIM-BER.
Eigener Schriftverkehr war zwecklos.
Letzte Rettung war dann mE "flightrights". Kostete zwar, letztlich hatte keinen Ärger mehr und es wurden von 1200€ an Forderungen rund 700€" erstattet.

bei ankunftsort berlin ist aber deutsche gerichtsbarkeit gegeben, weswegen flugrechtdienstleister den auch annehmen...

hier scheint das aber nicht der fall zu sein
 
bei ankunftsort berlin ist aber deutsche gerichtsbarkeit gegeben, weswegen flugrechtdienstleister den auch annehmen...

hier scheint das aber nicht der fall zu sein
LIM - MAD drei Stunden Verspätung, umgebucht am MAD nach BER, so dass die vier Stunden plus x herauskamen. Landete vor der spanischen Gerichtsbarkeit.
 
Die AESA als Schlichtungsstelle

Das Besondere am spanischen System:
Entscheidungen der AESA im Schlichtungsverfahren sind
für die Fluggesellschaften rechtlich bindend,
für Passagiere hingegen nicht.
 
Immer aufpassen: Der beste Anwalt hilft nicht, wenn seine Kosten im Erfolgsfall nicht von der Airline erstattet werden. Nur sehr wenige Länder haben das faire System wie Österreich und Deutschland, was die Kostentragung angeht. Da laufen gerne mal vierstellige Kosten auf.
Mit RSV zwar kein Problem, clevere RSVen zahlen dann aber einfach die Forderung, statt Geld für einen Anwalt rauszuwerfen
 
Immer aufpassen: Der beste Anwalt hilft nicht, wenn seine Kosten im Erfolgsfall nicht von der Airline erstattet werden. Nur sehr wenige Länder haben das faire System wie Österreich und Deutschland, was die Kostentragung angeht. Da laufen gerne mal vierstellige Kosten auf.
Danke für den Tipp! :geek: Hatte heute in Italiien ein Gespräch mit einen Anwalt der sich der Sache annehmen wollte. Kurzfassung, aussergerichtliche Einigung mit der Airline kostet 400€ plus Gebühren und nein, die Airline kann aber muss nicht die Kosten tragen. Besser die Schlichtung scheitert gleich, dann muss ans Gericht die Entschädigung i.H.v. 600€ als Vorkasse geleistet werden, plus Gerichtskosten, plus Gebühren - das muss am Ende aber dann die Airline (im Erfolgsfall) übernehmen... :sick:
 
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