Die traurige Antwort lautet: Nichts. Gar nichts. Wer mich umbringt, schuldet meinen Erben alleine ob meines Ablebens keinen einzigen Zent. Traurig, aber wahr. Der Wert meines Lebens bestimmt sich in den Augen des Gesetzes erst dadurch, was für eine Bestattung meine Angehörigen als angemessen für mich erachten und welche "Unterhalts"-Ansprüche ihnen durch meinen Tod entgehen. Evtl. auch auf Grundlage der von mir zu erwartenden Wertschöpfung.
Unser Recht ist auf
Naturalrestitution ausgelegt, also
Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, was beim Leben leider nicht möglich ist. Geld gibt es erst in zweiter Linie, wenn die Naturalrestitution nicht möglich ist. Der Anspruch ist vererbbar, was natürlich dem Toten leider nichts mehr nützt.
Zwei Dinge:
a) Das mit der Naturalrestitution sollte man gerade bei Verletzungen viel massiver durchsetzen, denn §251 Abs. 2 BGB (Unverhältnismäßigkeit) ist bei der Gesundheit
verfassungskonform gemäß Art. 2 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit)
auszulegen, gilt nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen marktmächtige Dritte wie z.B. Versicherungen. Zu zahlen ist also nicht GKV-Kassenstandard (§12 SGB V: "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich"), sondern wirklich all das, was es braucht, um den alten Gesundheitszustand wiederherzustellen. Und wenn das den Versicherer Millionen Euros kostet: Dann ist dem halt so. Da lassen sich manche Anwälte ohne den verfassungsrechtlichen Hintergrund gerne nur mit dem hier unzutreffenden Argument der Unverhältnismäßigkeit über den Tisch ziehen.
Trotzdem: Tot ist natürlich tot, das kann kein Aufwand der Welt ändern
b) Wenn man hier schon über Moral redet, dann wäre es angemessen, wenn schon dem Toten nicht mehr geholfen werden kann, wenigstens das Leid von den
Angehörigen zu nehmen (ggf. zu unterscheiden von Erben). Also angemessene Versorgung (sollte klar sein), aber auch die Mölglichkeit zu vergessen. Z.B. indem man den Kindern oder Eltern (je nachdem wierum) Wünsche erfüllt, die vergessen helfen. Einfaches Beispiel: Wenn die Eltern sterben und der Bub alleine auf sich gestellt ist, aber gerne Fußball spielt, darf es schon das Fußballinternat sein und nicht das billige. Solche Dinge sind natürlich immer individuell zu regeln, da gibt es kein allgemeines Rezept.
Was aber in so einem Fall gar nicht geht
und mal wieder von den sch*ss
Konzernen abschreckt, so wie da hier offenbar läuft: Geiz ist geil. Vielleicht sollte jeder für sich das auch solch herzlose Konzernanbieter im Kaufverhalten spüren lassen, das ist meine ganz persönliche Meinung.