A380 BER-Eröffnungsflug Ber-Fra in Business

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markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
3.002
51
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Flug wird nicht mit einem A380 durchgeführt laut LH
 

TilmanG

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
474
3
THF/TXL
LH bietet wahrscheinlich allen, die den A380-Eröffnungsflug gebucht haben, eine VIP-Baustellenbesichtigung mit netter get together Party in der bis dahin im Rohbau fertigen First lounge in BER an. Senatoren dürfen ausnahmsweise 2 Erwachsene als Begleitung mit in die Lounge nehmen..
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Wenn es den Flughafen nicht gibt, wird der Flug gar nicht stattfinden, auch nicht mit einem anderen Flugzeug. Was es wahrscheinlich geben wird ist ein neuer Flug ab Tegel, aber den muss man ja nicht akzeptieren.

DAS ist eine interessante Frage, die ich vorhin mit berlinflyer am Telefon diskutiert habe.

Immerhin sprechen wir hier nicht nur über ein und dieselbe Metropolitan Area sondern sogar über -de facto- ein und denselben Flughafen. Es gibt afaik noch keine Rechtspechung, ob man in Ausnahmefällen wie diesem hier einen anderen Airport in der Metropolitan Area akzeptieren muß oder nicht.

Dies ist aber imho gar nicht sooo entscheidend, da es nach eigentlichem Plan nur diesen einen Flughafen zur Stadt Berlin geben sollte und man daher Reisetechnisch auch sagen könnte

"Gebucht zum einzigen Flughafen Berlins (BER) und jetzt durch einen außerhalb der Kontrolle der Airline nefindlichen Umstand befördert zum einzigen Flughafen Berlins (TXL)."

Rücktritt wäre dann im schlechtesten Fall nur, wenn man über einen besonderen Link den gesondert beworbenen Streckeneröffnungsflug gebucht hat.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.693
2.432
PIX, BER, ZRH
Immerhin sprechen wir hier nicht nur über ein und dieselbe Metropolitan Area sondern sogar über -de facto- ein und denselben Flughafen. Es gibt afaik noch keine Rechtspechung, ob man in Ausnahmefällen wie diesem hier einen anderen Airport in der Metropolitan Area akzeptieren muß oder nicht.

Die EU-Verordnung ist hier eindeutig:

"Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort."
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Ja, Beförderungskosten werden nach diesem Ausschnitt (dessen Validität ich im Gesamtkontext der VO nicht bewerten kann und will) übernommen oder ein Transport wird arrangiert.

Problem in dem von mir beschriebenen Sinne: Aus diesem Textschnipsel leitet sich kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung ab
 

MATAirways

Erfahrenes Mitglied
28.05.2011
848
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Ja, Beförderungskosten werden nach diesem Ausschnitt (dessen Validität ich im Gesamtkontext der VO nicht bewerten kann und will) übernommen oder ein Transport wird arrangiert.

Problem in dem von mir beschriebenen Sinne: Aus diesem Textschnipsel leitet sich kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung ab

Artikel 8 Absatz 3 wird angewendet bei 1) Annullierung und 2) Nichtbeförderung.
Jetzt ist eigentlich die Frage ob die Verlegung des Fluges einer Annullierung entspricht.
Eine Annullierung wird als "[...] Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war." definiert.
 
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