100 CHF (ca 80€) LH Voucher ex CH

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Dahmen84

Erfahrenes Mitglied
12.11.2009
847
4
Mitten im Ruhrgebiet
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Haha...Hast du ne Ahnung...Die Lufthansa würde es auf eine Klage nicht ankommen lassen halte ich für die lächerlichste Aussage, die du getätigt hast heute. Und ob die es drauf ankommen lassen und wenn jemand falsche Angaben macht auf deren Basis der Vertrag erfolgt ist, werden die Chancen sicher nicht allzu schlecht stehen ;)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.993
1.562
Haha...Hast du ne Ahnung...Die Lufthansa würde es auf eine Klage nicht ankommen lassen halte ich für die lächerlichste Aussage, die du getätigt hast heute. Und ob die es drauf ankommen lassen und wenn jemand falsche Angaben macht auf deren Basis der Vertrag erfolgt ist, werden die Chancen sicher nicht allzu schlecht stehen ;)

Dahmen84 du bleibst uns noch immer das Ende deiner Story mit dem stornierten EWR Ticket schuldig?
 

traxray

Aktives Mitglied
10.08.2009
111
0
Haha...Hast du ne Ahnung...Die Lufthansa würde es auf eine Klage nicht ankommen lassen halte ich für die lächerlichste Aussage, die du getätigt hast heute. Und ob die es drauf ankommen lassen und wenn jemand falsche Angaben macht auf deren Basis der Vertrag erfolgt ist, werden die Chancen sicher nicht allzu schlecht stehen ;)

wir reden hier nicht über error tickets etc.

wenn die parameter nur sind
A) Officiell promoteter Preis
B) B dieser mit Gutschein gebucht
C) Gutschein würde nicht anerkannt im nachhinein

So wird das jede SEN hotline verstehen, dass man sich im guten einigen wird

DIES TRIFFT NUR ZU: Wenn zwischen Buchung und stornierung ein kurzer zeitraum liegt

Nach einem längeren zeitraum (eg 2 wochen) würde es lh weniger darauf ankommen lassen, wenn sie den tarif so offiziell nur promoted haben (Grund: Sie wären für folgekosten haftbar - rein theoretisch, aber da man a) den Kunden nicht verärgern will und B) Gerichtskosten hoch sind, falls jemand eine gute rechtschutzversicherung hat werden sie es dazu nicht kommen lassen)

error fares sind ja anders, dort liegt ein sog. Grundlagenirtum vor

im sinne von Gutscheinen geht es um die zahlung, und nicht um den tarif, daher liegt nur Schuldnerverzug vor (ist der gleiche fall als hättest du am schalter mit fake banknoten bezahlt, dann ist nicht der vertrag hinfällig, sondern nur die komplette zahlung zu mahnen)

Also EWR war soweit ich weiss auch auffällig, da A) Error Fare (war doch nur ca 200€ all in), B) die Buchungsklassen story, das sind spezialfälle, bei denen der VERTRAGSGEGENSTAND gar nicht zustande kommt!!! Der Unterschied ist ganz wichtig
 
Zuletzt bearbeitet:

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.548
6
MUC
Apropos Glauben...

Wenn man einen Langstreckenaward ex ZRH bzw. GVA bucht und bei der Schweizer Hotline anruft kann man den 100 CHF Gutschein auch auf die Steuern&Gebühren anrechnen lassen...
 

traxray

Aktives Mitglied
10.08.2009
111
0
Glaubst Du Dir selbst, was Du schreibst?

sagen wir es so, es zwingt dich keiner zu glauben
Jeder ist seines eigenem Glückes Schmied

Lästern kann jeder, machen was er will auch, also plediere ich doch auf konstruktieve kritik, wenn leute ihre erfahrungen zum besten geben

Wenn du es exakt anders erlebt hast, dann beschriebe es hier

lästern kann ich auch
 

hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
3
43
Karlsruhe
Glaubst Du Dir selbst, was Du schreibst?
Für mich klingt die Aussage sehr plausibel. Warum sollte der Flug storniert werden, ohne dass die Möglichkeit zur Nachzahlung gegeben wird? Im Grunde ist ja der Vertragsabschluss unabhängig vom Gutscheineinsatz. Es werden reguläre Tarife gebucht, nur halt nicht vollständig bezahlt. Aber vielleicht kann jemand darlegen, warum die Aussagen unplausibel sind.