Das Eisenbahnbundesamt hat mal so gar keinen Bock seinen Job zu machen, immerhin haben sie mir ziemlich fix eine Antwort geschrieben:
Ihre Nachricht ist beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist eine Aufsichts- und Sicherheitsbehörde und steht in keiner organisatorischen Verbindung mit den Beförderern im Bahnbereich.
Zudem nimmt das Eisenbahn-Bundesamt in Deutschland die Aufgabe der Nationalen Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die europäischen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr - Verordnung (EU) 2021/782 - wahr.
Bitte beachten Sie:
Die von Ihnen erworbenen Rail&Fly-Tickets dürfen nur von bestimmten Reiseveranstaltern oder bestimmten Fluggesellschaften ausgegeben werden, wenn gleichzeitig eine Reise bzw. ein Flug gebucht wird. Durch die Buchung einer Reise inklusive vereinbarter Zusatzleistungen – hier die Rail&Fly-Tickets - haben Sie einen Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter geschlossen. Der Reiseveranstalter ist durch den Reisevertrag verpflichtet, die Leistungen der Reise in ihrer Gesamtheit zu erbringen.
Eventuelle Erstattungs- und Entschädigungsansprüche im Sinne der Fahrgastrechte-Verordnung setzen voraus, dass der Reisende einen Beförderungsvertrag mit dem Eisenbahnunternehmen abgeschlossen hat. Im vorliegenden Fall ist jedoch Vertragspartner Ihr Reiseveranstalter.
Setzten Sie sich bezüglich Ihrer Beschwerde daher bitte mit dem Reiseveranstalter in Verbindung.
Möglicherweise können Sie sich zur weiteren Prüfung an eine geeignete Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstellen haben die Aufgabe Streitigkeiten aus Reise-/ Beförderungsverträgen im Einzelfall außergerichtlich beizulegen. Sie können dabei das gesamte Zivilrecht ausschöpfen. Sie setzten sich kostenfrei für den Fahrgast ein.
Ich habe denen eine Antwort zukommen lassen, das sie ihren Job machen sollen und es gar keinen Reiseveranstalter gibt.
Auch haben sie nicht begriffen, das Flug und Bahnticket gar nicht gleichzeitig gebucht wurden, sondern Flug im Juli und Fahrkarte im Januar.
Wenn dann will ich schon einen Bescheid und ordentlicher Begründung warum die DB für einen verspäteten ICE nicht nach der Fahrgastrechteverordnung haften soll.
Nicht das am Amtsgericht der gleiche Unsinn verzapft wird.