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Konnte einer den Flug auf Flightradar finden? Ich hab nur eine Lufthansa Maschine aus Frankfurt gefunden, die Richtung Athen unterwegs war und scheinbar unplanmäßig in MUC gelandet ist.
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Konnte einer den Flug auf Flightradar finden? Ich hab nur eine Lufthansa Maschine aus Frankfurt gefunden, die Richtung Athen unterwegs war und scheinbar unplanmäßig in MUC gelandet ist.
FLUGHAFEN MÜNCHEN. Aufgrund einer Bedrohungslage in einer Passagiermaschine auf dem Flug nach Budapest kehrte der Pilot nach München zurück. Der 28-jährige Kosovare konnte nach der Landung zur Aufgabe bewegt und festgenommen werden. Drei Besatzungsmitglieder wurden leicht verletzt.
Die Verkehrsleitung des Flughafens München verständigte heute gegen 11:30 Uhr die Polizeiinspektion Flughafen München darüber, dass ein Linienflugzeug auf dem Weg nach Budapest kurz nach dem Start wegen einer Bedrohungslage an Bord umkehren musste.Soweit die zuständige Kriminalpolizei Erding bislang ermitteln konnte, brachte der 28-jährige Passagier kurz nach dem Start eine 50-jährige Flugbegleiterin in seine Gewalt. Die Frau und zwei weitere Stewardessen (ebenfalls 50 und 36 Jahre alt) wurden leicht verletzt.
Das Flugzeug landete gegen 11:45 Uhr wieder am Münchener Flughafen. Die 76 Passagiere konnten den Airbus an der Abstellposition am Terminal 2 wieder verlassen. An Bord blieben die Piloten und eine Flugbegleiterin, die von einem 28-jährigen Passagier mit einer abgebrochenen Rasierklinge weiter bedroht wurde. Die vor Ort befindlichen Flughafenpolizei konnte mit einem Dolmetscher Verbindung zum Täter aufnehmen und ihn letztlich widerstandslos festnehmen.
Offensichtlich wollte er seiner verfügten Rückführung nach Ungarn entgehen. Der Kosovare befand sich in einem Asylverfahren in Ungarn. Nach seiner unerlaubten Einreise nach Deutschland, verbrachte er die letzten vier Wochen in Haft in Passau und sollte heute nach Ungarn unbegleitet zurückfliegen.
Man wird es wohl nie erfahren, da der Fall nicht "spektakulaer" genug war. Aber ob daraus vor Gericht eine Geiselnahme oder ein Angriff auf den Luftverkehr (vulgo Hijacking) wird, faende ich interessant. Fuer den Strafrahmen macht es keinen Unterschied ist beides fuenf bis 15 Jahre.
Da gibt es bestimmt Strafminderungsgründe die eine geringere Strafe möglich machen.....
Quelle: Polizei Oberbayern Nord
Was bisher keiner gelesen zu haben scheint ist, dass der hochgelobte bayrische Polizeistaat wohl versagt hat. Der Mann verfügte über eine abgebrochene Rasierklinge. Des weiteren stand im Artikel das sich der Täter die letzten vier Wochen in Haft befand. D. h. er wurde aus einer Haftanstalt zum Flughafen München gebracht durch die Polizei. Vor solch einem Transport werden Häftlinge gründlich untersucht incl. ablegen aller Kleidungsstücke. Am Flughafen nimmt die Bundespolizei die Rückzuführenden entgegen. Auch hier erfolgt noch einmal eine komplette körperliche Untersuchung auf solche Dinge wie z. B. Rasierklingen was wieder ein komplettes Entkleiden bedeutet. Man muss wohl also davon ausgehen das beide Untersuchungen nicht mit der notwendigen Korrektheit durchgeführt worden sind.
In der DDR wäre das nicht passiert!
Was bisher keiner gelesen zu haben scheint ist, dass der hochgelobte bayrische Polizeistaat wohl versagt hat. Der Mann verfügte über eine abgebrochene Rasierklinge. Des weiteren stand im Artikel das sich der Täter die letzten vier Wochen in Haft befand. D. h. er wurde aus einer Haftanstalt zum Flughafen München gebracht durch die Polizei. Vor solch einem Transport werden Häftlinge gründlich untersucht incl. ablegen aller Kleidungsstücke. Am Flughafen nimmt die Bundespolizei die Rückzuführenden entgegen. Auch hier erfolgt noch einmal eine komplette körperliche Untersuchung auf solche Dinge wie z. B. Rasierklingen was wieder ein komplettes Entkleiden bedeutet. Man muss wohl also davon ausgehen das beide Untersuchungen nicht mit der notwendigen Korrektheit durchgeführt worden sind.
Achtung, es folgt *Klugscheisse*:
Naja, rein theoretisch darf auch nur ein Arzt "untersuchen" und die Polizei "durchsuchen". Davon mal ab, darf man jedem auch irgendwo mal einen Fehler zugestehen.
Achtung, es folgt *Klugscheisse*:
Naja, rein theoretisch darf auch nur ein Arzt "untersuchen" und die Polizei "durchsuchen". Davon mal ab, darf man jedem auch irgendwo mal einen Fehler zugestehen.
Sei mir nicht böse, aber das ist alles auch nur halbrichtig. Konsequenzen werden vielleicht gezogen. Ich finde, es gibt aber Sachen die nicht in die Öffentlichkeit gehören um den ganzen verblendeten Heinis von Pro Asyl, Attac, ... keinen Nährboden zum rumpöbeln zu geben.
Ja richtig. Aber ein "Breittreten" in der Öffentlichkeit mit der eventuellen Darlegung von Verfahrensabläufen und Standards wird auch noch den letzten tief schlafenden Zottel wecken.Aber genau das passiert doch jetzt. Eine verpatzte Aktion durch die Polizei. Jemand bedroht im Flugzeug eine Flugbegleiterin mit einer Rasierklinge. Eine bessere Publicity für die von Dir genannten Vereine kann es nicht geben.
Aber genau das passiert doch jetzt. Eine verpatzte Aktion durch die Polizei. Jemand bedroht im Flugzeug eine Flugbegleiterin mit einer Rasierklinge. Eine bessere Publicity für die von Dir genannten Vereine kann es nicht geben.
Zumindest die bayrische Polizei ist ja dafür bekannt, auch dann richtig zuzulangen, wenn es gerade nicht unbedingt sein muss.Kommt mir das nur so vor, oder liest man tatsächlich häufiger aus Bayern von sterbenden Personen in Haft/Gewahrsam?