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Dieses Märchen der Flugesellschaften ist so nur die halbe Wahrheit - wie hier auch schon öfter von verschiedenen Usern ausgegührt. Wenn sich der erste Flug von FRA verspätet kann ich natürlich die ausstellende Fluggesellschaft des ersten Tickets aus vermutetem Verschulden in die Haftung nehmen. Natürlich muss ich regelmäßig ein Prozess führen, etc., nur dass das Risiko allein vom Pax zu tragen ist stimmt so einfach auch nicht.
Genauer gesagt: Die ERSTE Fluggesellschaft ist ggf. in der Haftung, nicht die zweite (mal unabhängig von der Frage, daß es im Beispiel die selbe ist). Die nächste Frage ist allerdings, wie hoch ist der Schaden, den ich ersetzt bekomme? Klassisches Beispiel: Mir geht ein Geschäftsabschluß durch die Lappen und ich verliere 10 Mio., die wird mir sicher keiner ersetzen. Eine warme Mahlzeit dagegen dürfte d´rin sein. Alles andere wird man vor Gericht klären müssen....
Ich schrieb "die austellende Fluggesellschaft des ERSTEN Tix..." in die Haftung nehmen. Warum dein Beitrag dann mit "genauer" gesagt anfängt, wenn er das einfach wiederhohlt weiß ich nicht, das dein Beitrag etwas präzisiert hat sich mir nicht erschlossen.
Darüber hinaus ging es dem OP um die Kosten einer etwaigen Umbuchung, etc. Die bekomme ich bei vorliegen der Haftung aus vermutetem Verschulden ersetzt, Geschäftsabschlüsse etc. waren also mE nicht zu berücksichtigen.