2 verschiedene Buchungen gleiche Fluggesellschaft - ein Risiko?

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tmpvt

Aktives Mitglied
11.07.2010
125
8
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Hallo, ich brauche einen Ratschlag der Reisebüroexperten!

Ich will Mitte Juli für meine Schwester und meine Nichte zwei Tickets buchen: FRA - DEN - FRA.

Beim langen Suchen kam ich darauf, dass man gut 200 Euro pro Ticket sparen kann, wenn ich zwei seperate Buchungen mache:

1) Buchung A: FRA - MXP - FRA = Lufthansa Flugnummer operated by Lufthansa - LH-Ticket.

2) Buchung B: MXP - DEN - MXP (je ein Stop in EWR) = Lufthansa und United Flugnummer - beide operated by United - auch LH-Ticket

Von den Flugzeiten passt es perfekt:

* in MXP hat man 2,5 h Umsteigezeit beim Hinflug und über 4 h beim Rückflug.

* in EWR hat man über 4 h Umsteigezeit beim Hinflug und 2,5 h beim Rückflug (EWR ist aber egal, da ja innerhalb des gleichen Tickets).

Es geht also um den Umstieg in MXP

Meine Frage:

Was passiert, wenn es bei dem ersten Flug FRA - MXP (erstes Ticket) ein große Verspätung gibt und der zweite Flug MXP - EWR (zweites Ticket) verpasst wird? Was macht die Flugesellschaft (in diesem Fall die LH)? Es sind ja beide Tickets von LH ausgestellt - also LH-Stock.

Ich bitte um sichere Antworten! Vielen herzlichen Dank!
 

hudriwudri

Erfahrenes Mitglied
13.03.2012
1.456
2
SZG
Es ist ganz einfach :
Wenn du deinen Flug versäumst, ist es dein Problem. Zwei Tickets =zwei Verträge
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
80
Hatte ich schon, wurde auf Kulanz geregelt, das ganze noch ohne Status in billigster Klasse. BA hat mich auf einen späteren Flug von LHR nach ZRH. Ich hatte in die Tickets 4h Puffer eingebaut, Verspätung war 6h.
 

Banana Joe

Fluchthelfer
28.05.2012
661
0
76A
Ist halt ein gewisses Risiko.
Das könntest Du noch minimieren in dem Du den Zubringer etwas früher buchst und für den Notfall
ein paar Meilen als Backup hast mit denen Du dann im Falle eines Falles den Rückflug ex MXP ersetzen könntest. (z.B. AB)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.948
2.920
CGN
Es ist ganz einfach :
Wenn du deinen Flug versäumst, ist es dein Problem. Zwei Tickets =zwei Verträge

Dieses Märchen der Flugesellschaften ist so nur die halbe Wahrheit - wie hier auch schon öfter von verschiedenen Usern ausgegührt. Wenn sich der erste Flug von FRA verspätet kann ich natürlich die ausstellende Fluggesellschaft des ersten Tickets aus vermutetem Verschulden in die Haftung nehmen. Natürlich muss ich regelmäßig ein Prozess führen, etc., nur dass das Risiko allein vom Pax zu tragen ist stimmt so einfach auch nicht.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Dieses Märchen der Flugesellschaften ist so nur die halbe Wahrheit - wie hier auch schon öfter von verschiedenen Usern ausgegührt. Wenn sich der erste Flug von FRA verspätet kann ich natürlich die ausstellende Fluggesellschaft des ersten Tickets aus vermutetem Verschulden in die Haftung nehmen. Natürlich muss ich regelmäßig ein Prozess führen, etc., nur dass das Risiko allein vom Pax zu tragen ist stimmt so einfach auch nicht.

Genauer gesagt: Die ERSTE Fluggesellschaft ist ggf. in der Haftung, nicht die zweite (mal unabhängig von der Frage, daß es im Beispiel die selbe ist). Die nächste Frage ist allerdings, wie hoch ist der Schaden, den ich ersetzt bekomme? Klassisches Beispiel: Mir geht ein Geschäftsabschluß durch die Lappen und ich verliere 10 Mio., die wird mir sicher keiner ersetzen. Eine warme Mahlzeit dagegen dürfte d´rin sein. Alles andere wird man vor Gericht klären müssen....
 

tmpvt

Aktives Mitglied
11.07.2010
125
8
Ich habe nun bei der Lufthansa angerufen und den Fall geschildert. Der Tenor ging tatsächlich in die Richtung, dass ich keine kostenlose Umbuchung bekomme, sondern selbst das Risiko trage.

Daher werde ich meiner Schwester wohl die ADAC-Reiseversicherung Premium empfehlen, die dann in diesem Fall eintreten würde (Voraussetzung sind 2 h Umsteigezeit, dann zahlt die Versicherung - habe ich heute telefonisch auch noch mal bestätigt bekommen).
 

muenchner

Reguläres Mitglied
10.06.2009
62
0
VIE/MUC
Daher werde ich meiner Schwester wohl die ADAC-Reiseversicherung Premium empfehlen, die dann in diesem Fall eintreten würde (Voraussetzung sind 2 h Umsteigezeit, dann zahlt die Versicherung - habe ich heute telefonisch auch noch mal bestätigt bekommen).

Das klingt interessant. Hast du einen Link dazu? Ich finde so auf die schnelle unter ADAC Reiseversicherung Premium nix. Danke Dir!
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
80
Ist klar, das die das am Telefon erzählen, ich würde es drauf ankommen lassen
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Daher werde ich meiner Schwester wohl die ADAC-Reiseversicherung Premium empfehlen, die dann in diesem Fall eintreten würde (Voraussetzung sind 2 h Umsteigezeit, dann zahlt die Versicherung - habe ich heute telefonisch auch noch mal bestätigt bekommen).

Ich würde da aufpassen. Ich zitiere den Teil aus den Versicherungsbedingungen.

Haben Sie infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens
2 Stunden (maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort) ein Anschlussverkehrsmittel
versäumt und müssen Sie deshalb verspätet zurückreisen, erstatten wir
die nachgewiesenen Kosten.....


Ich bin kein Jurist, aber das heißt für micht nicht, dass 2 Stunden Umsteigezeit zeichen. Sondern wenn der Feederflug um mindestens 2 Stunden verpätet ist und du deshalb deinen Anschlußflug verpasst. Gerade bei deinem Beispiel kann das auf der Hinreise kritisch sein. Wenn der Flug FRA-MXP 1:50 Verspätung hat könntest du trotzdem deinen Langstreckenflug verpassen. Auch wenn das in MXP eher unwarscheinlich ist.

Noch ein Hinweis bevor du überrascht bist. LH muss nicht zwigend das Gepäck ticketübergreifend durchchecken. Soll heißen wenn sie sich auf bockig stellen checken sie in FRA nur bis MXP durch und du müsstet in MXP das Gepäck nochmal aufgeben. Das würde noch mehr Zeit kosten und dann reichen deutlich weniger als 2 Stunden Verspätung um den Anschlußflug platzen zu lassen. Bei Lufthansa halte ich das Nicht-Durchchecken jedoch für sehr unwarscheinlich.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ich würde hier neben der finanziellen und rechtlichen Betrachtung einmal abwägen, ob ich die Unbequemlichkeiten im Fall des Falles überhaupt in Kauf nehmen möchte. Gibt es z.B. am gleichen Tag überhaupt noch eine spätere Möglichkeit von MXP weiterzufliegen? Will ich in MXP übernachten (auch wenn die Versicherung zahlt)?

Auf dem Rückweg wird es bei den amerikanischen Fluggesellschaften wahrscheinlich schwierig werden, das Gepäck durch zu checken.
 
Zuletzt bearbeitet:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Haben Sie infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens
2 Stunden (maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort) ein Anschlussverkehrsmittel
versäumt und müssen Sie deshalb verspätet zurückreisen, erstatten wir
die nachgewiesenen Kosten.....
.

auch weiß ich nicht, ob man daraus ableiten kann, daß die Kosten für ein neues Ticket nach Den übernommen werden (weil das alte verfallen ist), doer daß lediglich die Kosten eines 2-Sterne-Hotels in MXP übernommen werden und man das neue Ticket am nächsten Tag selbst kaufen muß...
 

tmpvt

Aktives Mitglied
11.07.2010
125
8
Ich habe mal den entscheidenden Paragraphen meiner Reiseversichung kopiert. Ich denke schon, dass diese Versicherung echt gut ist, wenn man die Umsteigezeit nicht allzu knapp berechnet. Kann einem Vielflieger viel Geld sparen!

§ 18 Wie helfen wir Ihnen bei der Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel während der Hinreise?

1. Haben Sie infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens
2 Stunden (maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort) ein Anschlussverkehrsmittel
versäumt und müssen Sie deshalb die Hinreise verspätet fortsetzen, erstatten
wir die nachgewiesenen Kosten
a) bis zu 2.000 € pro Versicherungsfall für Fahrt und Unterkunft entsprechend Art
und Standard der ursprünglich gebuchten Reise, unabhängig davon, wie viele
versicherte Personen mitreisen;
b) für Verpflegung pro Versicherungsfall
– bis zu 50 € pro Tag, längstens für 3 Tage bei einem Einzelvertrag
– bis zu 100 € pro Tag, längstens für 3 Tage bei einem Familienvertrag.

2. Wir helfen Ihnen – soweit möglich – bei der Organisation und Buchung der Anreise
und einer Unterkunft.

3. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass das Anschlussverkehrsmittel
mitgebucht wurde.
 

Ningnaja

Erfahrenes Mitglied
06.07.2011
977
1
nähe Pattaya, Thailand, BKK
Genauer gesagt: Die ERSTE Fluggesellschaft ist ggf. in der Haftung, nicht die zweite (mal unabhängig von der Frage, daß es im Beispiel die selbe ist). Die nächste Frage ist allerdings, wie hoch ist der Schaden, den ich ersetzt bekomme? Klassisches Beispiel: Mir geht ein Geschäftsabschluß durch die Lappen und ich verliere 10 Mio., die wird mir sicher keiner ersetzen. Eine warme Mahlzeit dagegen dürfte d´rin sein. Alles andere wird man vor Gericht klären müssen....

....Aber aber, wenn es um 10 Mio. geht - bucht man auch nicht solch einen sch.....: also ein hinkender Vergleich oder Hinweis... :p
 

patrickb

Reguläres Mitglied
18.04.2012
63
0
Nachdem ich letztens einen Anschluss verpasst habe und die ERV Ticketsafe sich bis jetzt erstmal weigert zu zahlen kann ich das nicht unbedingt empfehlen.
Das ganze Geschiss dann per Telefon beim Internet Reisebüro umzubuchen ist ziemlich nervig.
Sollte deine Schwester wenig fliegen und auch wegen den Kinder würde ich die kürzeste günstige Verbindung buchen und eher die 200 € mehr zahlen.
Es hat schon was wenn man sich einfach fix am Transfer Schalter anstellt und die Fluggesellschaft den Rest erledigt.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.647
1.269
wenn ich die ganzen "Wenn und Aber" hier lese, frag ich mich, ob Fliegen überhaupt der richtige Transportweg ist. Vielleicht wäre eine Pauschalreise "all inclusive" mit dem Bus mehr angebracht.

Sicher ist diese Buchungssituation ein "RISIKO", aber wohl ein verkraftbares.

Ob ich mir (oder Anderen) für 200 Euro den Stress antun würde, ist eine andere Frage.