Flexibles Bahnticket - Abfahren der Strecke in anderer Reihenfolge?

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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
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Hallo,

vielleicht etwas ungewöhnlich, aber in einigen Situationen durchaus sinnvoll... ist es möglich, dass man ein Bahnticket in anderer Reihenfolge abfährt? Ich denke da z.B. an eine Buchung Berlin-Köln , hierbei würde ich gerne die Strecke Bielefeld-Düsseldorf zuerst nutzen und anschließend Berlin-Bielefeld. Gibt es irgendeinen Punkt in den AGBs der das verbietet oder hat da niemand dran gedacht? ;)
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.115
20
Ich kenne keine Regelung, die dem widersprechen würden. Du musst es nur eben innerhalb von 2 Tagen machen.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.105
3.395
ZRH / MUC
Hallo,

vielleicht etwas ungewöhnlich, aber in einigen Situationen durchaus sinnvoll... ist es möglich, dass man ein Bahnticket in anderer Reihenfolge abfährt? Ich denke da z.B. an eine Buchung Berlin-Köln , hierbei würde ich gerne die Strecke Bielefeld-Düsseldorf zuerst nutzen und anschließend Berlin-Bielefeld. Gibt es irgendeinen Punkt in den AGBs der das verbietet oder hat da niemand dran gedacht? ;)

Erkläre uns das Wort "Buchung". Du meinst Zugsbindung - das geht nicht.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.115
20
Er schreibt ja "flexibles Bahnticket" für die Strecke Berlin - Köln. Hier ist auf dem Ticket meines Wissens nur aufgelistet welche Unterwegsbahnhöfe genutzt werden dürfen, Zugbindung besteht ja explizit nicht.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC
Er schreibt ja "flexibles Bahnticket" für die Strecke Berlin - Köln. Hier ist auf dem Ticket meines Wissens nur aufgelistet welche Unterwegsbahnhöfe genutzt werden dürfen, Zugbindung besteht ja explizit nicht.

Dann ist aber keine Buchung vorhanden!

Und es geht trotzdem nicht, da beim Einsteigen in am Abgangsort des Fahrscheins (Berlin) bereits ein Zangenabdruck mit der Zugnummer des Zuges Bielefeld-DUS auf dem Fahrschein zu sehen ist (früher, als die Schaffner nur "lochten", hiess es eine "Endlochung"). Man wird kein Argument finden, dass man BER-Bielefeld nicht gefahren ist: Es hätte da ja einfach kein Schaffner kommen können. Der Fahrschein ist mit dem Zangenabdruck der Fahrt Bielefeld-DUS entwertet und Punkt.

Einfach einen Fahrschein Bielefeld-DUS für Tag 1 und einen BER-Bielefeld für Tag 2 kaufen...
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Ich meine z.B. sowas wie ein RIT-Ticket, Tchibo-Ticket oder sonst eine Art rabattiertes (und natürlich nicht zuggebundenes) Ticket welches weniger auf den Kilometerpreis, sondern mehr "pro Strecke" berechnet wird. Auch bei Nutzung diverser Bahngutscheine könnte man so die Mindestpreis-Grenzen übersteigen, so dass der Gutschein überhaupt erst einlösbar würde. Bei zwei Einzelbuchungen ist er das oft nicht.

Es macht halt immer dann Sinn, wenn man einen Teil der Strecke fliegt, aber an einem anderen Flughafen landet als man abgeflogen ist.

Beispiel: Jemand aus Nürnberg fliegt morgens Frankfurt-XXX und Abends XXX-München... möchte aber sparen und daher nur _ein_ Bahnticket München-Frankfurt kaufen.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Ich meine z.B. sowas wie ein RIT-Ticket, Tchibo-Ticket oder sonst eine Art rabattiertes (und natürlich nicht zuggebundenes) Ticket welches weniger auf den Kilometerpreis, sondern mehr "pro Strecke" berechnet wird. Auch bei Nutzung diverser Bahngutscheine könnte man so die Mindestpreis-Grenzen übersteigen, so dass der Gutschein überhaupt erst einlösbar würde. Bei zwei Einzelbuchungen ist er das oft nicht.

Es macht halt immer dann Sinn, wenn man einen Teil der Strecke fliegt, aber an einem anderen Flughafen landet als man abgeflogen ist.

Beispiel: Jemand aus Nürnberg fliegt morgens Frankfurt-XXX und Abends XXX-München... möchte aber sparen und daher nur _ein_ Bahnticket München-Frankfurt kaufen.

Mit diesen Fahrscheinen kenne ich mich ehrlich gesagt weniger aus, da die den Tarifdschungel der Deutschen Bahn noch dichter machen, und für jedes dieser rabattierten Angebote andere Regeln gelten. Hier müsste man die AGB der jeweiligen Aktion genau lesen.

Da die Bahn ein "offenes System" ist und die Fahrscheine nur durch Zangenabdrucke entwertet werden (auch die rabattierten), kann ich mir nur schlecht vorstellen, dass hier andere Spielregeln gelten als bei den Fahrscheinen zum Normalpreis. Wie will man kontrollieren, dass Du nicht das zweite Mal BER-Bielefeld unterwegs bist, und beim ersten Mal einfach kein Schaffner Deinen Fahrschein entwertet hat?
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
Und es geht trotzdem nicht, da beim Einsteigen in am Abgangsort des Fahrscheins (Berlin) bereits ein Zangenabdruck mit der Zugnummer des Zuges Bielefeld-DUS auf dem Fahrschein zu sehen ist (früher, als die Schaffner nur "lochten", hiess es eine "Endlochung"). Man wird kein Argument finden, dass man BER-Bielefeld nicht gefahren ist: Es hätte da ja einfach kein Schaffner kommen können. Der Fahrschein ist mit dem Zangenabdruck der Fahrt Bielefeld-DUS entwertet und Punkt.

Daran habe ich auch schon gedacht, aber anhand von Bordkarten etc. könnte man das ja glaubhaft machen wie es tatsächlich war.

Wenn es nur nach dem Zangenabdruck geht, dürfte man die Strecke ja auch nicht unterbrechen, da nicht mehr nachvollziehbar ist welche Teile du schon gefahren bist und welche nicht. Der Stempel kommt in Berlin drauf und im Prinzip kannst du dann in Wolfsburg, Hannover, Bielefeld, Hamm oder im Ruhrgebiet beliebig oft wieder zusteigen, also auch mehrfach fahren (wenn du zwischendurch mit anderem Verkehrsmittel wieder in die andere Richtung fährst).
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC
Daran habe ich auch schon gedacht, aber anhand von Bordkarten etc. könnte man das ja glaubhaft machen wie es tatsächlich war.

Wenn es nur nach dem Zangenabdruck geht, dürfte man die Strecke ja auch nicht unterbrechen, da nicht mehr nachvollziehbar ist welche Teile du schon gefahren bist und welche nicht. Der Stempel kommt in Berlin drauf und im Prinzip kannst du dann in Wolfsburg, Hannover, Bielefeld, Hamm oder im Ruhrgebiet beliebig oft wieder zusteigen, also auch mehrfach fahren (wenn du zwischendurch mit anderem Verkehrsmittel wieder in die andere Richtung fährst).

Eine Fahrtunterbrechung ist kein Problem und erlaubt (der ZuB sieht die Zugnummern in progressiver Reihenfolge). Was aber nicht geht, wenn Dein Fahrausweis in Berlin Hbf beginnt, und Du beim Zusteigen ebendort bereits einen Zangenabdruck auf dem Fahrschein hast.
Der Schaffner wird Dir zurecht sagen: "Sie haben diesen Fahrschein bereits gebraucht".
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
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Bielefeld
Eine Fahrtunterbrechung ist kein Problem und erlaubt (der ZuB sieht die Zugnummern in progressiver Reihenfolge). Was aber nicht geht, wenn Dein Fahrausweis in Berlin Hbf beginnt, und Du beim Zusteigen ebendort bereits einen Zangenabdruck auf dem Fahrschein hast.
Der Schaffner wird Dir zurecht sagen: "Sie haben diesen Fahrschein bereits gebraucht".

Sieht der Schaffner denn *wo* der Stempel gesetzt wurde? Also wird die Zange z.B. je nach aktuellem Ort weitergedreht oder ist nur die Zugnummer vermerkt ohne sonstige Angaben?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.105
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ZRH / MUC
Also, mit einem online Ticket müsste das eigentlich problemlos gehen.....

Bei den ausgedruckten natürlich nicht.
Und die iPhone-etc.-Tickets werden ja durch den ZuB gescannt. Natürlich die Frage, ob man da innerhalb der Gültigkeitsfrist mehrmals hin- und herfahren kann, oder ob das Scannen des Barcodes auf einem Server seine Spuren hinterlässt.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC
Sieht der Schaffner denn *wo* der Stempel gesetzt wurde? Also wird die Zange z.B. je nach aktuellem Ort weitergedreht oder ist nur die Zugnummer vermerkt ohne sonstige Angaben?

Schaffnernummer, Zugnummer und Datum. Aber der Schaffner sieht bei Deinem Einstieg in Berlin, DASS bereits ein Schaffner an Deinem Ticket dran war.
Durch die Schaffnernummer kann man ev. noch herausfinden, vor oder nach welchem Personalwechsel der Fahrschein entwertet wurde.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.526
1.101
[...] oder ob das Scannen des Barcodes auf einem Server seine Spuren hinterlässt.
Das tut es ganz gewiss ;)

Ich hatte einmal versehentlich nachträglich ein schon genutztes flexibles Bahnticket (ergo: Normalpreis) storniert. Das ging auch soweit durch - nach ein paar Tagen kam allerdings eine böse (jedoch automatisiert verschickte) Mail von der DB, dass das Ticket am XX.XX.2012 um XX:XX Uhr im Zug XXXX kontrolliert und daher nachweislich genutzt worden sei. Man könne den Ticketbetrag daher nicht erstatten und gehe davon aus, dass es sich bei der Stornierung des Tickets um ein einmaliges Versehen handele. Bei Wiederholung würden aber irgendwelche Konsequenzen drohen (welche genau, habe ich mittlerweile schon wieder vergessen :rolleyes:).
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.980
24
Wien
Es ist eigentlich ganz einfach.
Überspringt man ein Segment oder benutzt die Rückfahrt zuerst.
Werden alle davorliegenden Segmente ungültig.

Es ist somit nicht erlaubt(!) erst die Rückfahrt und dann die Hinfahrt zu nutzen, auch wenn der Zugbegleiter einen zweiten Ausdruck oder Handyticket bekommt würde es eingescannt und im System aufscheinen.
Ob das System allerdings darauf programmiert wurde Hin bzw Rückfahrt Datum abzugleichen waage ich mal zu bezweifeln.

Bei der selben Fahrtrichtung die Teilstrecken in geänderter Reihenfolge abzufahren kann ich nicht empfehlen!
 

tmeyer

Erfahrenes Mitglied
11.12.2009
487
0
Interessant ist aber was manchmal bei Auslandstarifen geht:

Beispiel 1: Bruessel - Koeln mit ICE Internaational gestattet mehrfaches Durchafhren von Koeln. So z.B. BRU-K-DUS-K
Beispiel 2: Europa Spezial Polen kann von Stuttgart via Koeln, Berlin & Hamburg nach Posen geroutet werden mit Aufenthalten innerhalb der einmonatigen Gueltigkeit
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
..
Beispiel 2: Europa Spezial Polen kann von Stuttgart via Koeln, Berlin & Hamburg nach Posen geroutet werden mit Aufenthalten innerhalb der einmonatigen Gueltigkeit
Europa Spezial (Polen) bedeutet ja Zugbindung innerhalb Deutschlands, das Routing unterliegt außerdem Einschränkungen:
Online unter bahn.de lassen sich maximal 2 "Zwischenhalte" / Aufenthalte zu je maximal 48 Stunden eingeben.
Gibt es doch eine Möglichkeit,
- einen Zwischenhalt von mehr als 48 Stunden und/oder
- mehr als insgesamt 2 Zwischenhalte einzulegen?
Anders gefragt: Wie kommst du auf einen Monat "Dauer" der Fahrt?
 

tmeyer

Erfahrenes Mitglied
11.12.2009
487
0
Die Zugbindung gilt nur in Zuegen des Fernverkehrs. Sobald ich Strecken mit Nahverkehrszuegen zuruecklege gilt diese nicht mehr. Dies ist zugegeben gerade im Verkehr Belgien NRW attraktiv, da an Rhein & Ruhr der ICE kaum schneller ist als der RE.
Bei Sparpreisen gelten in der Tat die von Dir genannten Rahmenbedingungen, aber auch Normalpreise auf dieser Strecke sind z.T. guenstiger als die innerdeutschen Komponenten allein. Ein Beispiel zum Sparpreis: Stuttgart-Koeln (48h) - Hamburg (48h) - Berlin (-virtuell nach Posen) kostet mit BC25 in der 1. Klasse ab 44,25 EUR.
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
Interessant ist aber was manchmal bei Auslandstarifen geht:

Beispiel 1: Bruessel - Koeln mit ICE Internaational gestattet mehrfaches Durchafhren von Koeln. So z.B. BRU-K-DUS-K

Ja, teilweise geht das noch... auch sowas wie Bielefeld-Hannover-Bielefeld-Basel ist möglich, was etwa 2 x 100 km "Umweg" bedeutet.

Aber das ist kein Vergleich zu dem was bis 2010 noch möglich war.

xwwaxim4xnzl.jpg

(1400 km für 29,20 Euro)

b6rxn2dm8vth.jpg


Der Zeit trauere ich irgendwie nach. ;)

Beispiel 2: Europa Spezial Polen kann von Stuttgart via Koeln, Berlin & Hamburg nach Posen geroutet werden mit Aufenthalten innerhalb der einmonatigen Gueltigkeit

Ja, wegen der einmonatigen Gültigkeit hänge ich an ICE-Reisen die im Ausland starten immer noch einen Schwanz dran. Also wenn ich Basel-Bielefeld fahren möchte, buche ich stattdessen Basel-Bielefeld und hänge hinten Regionalzüge bis Berlin dran. Dann kann ich nach dem Trip anschließend noch einen Monat lang irgendwann mal kostenlos nach Berlin fahren.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.715
4.440
Das tut es ganz gewiss ;)

Ich hatte einmal versehentlich nachträglich ein schon genutztes flexibles Bahnticket (ergo: Normalpreis) storniert. Das ging auch soweit durch - nach ein paar Tagen kam allerdings eine böse (jedoch automatisiert verschickte) Mail von der DB, dass das Ticket am XX.XX.2012 um XX:XX Uhr im Zug XXXX kontrolliert und daher nachweislich genutzt worden sei. Man könne den Ticketbetrag daher nicht erstatten und gehe davon aus, dass es sich bei der Stornierung des Tickets um ein einmaliges Versehen handele. Bei Wiederholung würden aber irgendwelche Konsequenzen drohen (welche genau, habe ich mittlerweile schon wieder vergessen :rolleyes:).

Das ist aber auch alles was notiert wird. Das System weiß nicht, wo gescanned wurde. Wenn ich z.b. Ein Ticket Dortmund nach Frankfurt habe, kann ich ja ohne weiteres in Duisburg unterbrechen. Das System weiß nicht, ob ich z.b. Über Duisburg hinaus gefahren bin. Was das bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen....
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Die Zugbindung gilt nur in Zuegen des Fernverkehrs. Sobald ich Strecken mit Nahverkehrszuegen zuruecklege gilt diese nicht mehr. .. Ein Beispiel zum Sparpreis: Stuttgart-Koeln (48h) - Hamburg (48h) - Berlin (-virtuell nach Posen) kostet mit BC25 in der 1. Klasse ab 44,25 EUR.
Wobei "- Berlin (-virtuell nach Posen)" dann ein Nahverkehrszug (z.B RE) sein MUSS bzw. KEIN IC(E) / EC sein darf, um Zugbindung zu vermeiden, also innerhalb der 1-Monats-Frist flexibel sein zu können, richtig?
SO wiederum hatte ich das im Hinterkopf. Schon schön, in der Praxis aber für mich eher untauglich, denn man ist ja nur bei dem "Schwanz" / Anhängsel am Ende ("Nachlauf" im DB-Sprech) zeitlich flexibel - in der "Mitte", zwischen 2 IC(E) wäre das optimal.

NL - Düsseldorf oder Köln zählt ja zum grenznahen Verkehr und kostet deshalb als Europa-Spezial nur 19,- (2. Klasse; 14,25 mittels BC 25), so sollte sich in NRW weiter maximieren lassen - und gegebenenfalls ein weiteres Europa-Spezial nach Polen ("virtuell") für 29,- (abzüglich BC 25-Rabatt) dranhängen lassen, sagen wir Köln/Düsseldorf nach Hamburg im Nahverkehr als "Schwanz" aus dem ersten Europa-Spezial voll-flexibel und ab da wieder im ICE nach Berlin - richtig verstanden und zu Ende gedacht?
 

gruenmann

Aktives Mitglied
04.02.2012
237
1
Die Zugbindung gilt nur in Zuegen des Fernverkehrs. Sobald ich Strecken mit Nahverkehrszuegen zuruecklege gilt diese nicht mehr.
Vorsicht, fals wir uns hier nicht falsch verstehen: Wenn du auf einer Verbindung in Deutschland eine Zugbindung hast (sprich Fernverkehr) dann musst du diesesn Zug nutzen. Es ist nicht möglich einen Regionalzug auf der gleichen Strecke zu nehmen. Das dachte ich nämlich jahrelang, aber eine Nachfrage im Bahnfuzziforum und auf der Facebookseite der Bahn ergaben, dass man nicht einfach auf einen Regionalzug wechseln kann. Den Regionalzug frei wählen kann man nur, wenn man die Teilstrecke eh in einem Regionalzug zurück legen müsste. Wenn man also Stuttgart-Köln-HH-Berlin im Nahverkehr routet und nur Berlin-Posen im Fernverkehr, dann müsste man also bequem und flexibel durch Deutschland tuckern können... Is aber auch egal, macht eh keiner :)

ps. oh, ich sehe gerade, das wurde ja schon so angesprochen :eek:
 
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