Haha...Hast du ne Ahnung...Die Lufthansa würde es auf eine Klage nicht ankommen lassen halte ich für die lächerlichste Aussage, die du getätigt hast heute. Und ob die es drauf ankommen lassen und wenn jemand falsche Angaben macht auf deren Basis der Vertrag erfolgt ist, werden die Chancen sicher nicht allzu schlecht stehen
wir reden hier nicht über error tickets etc.
wenn die parameter nur sind
A) Officiell promoteter Preis
B) B dieser mit Gutschein gebucht
C) Gutschein würde nicht anerkannt im nachhinein
So wird das jede SEN hotline verstehen, dass man sich im guten einigen wird
DIES TRIFFT NUR ZU: Wenn zwischen Buchung und stornierung ein kurzer zeitraum liegt
Nach einem längeren zeitraum (eg 2 wochen) würde es lh weniger darauf ankommen lassen, wenn sie den tarif so offiziell nur promoted haben (Grund: Sie wären für folgekosten haftbar - rein theoretisch, aber da man a) den Kunden nicht verärgern will und B) Gerichtskosten hoch sind, falls jemand eine gute rechtschutzversicherung hat werden sie es dazu nicht kommen lassen)
error fares sind ja anders, dort liegt ein sog. Grundlagenirtum vor
im sinne von Gutscheinen geht es um die zahlung, und nicht um den tarif, daher liegt nur Schuldnerverzug vor (ist der gleiche fall als hättest du am schalter mit fake banknoten bezahlt, dann ist nicht der vertrag hinfällig, sondern nur die komplette zahlung zu mahnen)
Also EWR war soweit ich weiss auch auffällig, da A) Error Fare (war doch nur ca 200€ all in), B) die Buchungsklassen story, das sind spezialfälle, bei denen der VERTRAGSGEGENSTAND gar nicht zustande kommt!!! Der Unterschied ist ganz wichtig