2 Bahntickets Lidl 49€ - wie funtioniert es

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.054
1.673
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Irgenwer eine Idee ob einen einen nicht eingelösten Code teilweise erstattet bekommt?
Ne hatte ich schon während der Aktion versucht
Falls doch lass uns hier wissen, einen Code hätte ich auch noch!

Die werden sich raus reden wie die Airlines: wer nicht nutzt bekommt nichts zurück, wobei das hier bissle anders ist: ich habe keinen konkreten Zug gekauft (analog Flug)
 
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cigh

Erfahrenes Mitglied
16.09.2013
306
7
Ne hatte ich schon während der Aktion versucht
Falls doch lass uns hier wissen, einen Code hätte ich auch noch!

Die werden sich raus reden wie die Airlines: wer nicht nutzt bekommt nichts zurück, wobei das hier bissle anders ist: ich habe keinen konkreten Zug gekauft (analog Flug)

"Die werden sich raus reden (sic!) wie die Airlines (...)"
Herrgott, Du hast Dir unter bestimmten Bedingungen einen rabattierten Gutschein für eine Zugfahrt gebucht. Die Bedingungen dafür kanntest Du vorab und hast das Ticket dennoch gekauft. Was soll die Deutsche Bahn sich "rausreden", wenn Du nicht in der Lage bist (egal ob mental oder zeitlich), im Aktionszeitraum eine Fahrt anzutreten? Also wirklich... :eyeb:
 

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
1
"Die werden sich raus reden (sic!) wie die Airlines (...)"
Herrgott, Du hast Dir unter bestimmten Bedingungen einen rabattierten Gutschein für eine Zugfahrt gebucht. Die Bedingungen dafür kanntest Du vorab und hast das Ticket dennoch gekauft. Was soll die Deutsche Bahn sich "rausreden", wenn Du nicht in der Lage bist (egal ob mental oder zeitlich), im Aktionszeitraum eine Fahrt anzutreten? Also wirklich... :eyeb:

Mehr fällt mir dazu auch nicht ein.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.054
1.673
"Die werden sich raus reden (sic!) wie die Airlines (...)"
Herrgott, Du hast Dir unter bestimmten Bedingungen einen rabattierten Gutschein für eine Zugfahrt gebucht. Die Bedingungen dafür kanntest Du vorab und hast das Ticket dennoch gekauft. Was soll die Deutsche Bahn sich "rausreden", wenn Du nicht in der Lage bist (egal ob mental oder zeitlich), im Aktionszeitraum eine Fahrt anzutreten? Also wirklich... :eyeb:

Das ist was anderes: bei den Flugtickets kaufe ich eine bestimmten Flug, Zeitpunkt steht fest. hier kaufe ich einen Gutschein für eine - beliebigen ! - Zug. Rein rechtlich kann man das durchaus anders sehen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Jep, ist es auch grundsätzlich.

Bei rabattierten Gutscheinen ist der Verfall vor Ablauf der Verjährungsfrist bereits von der Rechtsprechung abgesegnet, konkret sogar in einem Fall zu einer Aktion der Bahn.

Was natürlich geht, ist die Einlösung /der Wunsch der Einlösung des Tickets für eine Strecke, die - oh Wunder - störungsbedingt nicht bedient wird, zuletzt z.B. in MeckPomm.
 
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