Aber das wäre doch perfekt (und daher machen sie es auch nicht so einfach, wie du behauptest, geschweige denn merken es nciht einmal)
1) Du buchst ex-fra mit dem 100 CHF voucher
2) Ein Ticket wird sofort ausgestellt du druckst es aus mit ticket nr. (damti ist ein rechtverbindlicher vertrag zustande gekommen, die bezahlung umfasst ein anderes rechtsgut und muss seperat einverlangt werden!)
Daher, wenn sie es stornieren sollten gibt es 2 varianten
A) Sie melden sie bei dir telefonisch (e-mail gilt als weniger rechtsverbindlich, brief ist die eigentliche form für vertragsrücktritt) DANN Behauptest du der beförderungsvertrag sei rechtgültig und nur nach langen diskussion erklärst du dich bereit die sumem nachzuzahlen (weil die fälligkeit der zahlung ein seperates rechtgeschäft von dem beförderungsvertrag ist) DAS GUTE: Wenn sie das ticket schon storniert haben müssen sie die flüge nach an dem Tag verfügabaren buchungsklassen einbuchen, welche verfügbar sind (weil ja nicht die gesamtzahlung, sondern nur teilzahlung noch fällig sind und daher nicht zur nichtigkeit des Vertrags führen können) HEISST: Im guten Fall mehr meilen
B) Sie informieren dich nicht von der stornierung
DANN hast du gewonnen. Weil mit dem Ausdruck und der Ticket nummer sind sie in der Beweispflicht, dass man dich in Kenntnis gesetzt hat.
Daher im Guten Fall, wird das ticket wieder eingebucht und du musst nicht mehr zahlen
Im Extremfall können sie rein rechtlich nur verlangen, dass der Betrag um den du ungerechtfertigt bereichert bist nachgeschossen wird. Mehr können sie nicht verlangen, ist natürlich super, wenn nur noch Y oder C verfügbar ist.
So viel ist mein kenntnisstand, also stornierung ist nicht gleich stornierung