5€ bzw 10% Gebühr bei Kartenzahlung im Taxi - erlaubt?

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.896
6.987
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Welche Behörde ist denn für die Kontrolle der Taxiunternehmen im Landkreis Reutlingen zuständig? Das Gewerbeaufsichtsamt? Hier wäre eine Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme über die offenbar systematische tarifwidrige Berechnung von Taxifahrten m.E. sinnvoll.
Je nachdem, was dort zurückkommt, kann man sich damit mit einer Rückforderung an das betreffende Fuhrunternehmen wenden. Falls hier keine Erstattung erfolgt, kann man immer noch Amex einschalten.
 
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Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
§ 270a BGB greift nicht, aber es gilt aber immer noch § 312a BGB. Der Aufschlag ist definitiv übermäßig hoch.
Okay. Ist in Absatz (4) 2. klar geregelt.

Da müssen wir Kunden einfach mal hart bleiben (ist natürlich blöd wenn man es eilig hat) und drauf bestehen nur den Betrag auf dem Taxameter +(sind wir mal grosszügig) 1€ zu zahlen. Der Taxifahrer hat ja auch keine Zeit zu verlieren.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.710
732
Mich würde interessieren, wenn man gerade die Zeit und Lust hat und es darauf ankommen lässt das die Polizei kommt... Was passiert dann mit verweis auf §270 und §310a?
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
Was soll dann passieren? Da wird bestenfalls eine Personalienfeststellung zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche gemacht, dann rauschen die wieder ab.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.710
732
Was soll dann passieren? Da wird bestenfalls eine Personalienfeststellung zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche gemacht, dann rauschen die wieder ab.
Strafrechtlich absolut gar nichts? Weil man nicht bezahlt? Und mit welchem Recht die Personalienfestellung wenn man doch im Recht ist?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
3 + 4): Ok, dann werde ich das mal versuchen und Kontakt mit AmEx aufnehmen! Hatte den Fall bisher noch nie. Kann ja zumindest vorher mal beim Händler anrufen und ihn dann bitten, mir eine schriftl. Bestätigung zu senden, dass er auf den Gebühren insistiert. Oder wie soll ich sonst eine "erfolglose Kontaktaufnahme" nachweisen?
Wie üblich: Rückforderung des gezahlten Zuschlags unter Verweis auf die Rechtslage, inkl. Fristsetzung.

Wette deine gezahlten 5 EUR, dass dein Anruf mit Bitte um schriftliche Antwort ignoriert wird - aber dann hättest du auch keinen Nachweis in der Hand.
 
Zuletzt bearbeitet:

Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
2
Wie üblich: Rückforderung des gezahlten Zuschlags unter Verweis auf die Rechtslage, inkl. Fristsetzung.

Wette deine gezahlten 5 EUR, dass dein Anruf (!) mit Bitte um schriftliche (!) Bestätigung ignoriert wird - aber dann hast du auch keinen Nachweis in der Hand.

Gut, danke. Kann ich Montag schreiben mit Fristsetzung für Kontaktaufnahme mit mir zwecks Erstattung innerhalb der nächsten 7 (oder max. innerhalb der nächsten 14) Tage? Und: Soll ich fordern, dass mir der Differenzbetrag zwischen tatsächlichen Kosten der Kreditkartenzahlung für den Unternehmer und den 5€ erstattet wird oder gleich um Erstattung der 5€ bitten? Und dafür in der E-Mail auch meine Kontonummer oder meine Kreditkartennummer angeben? Fragen über Fragen. :confused:

Sorry, falls diese unbeholfen sein sollten - hatte den Fall so nur noch nie; generell noch nie den Fall, dass ich eine Buchung über meine KK "reklamieren" musste.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Also ich bin kein Anwalt - und wenn schon - Rechtsberatung im Einzelfall dürfte ich dann ja auch nicht geben ;) aber nach BGB $312a Absatz (4) 2. (https://dejure.org/gesetze/BGB/312a.html) ist die Vereinbarung die 5€ zu zahlen (vollständig) unwirksam. Es ist also genau wie an der Supermarktkasse nichts vereinbart worden.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.219
3.226
Ihr immer mit euren Paragrafen; die Rechtslage und wer da für was zuständig ist, ist doch vollkommen egal. Pragmatismus ist hier gefragt. Bei dieser Abzock-Masche reicht der gesunde Menschenverstand aus und ich würde einfach die Reutlinger Presse informieren. So eine schöne Story greift jeder Lokalredakteur gerne auf.

Und wenn das dann entsprechend befeuert wird, macht das Reutlinger Taxigewerbe bald bundesweit Schlagzeilen, denn wie wollen die Unternehmer begründen, dass sie 10%, mind. 5€ nehmen? Bei 3%, mind. 1,50 könnten sie noch mit den Kosten argumentieren, aber hier gehts nicht um Kostendeckung, sondern um Gewinnmaximierung ohne Gegenleistung.

Das mit den Paragrafen und wer was auf welcher Grundlage darf oder nicht könnt ihr dann getrost den Profis überlasssen, die haufenweise auf den Zug aufspringen werden, wenn das Thema erstmal publik ist.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.830
1.282
MUC, BSL
Da steht aber zu befürchten, dass das nach Hinten losgeht. So interessiert wie der ein oder andere Lokalredakteur mit seinem Provinzblatt da auch sein mag, da werden sicherlich genügend Leute drauf anspringen, wenn das Taxiunternehmen rumflennt, dass das ja alles soooo teuer sei, noch dazu American Express!!!11einseinself Da müsse man schon die Tarife erhöhen und alles nur wegen der bösen Kartenzahler. Wenn man nicht grundsätzlich schwarz arbeiten würde, könnte man sich die Steuern gar nicht mehr leisten.

Dass das hinten und vorne nicht stimmt und selbst wenn, dass die tatsächlichen Gebühren ja berechnet werden dürften (zumindest bei Amex), interessiert doch die Schreihälse nicht.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.219
3.226
Da unterschätzt du die Macht der öffentlichen Diskussiom. Natürlich werden die Unternehmer dann anfangen zu flennen, aber wenn das einmal öffentlich diskutiert wird, werden auch Verbraucherschutzverbände und Reutlinger Stadträte hellhörig und Druck aufbauen. Wären es 1,00 EUR bzw. 3% vom Umsatz pro Transaktion gebe ich dir recht, aber das Entgelt, das hier verlangt wird, ist so abartig überzogen, dass die Unternehmer das niemandem plausibel erklären können. Das wird Staub aufwirbeln, da bin ich mir sicher.

Es bleibt den Unternehmen ja unbenommen, für Amex gesonderte Zuschläge zu erheben, aber im Moment verlangen sie für JEDE Kartenzahlung 5€ bzw. 10% und diese Regelung wird fallen, wenn der öffentliche Druck groß genug ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
2
Ihr immer mit euren Paragrafen; die Rechtslage und wer da für was zuständig ist, ist doch vollkommen egal. Pragmatismus ist hier gefragt. Bei dieser Abzock-Masche reicht der gesunde Menschenverstand aus und ich würde einfach die Reutlinger Presse informieren. So eine schöne Story greift jeder Lokalredakteur gerne auf.

Und wenn das dann entsprechend befeuert wird, macht das Reutlinger Taxigewerbe bald bundesweit Schlagzeilen, denn wie wollen die Unternehmer begründen, dass sie 10%, mind. 5€ nehmen? Bei 3%, mind. 1,50 könnten sie noch mit den Kosten argumentieren, aber hier gehts nicht um Kostendeckung, sondern um Gewinnmaximierung ohne Gegenleistung.

Das mit den Paragrafen und wer was auf welcher Grundlage darf oder nicht könnt ihr dann getrost den Profis überlasssen, die haufenweise auf den Zug aufspringen werden, wenn das Thema erstmal publik ist.

Interessant! Habe ich noch gar nicht überlegt...
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.830
1.282
MUC, BSL
Da unterschätzt du die Macht der öffentlichen Diskussiom. Natürlich werden die Unternehmer dann anfangen zu flennen, aber wenn das einmal öffentlich diskutiert wird, werden auch Verbraucherschutzverbände und Reutlinger Stadträte hellhörig und Druck aufbauen. Wären es 1,00 EUR bzw. 3% vom Umsatz pro Transaktion gebe ich dir recht, aber das Entgelt, das hier verlangt wird, ist so abartig überzogen, dass die Unternehmer das niemandem plausibel erklären können. Das wird Staub aufwirbeln, da bin ich mir sicher.

Es bleibt den Unternehmen ja unbenommen, für Amex gesonderte Zuschläge zu erheben, aber im Moment verlangen sie für JEDE Kartenzahlung 5€ bzw. 10% und diese Regelung wird fallen, wenn der öffentliche Druck groß genug ist.

Genau das glaube ich aber eben nicht. Die Diskussion würde definitiv kommen, aber ich habe da meine Zweifel ob sie zum gewünschten Ergebnis führt, ganz gleich ob es sich hier nun um kostendeckende Gebühren oder wie hier um eine zusätzliche und offensichtlich rechtswidrige Einnahmequelle handelt.

Die Argumente liegen ganz klar auf der Seite des Kartenzahlers, aber in der öffentlichen Wahrnehmung kostet Bargeldhandling nichts und Kreditkarten sind exorbitant teuer. Menschen, die sich mit der Materie nicht befassen, kannst du da mit rationalen Argumenten nur schwer beikommen und alleine der Verweis darauf, dass Surcharging bei regulierten Karten gleich ganz verboten ist, wird die in ihrer Haltung, dass sie die Kartenzahlung quersubventionierem, auch noch bestätigen.

Ich unterschätze die Macht der öffentlichen Diskussion keineswegs, ich fürchte eben nur, dass sie einen ganz anderen Effekt haben kann, als wir uns das wünschen.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.830
1.282
MUC, BSL
Aber in Deutschland interessiert EU-Recht auch nur dann, wenn's in die eigene Agenda passt (und gleichzeitig regt man sich über Polen oder Großbritannien auf, weil die ja immer so antieuropäisch seien).

Auch wenn du da in der Tendenz sicherlich nicht ganz Unrecht hast, sehe ich das Problem in diesem Fall nicht in einer Gleichgültigkeit bezüglich europäischen Rechts sondern in einem sich immer mehr abzeichnenden Defizit beim nationalen Verbraucherschutz. Entsprechende Gesetze sind zwar vorhanden aber es fehlt einfach an Durchsetzungsmöglichkeiten. Der Verbraucher hat im Regelfall kaum eine Möglichkeit sich gegen etwaige Verstöße zu wehren, da viele dieser Fälle im Wettbewerbsrecht verankert sind. Die Konkurrenz hält häufig die Füße still, die Bundeseinrichtungen erklären sich regelmäßig für nicht zuständig und die Verbraucherschutzorganisationen sind viel zu oft zahnlos, weil sie überlastet, gleichgültig oder gelegentlich auch einfach nicht über die notwendige Sachkenntnis verfügen.

Das ganze wäre ruckzuck vorbei, wenn z.B. das Verbraucherschutzministerium eine entsprechende Beschwerdestelle einrichten würde und bei entsprechenden Verstößen, z.B. mit Hilfe der Ordnungs- oder Gewerbeämter, rigoros Bußgelder verhängen würde. Die Händler machen das ja i.d.R. nicht aus Unwissenheit, da ihnen ja bewusst ist, dass die Wahrscheinlichkeit von der vzbv abgemahnt zu werden gleich Null ist.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
alleine der Verweis darauf, dass Surcharging bei regulierten Karten gleich ganz verboten ist, wird die in ihrer Haltung, dass sie die Kartenzahlung quersubventionierem, auch noch bestätigen.
Wieder mal eine böse EU-Regulierung, die die kleinen Leute und Kleinunternehmer belastet, und den grossen Multinationals (in diesem Falle, nomen est omen aus dem Hort des bösen Raubtierkapitalismus) in die Hände spielt.

Da würden mich Solidaritätsbekundungen mit dem Taxiunternehmer nicht wundern. Ohnehin "vom Unternehmerischen her ist der Gewinn gleich null".

Der Verbraucher hat im Regelfall kaum eine Möglichkeit sich gegen etwaige Verstöße zu wehren, da viele dieser Fälle im Wettbewerbsrecht verankert sind. Die Konkurrenz hält häufig die Füße still, die Bundeseinrichtungen erklären sich regelmäßig für nicht zuständig und die Verbraucherschutzorganisationen sind viel zu oft zahnlos, weil sie überlastet, gleichgültig oder gelegentlich auch einfach nicht über die notwendige Sachkenntnis verfügen.
...mit der Ausnahme, wenn irgendjemand das als lukratives Feld für "kostenpflichtige" anwaltliche Abmahnungen entdeckt hat (wie bei der IBAN-Diskriminierung).

Und so feiert das Abmahnwesen fröhliche Urständ.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.219
3.226
..., aber in der öffentlichen Wahrnehmung kostet Bargeldhandling nichts und Kreditkarten sind exorbitant teuer. Menschen, die sich mit der Materie nicht befassen, kannst du da mit rationalen Argumenten nur schwer beikommen ...

Na ja, genau darum geht es doch: Um die öffentliche Wahrnehmung und die Fakten dazu. Wenn in der Zeitung steht, dass eine Kartenzahlung den Unternehmer 0,50€ bzw. 2% kostet, dann wird jeder merken, dass 5€ bzw. 10% Nepp ist. Den Umstand, dass Surcharging bei regulierten Karten verboten ist, braucht man da gar nicht zu diskutieren. Meinetwegen sollen sie einen Aufschlag erheben, aber eben einen, der von Kostenseite her angemessen ist.
 
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Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
2
Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden, dass die Südwest Presse wohl auch für den Bereich Reutlingen zuständig ist (mit eigener lokaler Zeitung). Ich werde mich kommende Woche an die swp wenden und ihnen von dem Fall berichten. Wenn die Taxiunternehmen daraufhin die Möglichkeit zur Kartenzahlung generell abschaffen, sind sie einfach blöd - denn die Kosten dafür halten sich im Falle von Girocard, Visa und Co ja extrem in Grenzen! Und ich kenne nicht viele, aber zumindest einige sehr solvente Kunden, denen das Grund genug wäre, weniger Taxi zu fahren.

Wie ich hier schon mal beschrieben hatte, bin ich bei keiner Kreissparkasse (die einzigen "Banken", die mehrere Filialen in Reichweite besitzen) und bin auch nicht gewillt, aufgrund der Rückständigkeit Deutschlands in Bezug auf Kartenzahlung extra bei einer solchen ein Konto zu eröffnen. Das habe ich bereits in der Vergangenheit mal gemacht, als ich noch woanders studiert habe - da ich aber oft umziehe und sich damit dann die jeweilige Sparkasse "erledigt" hat, ist mir das wirklich zu doof (und mehrfache Kontoeröffnungen und -schließungen vermerkt zu haben, ist sicher auch nicht gerade vorteilhaft).

Gleichzeitig werde ich versuchen, meine 5€ zurück zu bekommen. Wie ich das jetzt verstanden habe, ist der gesamte Betrag nun hinfällig geworden und nicht nur der übermäßige Betrag zu den realen Kosten, die der Unternehmer durch die Kartenzahlung hat. Kann ein Jurist das vielleicht nochmal bestätigen?
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Die Diskussion ist soooooo sinnlos. In Berlin soll die Gebühr jetzt abgeschafft werden, nachdem man den Taxen bereits Fiskal Taxameter verpasst hat um endlich "Steuergerechtigkeit" herzustellen kommen jetzt eben entsprechende Tariferhöhungen.

Plus 10% auf die normalen Fahrpreise, plus 20% auf die Kurzstrecken (und letztere war in Berlin echt mal eine geile günstige Sache) in Verbindung mit der dann irgendwann folgenden Eröffnung des BER ein super Geschäft für den Unternehmer. Und so wird es überall laufen wo man den Unternehmern irgendwo etwas wegnimmt. Wie wäre es mit ein bisschen mehr "leben und leben lassen?" - ist unterm Strich günstiger für alle Seiten.

https://www.morgenpost.de/berlin/ar...artenzahlung-im-Taxi-soll-bald-wegfallen.html
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.219
3.226
Das fände ich aber dann okay. Es wäre nur konsequent. Die Taxiunternehmen müssen kostendeckend arbeiten und sollen auch Gewinn erwirtschaften. Aber Defizite im allgemeinen Betrieb mit Kartenzuschlägen, die fernab jeder Realität liegen, auszugleichen, ist eben nicht okay.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Wenn die Taxiunternehmen daraufhin die Möglichkeit zur Kartenzahlung generell abschaffen, sind sie einfach blöd - denn die Kosten dafür halten sich im Falle von Girocard, Visa und Co ja extrem in Grenzen!

Wie kommt ihr immer wieder zu dieser falschen Annahme? Bei Beträgen unter 10€ und in margenschwachen Bereichen fällt das schon ins Gewicht - doller auf jeden Fall als die meisten Sparmassnahmen der Airlines in der Relation zum Ticketpreis.

Du hast Fixkosten für das Terminal (im Taxi ein GSM Terminal), für die Bankbuchungen (irgendwas bis zu 20Cent je Transaktion), du hast fixe Transaktionskosten pro Zahlung, du hast die Kartengebühren von ca. 2% (bei KKs), da bist du bei einer 10€ Zahlung schnell bei 4% und mehr - was in vielen Branchen mehr ist als der Gewinn.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Das fände ich aber dann okay. Es wäre nur konsequent. Die Unternehmer müssen kostendeckend arbeiten und sollen auch Gewinn erwirtschaften. Aber Defizite im allgemeinen Betrieb mit Kartenzuschlägen, die fernab jeder Realität liegen, auszugleichen, ist eben nicht okay.

Das ist doch Quatsch, mit den Zuschlägen wird doch nicht wirklich was verdient, wie viele Kartenzahlungen wird es pro Taxe im Monat im Raum Reutlingen geben? 50? Macht also 250€ abzgl. der tatsächlichen Kosten im Monat. In Reutlingen will da wohl in erster Linie zur Barzahlung drängen.
 

Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
2
Wie wäre es mit ein bisschen mehr "leben und leben lassen?" - ist unterm Strich günstiger für alle Seiten.

Nein, danke - nicht, wenn ich oft auf einen Service angewiesen bin und diese Abhängigkeit dann ausgenutzt wird (und nichts anderes ist für mich hier der Fall). Ich pendele oft und das dann ohne Auto und mit Taxi-Nutzung, weil ich meist von oder zu entsprechenden Flughäfen unterwegs bin und nicht auf ungewisse Zeit dort parkieren möchte - sicherlich werde ich nun nicht mehrere Hunderte an Barem mit mir herumschleppen, nur, um die eventuell anfallenden Taxigebühren auch bar begleichen zu können. Für mich wäre das ein großer Aufwand.

Dass in Berlin mit Tariferhöhungen reagiert wurde, ist sicher unschön bzw. sehr ärgerlich, ändert aber nichts an meinem Standpunkt. Wenn man diesen Gedankengang konsequent weiterverfolgt ("es werden anderen Mittel und Wege gefunden, dem Verbraucher mehr abzuknöpfen, also weshalb überhaupt darum kümmern?"), hat man resigniert und es wäre fatal, wenn alle diese Geisteshaltung annähmen.

Zumal ich mich als sehr angenehme Kundin bezeichnen würde - ich bin höflich, weiche nicht auf eventuell günstigere, neuere Services aus, verweigere mich nicht in herablassender Manier Gesprächen, selbst, wenn ich keine Lust darauf habe und gebe gern und großzügig Trinkgeld, wenn der Fahrer sich bemüht hat und ebenso freundlich war.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
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Ich bin kein Rechtsanwalt. Aber ein paar Zitate aus Gesetzeskommentaren machen sich immer gut. Zur Berechnung - Wendehorst, Münchener Kommentar zum BGB, § 312a BGB, Randnummer 70:

"Um eine europaweit effektive Durchsetzung des durch Art. 19 VerbrRRL intendierten Schutzes zu gewährleisten, dürfen dies nur die Kosten sein, die mit dem konkreten Zahlungsvorgang anfallen, nicht aber auch die anteiligen und mit Zahlungsvorgängen der betreffenden Art allgemein zusammenhängenden Betriebskosten des Unternehmers, wie etwa die Kosten des Betriebs von Endgeräten, Betrugsüberwachungssystemen und Mitarbeiterschulungen."

Zu den Rechtsfolgen erläutert Martens in BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, § 312a BGB, Randnummer 35:

"Ist die Vereinbarung eines Entgelts für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels wegen Verstoßes gegen Abs. 4 Nr. 1 oder Nr. 2 unwirksam, kann der Unternehmer insofern keine Zahlung von dem Verbraucher verlangen. Es bleibt bei dem allgemeinen Grundsatz, nach dem der Zahlungsempfänger den Aufwand für die Entgegennahme der Zahlung zu tragen hat (MüKoBGB/Wendehorst Rn. 82). Ohne Rechtsgrund vom Verbraucher geleistete Zahlungen können nach § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 1 zurückverlangt werden."

Es geht um Fairness, nicht um "andere nicht leben lassen". Nur wenn alle auf einem ebenen Spielfeld wirtschaften, auf dem die gleichen Regeln für alle gelten, lohnen sich Innovationen. Diese bringen die gesamte Volkswirtschaft voran und stoßen Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen wie auch eine höhere Qualität der Dienstleistungen an.

"Before mPOS, every time I sold a bunch of flowers I had to write down the transaction on a piece of paper. Now that it’s all recorded automatically, I can review data at a glance and identify peaks and trends, quiet times and busy. Based on the information I now have available, I recently adjusted my daily routine to work fewer hours while making more sales - working smarter, in other words." (Sam Jennings, Flower Girl London, in https://vision.visaeurope.com/blogs/smartwatches-and-hoverboards-the-future-of-mobile-payments)

Natürlich wäre das wirtschaftlicher Suizid, wenn alle anderen Händler 20% am Fiskus vorbei billiger wirtschaften (was in Großbritannien nicht der Fall ist). Aber da in Großbritannien eine faire Umgebung vorhanden ist, arbeitet Frau Jennings nun kundenorientierter mit weniger Aufwand.

Man kann sich natürlich auch als Gesellschaft entscheiden, dauerhaft ein Land zweiter Klasse sein zu wollen. Aber dann gerne ohne mich.
 
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