2 verschiedene Buchungen gleiche Fluggesellschaft - ein Risiko?

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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.948
2.920
CGN
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Dieses Märchen der Flugesellschaften ist so nur die halbe Wahrheit - wie hier auch schon öfter von verschiedenen Usern ausgegührt. Wenn sich der erste Flug von FRA verspätet kann ich natürlich die ausstellende Fluggesellschaft des ersten Tickets aus vermutetem Verschulden in die Haftung nehmen. Natürlich muss ich regelmäßig ein Prozess führen, etc., nur dass das Risiko allein vom Pax zu tragen ist stimmt so einfach auch nicht.

Genauer gesagt: Die ERSTE Fluggesellschaft ist ggf. in der Haftung, nicht die zweite (mal unabhängig von der Frage, daß es im Beispiel die selbe ist). Die nächste Frage ist allerdings, wie hoch ist der Schaden, den ich ersetzt bekomme? Klassisches Beispiel: Mir geht ein Geschäftsabschluß durch die Lappen und ich verliere 10 Mio., die wird mir sicher keiner ersetzen. Eine warme Mahlzeit dagegen dürfte d´rin sein. Alles andere wird man vor Gericht klären müssen....

Ich schrieb "die austellende Fluggesellschaft des ERSTEN Tix..." in die Haftung nehmen. Warum dein Beitrag dann mit "genauer" gesagt anfängt, wenn er das einfach wiederhohlt weiß ich nicht, das dein Beitrag etwas präzisiert hat sich mir nicht erschlossen.

Darüber hinaus ging es dem OP um die Kosten einer etwaigen Umbuchung, etc. Die bekomme ich bei vorliegen der Haftung aus vermutetem Verschulden ersetzt, Geschäftsabschlüsse etc. waren also mE nicht zu berücksichtigen.
 

petter2

Erfahrenes Mitglied
09.06.2011
304
10
London
Ich würde einfach den Umsteigeschutz dazubuchen und fertig! Die Wahrscheinlichkeit, dass der erste Flug zu spät ist, ist sowieso sehr gering.
 

petter2

Erfahrenes Mitglied
09.06.2011
304
10
London
Wenn außerdem schon am ersten Flughafen feststeht, dass man den zweiten Flug verpassen wird, kann man auch den ersten Flug verfallen lassen und sich von der Versicherung eine Alternativstrecke buchen lassen.
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
3.002
51
sicher dich doch mit dem kostenlosen Programm des Airports ab.. Lounge, Fasttrack etc incl.
http://www.flyviamilano.eu/en


Dennoch ist ein Anschluß ein UA Flug und kein LH Flug.


EDIT: falscher Link
 
Zuletzt bearbeitet:

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.257
500
Norddeutschland
Hmmm, da sehe ich möglicherweise ein Problem. Wie sehen das andere?

Sehe ich genauso. Nach meiner unmaßgeblich persönlichen Meinung handelt es sich nicht bei dem zweiten Flug nicht um ein Anschlussverkehrsmittel, sondern es beginnt eine neue Reise. Ich gehe davon aus, dass die ADAC-Juristen das entsprechend auseinander nehmen werden. Wäre mir zu unsicher und würde in der Rolle des Threaderstellers lieber die 200 EUR investieren und in MXP übernachten. Letzteres geht relativ günstig.
 

tmpvt

Aktives Mitglied
11.07.2010
125
8
Sehe ich genauso. Nach meiner unmaßgeblich persönlichen Meinung handelt es sich nicht bei dem zweiten Flug nicht um ein Anschlussverkehrsmittel, sondern es beginnt eine neue Reise. Ich gehe davon aus, dass die ADAC-Juristen das entsprechend auseinander nehmen werden. Wäre mir zu unsicher und würde in der Rolle des Threaderstellers lieber die 200 EUR investieren und in MXP übernachten. Letzteres geht relativ günstig.

1) Wenn ich im Mai zwei Buchungen wie in meinem Fall für Juli mache, kann ich doch beweisen, dass das eigentliche Reiseziel Denver und nicht Mailand ist - ergo beginnt keine zweite Reise.

2) In den Vertragsbestimmungen steht nirgendwo, dass eine Reise nicht aus zwei oder mehr unterschiedlichen Buchungen bestehen darf.

3) Wenn ich in nur einer Buchung nach Denver komme (z.B. FRA - MXP - EWR - DEN und return) brauche ich gar keine Umbuchungsversicherung, da ja die Airline selbst in der Pflicht ist.

4) Ich habe wie gesagt direkt in der Versicherungsabteilung des ADAC angerufen und mir wurde bestätigt, dass man versichert ist, wenn man zwei Buchungen hat und den Anschlussflug der zweiten Buchung verpasst (vorausgesetzt die 2 Stunden). - einziges Problem: man muss halt das Geld vorstrecken und der Betrag ist begrenzt (notfalls ruft man vor seiner Reise noch einmal an und nimmt das Telefonat auf oder man lässt sich diesen konkreten Fall per Mail bestätigen, dann ist man 100%ig auf der sicheren Seite).

5) Es gibt schon Menschen, die sich über 400 Euro Ersparnis (es sind ja zwei Personen) freuen - letztes Jahr ist meine Schwester mit vier Personen geflogen, dann kommt man schon auf 800 Euro.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.257
500
Norddeutschland
Wenn ich im Mai zwei Buchungen wie in meinem Fall für Juli mache, kann ich doch beweisen, dass das eigentliche Reiseziel Denver und nicht Mailand ist - ergo beginnt keine zweite Reise.

In den Vertragsbestimmungen steht nirgendwo, dass eine Reise nicht aus zwei oder mehr unterschiedlichen Buchungen bestehen darf.

Das das da nicht steht, heißt aber noch lange nicht, dass es auch so ist. Juristen können wenn es um Erstattungen geht sehr spitzfindig sein.

4) Ich habe wie gesagt direkt in der Versicherungsabteilung des ADAC angerufen und mir wurde bestätigt, dass man versichert ist, wenn man zwei Buchungen hat und den Anschlussflug der zweiten Buchung verpasst (vorausgesetzt die 2 Stunden). - einziges Problem: man muss halt das Geld vorstrecken und der Betrag ist begrenzt (notfalls ruft man vor seiner Reise noch einmal an und nimmt das Telefonat auf oder man lässt sich diesen konkreten Fall per Mail bestätigen, dann ist man 100%ig auf der sicheren Seite).

Ich würde in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung zu genau deinem Fall einfordern, eine Aussage eines Callcenteragents wird im Zweifel ganz sicher bestritten. Mir macht auch die Formulierung in den Bedingungen Sorgen:

Haben Sie infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens 2 Stunden (maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort) ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und müssen Sie deshalb die Hinreise verspätet fortsetzen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten a) bis zu 2.000 € pro Versicherungsfall für Fahrt

Völlig egal ob das Statistische Bundesamt oder eine Steuerrichtlinie das Flugzeug als öffentlichen Verkehr klassifiziert, entscheidend ist der Text der Versicherungsbedingungen. Irgendwo muss m.E. öffentliches Verkehrsmittel definiert sein und gehört das Flugzeug wirklich dazu? Warum ist dann im Weiteren explizit von "Fahrt" die Rede?