EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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wie wird denn die 400% Regel bei Meilentickets angewendet ?
das Thema wurde erfolgreich nicht beachtet... und bevor die Airlines einen festen Wert (seitens des Gerichts) akzeptieren müssen, wird man wohl vorher anerkennen und dem Kunden den Neupreis der Flugbuchung zu 100% erstatten

so zumindest meine Vermutung
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
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TXL
Das ganze System wird doch lächerlich. Der Kunde soll drauf zahlen, weil die Airline sich nicht an den Vertrag halten möchte. Das widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden. Im Zivilrecht heißt es so schön: "pacta sunt servanda", also Verträge sind einzuhalten. Man kann den Passagier doch nicht zum Buhmann machen, nur weil er ein ultrabillig Ticket gebucht hat.

Vor allem, wie wird der Flugpreis berechnet? Inkl. Steuern und Gebühren oder zählt der reine Ticketpreis? Welchen Wert nehme ich, wenn nur eine Teilstrecke betroffen ist (z.B. der Hinflug)? Wie hoch ist da mein Ticketpreis, wenn ich nur den Gesamtpreis angezeigt bekomme? Soll ich jetzt für jede Buchung ein Screenshot machen, um einen Beweis zu haben?
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.511
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TXL
Was mir noch so auffällt:

Alle Portale und Medien und die Politik verkaufen die neuen Regeln als großen Erfolg. Einiges mag sich zwar zum Positiven verändert haben, aber die wichtigsten Sachen sind m.E. nur schlechter geworden. Es wird so getan, als wenn bislang gar nichts geregelt wurde und der Passagier der Willkür der Airlines ausgesetzt war.

Was fehlt sind Strafen für die Airlines, die die Passagierrechte mit Absicht ignorieren und sich nur rausreden möchten. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Klageverfahren fast aussichtslos ist, weil die Gerichtsbarkeit zu komplex ist oder gefühlt nicht vorhanden ist.
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
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Was fehlt sind Strafen für die Airlines, die die Passagierrechte mit Absicht ignorieren und sich nur rausreden möchten. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Klageverfahren fast aussichtslos ist, weil die Gerichtsbarkeit zu komplex ist oder gefühlt nicht vorhanden ist.
Du möchtest also Strafen für Airlines, ohne das irgendwer deren Schuld gerichtlich festgestellt hat? Eigenartiges Rechtsempfinden....
 
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nello1985

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20.06.2015
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TXL
Du möchtest also Strafen für Airlines, ohne das irgendwer deren Schuld gerichtlich festgestellt hat? Eigenartiges Rechtsempfinden....
Du findest es also in Ordnung, wenn Airlines deine Emails ignorieren, erst nach Monaten antworten, dich in der Pampa stehen lassen bzw. absichtlich gegen die EU Vo verstoßen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
Es gab im Zusammenhang mit 261/2004/EG schon mal Bußgelder, das ist aber Kleinkram.
"Im Jahr 2021 wurden bis zum 16. Juli 2021 93 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erlassen. Die Höhe des durchschnittlich verhängten Bußgeldes beträgt 1.010 Euro. Das höchste verhängte Bußgeld beträgt 2.000 Euro."
 
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Volume

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01.06.2018
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Wenn man sich den Wortlaut der neuen Verordnung anguckt, dann müssen wir da wohl doch deutlich mehr Kröten schlucken als bisher...

Zum Beispiel:
Bisher
Where reference is made to this Article, passengers shall be offered the choice between:
Die Airline muste also aktiv werden, und dem Kunden ein Angebot machen, den Kunden kontaktieren und nach seinen Wünschen fragen.
Neu zusätzlich:
The passenger shall inform the operating air carrier of his or her choice.
Der Passagier muss jetzt also aktiv werden, die Airline kontaktieren. Kommt kein Kontakt zustandem ist der Kunde Schuld und die Airline fein raus...

Die Praxis, dass die Airline dir ohne Rückfrage eine ihnen genehme Umbuchung schickt, und du dann aktiv werden musst und sie kontaktieren (was bei geschlossenen Serviceschaltern, blödem Bot und überlasteter Hotline nicht zielführend ist) ist jetzt also zur normalen Rechtslage geworden...
So wird die 3 Stunden Frist ab der du selbst buchen darfs natürlich komplett ausgehebelt, da du zuvor ja erst die Airline informieren musst. Das ist jetzt deine Pflicht.

Bedauerlicherweise ist die Airline nicht verpflichtet worden, dir eine Kontakt e-mail Addresse angeben zu müssen, so dass du nur einen Sendenachweis brauchst um zu zeigen, du hast die Airline informiert...

Mal sehen, in wievielen weiteren Details der Teufel steckt.
 
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emmdee

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04.01.2022
389
430
Lt. Google KI

"Die Reform der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2027 in Kraft treten. Nach der finalen Bestätigung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, in der sich Fluggesellschaften und Behörden an die neuen Regeln anpassen können."
 
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slutz

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06.10.2016
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nur um mal folgenden Teil zu begutachten, wie "praxisfern" das ganze ist.

Hat ein Fluggast das ausführende Luftfahrtunternehmen gemäß Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 über seine Entscheidung informiert, seine Reise fortzusetzen, und hat das ausführende Luftfahrtunternehmen innerhalb von drei Stunden keine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen angeboten, so kann der Fluggast seine anderweitige Beförderung gemäß Absatz 2 selbst veranlassen. Entscheidet sich der Fluggast dafür, seine anderweitige Beförderung selbst zu veranlassen, so hat er dies dem ausführenden Luftfahrtunternehmen mitzuteilen. Der Fluggast hat das Recht, Optionen für eine anderweitige Beförderung abzulehnen, wenn die Reisebedingungen dieser Optionen für eine anderweitige Beförderung nicht vergleichbar sind; in diesem Fall bleibt sein Anspruch auf Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 während des Wartens auf die anderweitige Beförderung bestehen.

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Angenommen, es ist 19:00 Uhr am Berliner Flughafen und der letzte Flug von FR zum PMI wird kurzfristig annulliert.
Es gibt aber nach einen EW Flug um 21:30 Uhr am gleichen Tag.

Ich muss also erst das Luftfahrtunternehmen nach Absatz so und so darüber informieren, dass ich meine Reise fortsetzen möchte?!
Dann muss ich 3h auf einen Alternativvorschlag der Airline abwarten.

Wir alle wissen:
FR wird einen, wenn überhaupt, am nächsten Tag befördern (mit ihrer eigenen Maschine).

Buche ich jetzt den EW Flug, welcher um 21:30 Uhr geht, bereits um 19:00 Uhr -> dann hatte ja FR sogesehen keine Chance mir eine alternative Beförderung anzubieten.
Also Pax selbst Schuld.

Reagiert FR schnell und bucht mich auf den 06:00 Uhr flug am nächsten Tag (automatisiert) um, muss ich FR informieren, dass diese Reisebedingung für mich nicht vergleichbar ist und ich diese demzufolge abzulehnen habe.

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Dann schicke ich FR meine EW-Rechnung in Höhe von 200€, bekomme aber nur 80€ zurück, weil der Flug 19,99€ gekostet hat. (Best Case)
FR wird sich jedoch vermutlich auf den Standpunkt stellen, dass sie eine Alternative zu vergleichbaren Bedingungen angeboten haben (nächster Flug am nächsten Tag) und wird daher bestenfalls die 19,99€ zurückerstatten.

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Generell sind da so viele Fallstricke eingebaut für die Passagiere. Angenommen ich teile FR NICHT mit, dass ich meine Reise fortsetzen möchte.
Ja, wir haben Ihnen kein alternatives Angebot geschickt, weil Sie uns über Ihren Reisewunsch nicht informiert haben.

usw usw
 
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01.06.2018
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Wir alle wissen:
FR wird einen, wenn überhaupt, am nächsten Tag befördern (mit ihrer eigenen Maschine).
Wir alle aus Erfahrung wissen, genauso wie LH...
Ach nein, wenn bei denen die eigene Maschine nicht täglich fliegt (z.B. FRA-NGO), befördern sie einen bisweilen wenn überhaupt zwei Tage später.

Ich muss also erst das Luftfahrtunternehmen nach Absatz so und so darüber informieren, dass ich meine Reise fortsetzen möchte?!
Dann muss ich 3h auf einen Alternativvorschlag der Airline abwarten.
Wobei der erste Schritt bisweilen mehr als 3 Stunden dauern kann, wenn sich die Airline dumm stellt...
Das ist quasi der Aufruf dazu, Kontaktwege möglichst schlecht zu gestalten, Bots möglichst nichts verstehen zu lassen, Warteschlangen in Hotlines möglichst lang zu machen und Servicedesks möglich kurz zu besetzen... Anforderungen an Service stellt die Verodnung ja nicht.

Die nächsten 3 Stunden fangen erst an, wenn du mit der Wunschübermittlung erfolgreich warst.

Alternativ kann dir die Airline aber auch einfach spontan ein Angebot machen, dass du nur ablehnen kannst (z.B. dich automatisch auf den Flug 2 Tage später umbuchen), dann haben sie die 3 Stunden Frist formal eingehalten, und du bist verpflichtet ewig zu versuchen, anderweitige Wünsche zu übermitteln, darfst selbst nicht mehr aktiv werden, da dir die Airline ja fristgerecht ein Angebot gemacht hat.

Hoffentlich wird diese Absurdität vom EuGH schnell wieder kassiert
Jein... Eigentlich sollte es nicht der Normalfall sein den man erhoffen sollte, dass Gerichte legislativ tätig werden und praktisch neue Gesetze erschaffen oder Gesetze kassieren.
Hoffentlich lernen Gesetzgeber mal wieder wie man handwerklich gute Gesetze macht, und Gerichte können sie wieder anwenden, statt sie interpretieren/korrigieren/kassieren zu müssen. Denn oft genug verschlimmbessern sie sie nur, oder führen sie ad-absurdum (wie z.B. das EuGH Urteil zu Herabstufungen, die dadurch für Airlines hochattraktiv geworden sind)

Es ist aber weder Zufall noch Unvermögen, dass Gesetze so schlecht sind. Das hat längst System, wenn man sich anguckt wer da immer als "Berater" tätig ist.

Ich denke wir werden als Laien (also als Fluggäste, die natürlich Null Ahnung haben was Fluggäste für Probleme haben :rolleyes:) hier binnen Tagen lauter weitere Absurditäten in der neuen Verordung finden, die den Profis in den letzten 10 Jahren Debatte nicht aufgefallen sind.
Aber auch das hat System, die wirklich Betroffenen werden nie in die Entscheidungsfindung eingebunden, bzw am Ende von ideologischen Koalitionsausschüssen oder ähnlichen Gremien mit last-Minute Änderungen oder "Kompromissen" überstimmt :(

Am Ende sind die Fluggastrechte für die Kunden eine rechte Tasche / linke Tasche Farce (man zahlt mit seinen Tickets für seine Entschädigungen), und die einzigen die verdienen sind Anwälte und "Fuggastrechtportale". Ehrlichrweise hätte man sie einfach streichen sollen.
 
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