15.06.17: 6B126 Notlandung in Zürich - 0.30 Nachtflugverbot eigentlich

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PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
2.008
22
Zurigo
Ja aber eben das war noch ein Stück weit weg. Den Landeanflug begann der Flug über dem Wallis. Bis nach ZH war kein Gewitter auf der Flugstrecke.
Der Flughafen Zürich hat auch auf FB bestätigt, dass es sich um einen Medical gehandelt hatte.
 

SalesConsultant

Erfahrenes Mitglied
13.09.2015
357
11
Hmm dass eine Landung innerhalb des Nachtflugverbots wegen eines Notfalls natürlich genehmigt wird ist klar. Aber dass danach der Start, auch noch innerhalb des Nachtflugverbotes auch genehmigt wird ist für mich dann doch etwas überraschend. Ich hätte erwartet, es muss dann bis 6 Uhr gewartet werden, der Notfall wurde ja geregelt. Das wird vielleicht wieder einige Beschwerden der näheren Anwornern mit sich bringen für den Flughafen :)

Das günstige erworbene Haus wieder verkaufen und wegziehen !!!!
D
 
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PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
2.008
22
Zurigo
Das günstige erworbene Haus wieder verkaufen und wegziehen !!!!
D
Ich bin nur Mieter und genug weit weg und bin nicht von dem Fluglärm genervt den ich mirkriege ;-) Aber ja, wen es stört sollte wegziehen. Und die Süddeutschen die ein neues Abkommen blockieren sollten nicht mehr am Flughafen arbeiten, noch über ihn in die Ferien fliegen dürfen [emoji12]
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.375
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Sehr spiessige Ansicht.

wer sich da beschwert, hat es nicht verstanden.
und ganz allgemein, wie sollte diese Industrie funktionieren, wenn bei der Routenplanung auf der Langstrecke, die Ausweichflughäfen nur noch nach "normaler" Öffnungszeit berücksichtigt werden dürfen.

Die Landung ist ein Notfall, da gilt das Nachtflugverbot. Beim Start ist der Notfall beseitigt, also ist nicht einzusehen, weshalb es nicht wieder gelten sollte. Insofern wundert mich dieses Vorgehen schon.

Wenn jetzt durch einen Medical die Besatzung aus der Dienstzeit rausfaellt, fliegt sie auch nicht weiter. Nach Beseitigung des Notfalls enden die Extrawuerste.
 

SalesConsultant

Erfahrenes Mitglied
13.09.2015
357
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Günstig ist es da schon längst nicht mehr.

700k-1Mio für eine 4.5 Zimmer Wohnung und Häuser beginnen so bei 1.2 Mio.
Dann bekommst du no massig Fluglärm dazu.

Da bekommst mehr Haus für weniger Geld wenn du ins mittlere Aargau ziehst oder in Richtung Schaffhausen.

Es geht um die Relativität, nicht die Absolutheit!

Wer sows kauft ist selbst Schuld.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
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Die Landung ist ein Notfall, da gilt das Nachtflugverbot. Beim Start ist der Notfall beseitigt, also ist nicht einzusehen, weshalb es nicht wieder gelten sollte. Insofern wundert mich dieses Vorgehen schon.

Wenn jetzt durch einen Medical die Besatzung aus der Dienstzeit rausfaellt, fliegt sie auch nicht weiter. Nach Beseitigung des Notfalls enden die Extrawuerste.

Na dir würd ich mal wünschen in so einem Flieger zu sitzen. Entweder stundenlang an Bord warten bis es weitergeht oder in einem Hotel untergebracht werden, weil man erst in Stunden wieder starten darf. Denkst du eigentlich daran, dass die andere Seite auch Menschen betrifft oder bist du einer dieser "Befehl ist Befehl" Deutschen?
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Nein. Bist Du ein "Hoppla-jetzt-komm-ich-Regeln-sind-eh-bloed"-Mensch.

Ich war uebrigens schon betroffen, am Zielort mit dann 24 Stunden verspaetetem Rueckflug. Ist dann halt so.
 
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taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
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Nein, bin ich nicht. Die Rechtsgrundlage ist eindeutig und räumt dem Flughafen Zürich einen entsprechenden Handlungsspielraum ein:

I. Nachtflugordnung / Art. 12GewerbsmässigerVerkehr / Grundsatz / Starts und Landungen des gewerbsmässigen Verkehrs dürfenunter Beachtung nachfolgender Einschränkung (Art. 13) bis23.00 Uhr geplant werden. Die Flughafen Zürich AG kann ausbetrieblichen Gründen die Vergabe des letzten Slots zeitlich vorverlegen.Verspätete Starts und Landungen werden bis 23.30 Uhr ohnebesondere Bewilligung zugelassen.Für Starts und Landungen nach 23.30 Uhr kann die FlughafenZürich AG bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen,insbesondere bei schwerwiegenden meteorologischen Verhältnissen,eine Ausnahmebewilligung erteilen.

Quelle: https://www.flughafen-zuerich.ch/~/...gbetrieb/betriebsregelement_fzag_20160801.pdf , dieses wird vom BAZL im Zuge der Konzessionsvergabe genehmigt (https://www.flughafen-zuerich.ch/~/...rtner/flugbetrieb/betriebskonzession_2001.pdf)
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
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ZRH
Günstig ist es da schon längst nicht mehr.

700k-1Mio für eine 4.5 Zimmer Wohnung und Häuser beginnen so bei 1.2 Mio.
Dann bekommst du no massig Fluglärm dazu.

Da bekommst mehr Haus für weniger Geld wenn du ins mittlere Aargau ziehst oder in Richtung Schaffhausen.

Aargau oder Schaffhausen? :eek:

Nein, bin ich nicht. Die Rechtsgrundlage ist eindeutig und räumt dem Flughafen Zürich einen entsprechenden Handlungsspielraum ein:

Quelle: https://www.flughafen-zuerich.ch/~/...gbetrieb/betriebsregelement_fzag_20160801.pdf , dieses wird vom BAZL im Zuge der Konzessionsvergabe genehmigt (https://www.flughafen-zuerich.ch/~/...rtner/flugbetrieb/betriebskonzession_2001.pdf)


und das ist gut so. Es reicht wohl wenn man diese teure Infrastruktur generell nur in Teilzeit betreibt, da kann man auch mal im Ausnahmefall Vernunft walten lassen. Und ja, ich bin auch regelmässig mit Fluglärm beglückt. Es gibt immer noch genügend Wahlfreiheit, wenn es einem wirklich so sehr stört. Aber da muss man halt andere Vorteile aufgeben...
 
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