[AB & andere] Mitgebrachter Alkohol an Bord - Rechtsgrundlage?

ANZEIGE

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.037
3.846
ANZEIGE
Moin zusammen,

mir ist kürzlich bei AB etwas aufgefallen, was ich so noch bei keiner anderen Airline erlebt habe. Gelegentlich nehme ich mir ein Bier mit ins Flugzeug, was ich am Flughafen gekauft habe, da mir das Sortiment an Bord bei den meisten Airlines nicht zusagt.

Hierbei hatte ich interessanterweise bei FR noch nie Probleme, woanders habe ich es zumindest in letzter Zeit nicht gemacht, kann mich nicht erinnern ob und ggf. wie es bei anderen Airlines war. Dieses Jahr wurde ich allerdings zwei Mal bei AB damit konfrontiert, dass dies absolut nicht erwünscht bzw. sogar verboten sein muss.

Fall 1: In STR wird mir beim Boarding eine Flasche mit den Worten "die darf ich Ihnen abnehmen" aus der Hand gerissen. Etwas perplex ob der Höflichkeit der Dame frage ich nicht nach dem Grund, denke mir dass es wohl daran liegen muss, dass es eine Glasflasche war.

Fall 2: Vor dem Start in AGP öffne ich eine kleine Dose San Miguel. Aufgebracht kommt eine Flugbegleiterin zu mir, weist mich darauf hin dass mitgebrachter Alkohol an Bord verboten sei. Ich dürfe die Dose gerne noch austrinken, solle das aber in Zukunft bleiben lassen. Nach dem Start kommt ihre Kollegin, um das selbe Gespräch nochmal mit mir zu führen.


Nun habe ich gerade mal die ABB von AB studiert, außer folgendem nicht eindeutigen Passus ist absolut nichts zum Thema zu finden:

7.1.1 Die Fluggesellschaft oder das ausführende Luftfahrunternehmen sind berechtigt, dieBeförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes und/oder seines Gepäcks insbesondere dannabzulehnen oder vorzeitig abzubrechen, wenn: (...) Besatzungsmitglieder bei der Ausübung ihrer Pflicht behindert werden;- Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen und den Konsum vonAlkohol, missachtet werden;

Natürlich werde ich deswegen jetzt beim nächsten Flug keinen Aufstand machen, auf Warsteiner und auch Bitburger verzichte ich trotzdem :cool:
Aber, auf welcher Grundlage verbietet mir die AB-Crew das ganze?
Warum stört das bei FR offensichtlich niemanden, ein BoB-Konzept für Alkohol haben ja beide?
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.464
4
Paris
AFAIK darf an Bord eines Flugzeuges Alkohol nur von den Flugbegleitern ausgeschenkt werden und nicht selber. Sinn dahinter ist, dass die somit kontrollieren können, dass kein Fluggast soviel trinkt, dass er eine Gefahr (unruly passenger) darstellt. Was jedoch geht, ist den selbst mitgebrachten Alkohol der Flugbegleiterin in die Hand drücken und sich servieren lassen.

Bei Ryanair werden die FBs vermutlich nicht ausreichend bezahlt, um sich für sowas zu interessieren.
 
  • Like
Reaktionen: 190th ARW und rotanes

owffl

Aktives Mitglied
16.08.2016
162
0
VIE
Hatte gestern das selbe Erlebnis auf einem Niki-Flug:

Die Flugbegleiterin (senior?) meinte ebenso ich dürfte kein mitgebrachtes Bier konsumieren, weil sie sich für die Entsorgung der Dose bei der Catering Firma rechtfertigen müsste, da Niki diese Bierdose nicht im Sortiment hat.
Sie meinte bei anderen Airlines würde dieses Vergehen strenger gehandhabt und irgendein Passenger Report würde ausgefüllt werden.
Ich meinte zu Ihr, dass das Ottakringer nicht trinkbar ist und ich nicht nachvollziehen kann wieso Bier am Gate verkauft wird und ich es dann nicht im Flugzeug konsumieren kann.

Hausrecht schön und gut, in einem Fitness-Center kann ich den Konsum mitgebrachter Getränke auch nicht verbieten.
Ebenso könnte ich mich auch am Gate/Loung antrinken. Ist für mich eine Augenauswischerei.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.037
3.846
Nun ja, man könnte das in den ABB ja klar und deutlich verbieten, dann hätte das ganze eine Grundlage.

So ist die nicht gegeben, Hausrecht hin oder her, dass ich nicht Rauchen oder Telefonieren darf liegt nicht wirklich am Hausrecht, sondern u.a. an diesbezüglichen Gesetzen.

Ebenso könnte ich mich auch am Gate/Loung antrinken. Ist für mich eine Augenauswischerei.

Dazu werde ich hierdurch ja evtl. sogar ermuntert.
 
  • Like
Reaktionen: TachoKilo

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Letztendlich übt die Airline hier ihr Hausrecht aus. Auf derselben Grundlage ist das Rauchen/Telefonieren/Mitbringen von Heißgetränken je nach Airline verboten.
Das stimmt zwar, aber die Hinweise auf den Flugmodus und das Rauchen werden ja auch deutlich gegeben (bei AB sind die Anweisungen für elektronische Geräte aber auch direkt in den ABB). Eine Ansage, dass mitgebrachter Alkohol nicht verzehrt werden darf, habe ich noch nicht gehört und zumindest bei AB gibt es auch keine entsprechende Ansage. Insofern: ja, die Airline kann zwar auch den Alkoholkonsum im Rahmen des Hausrechts untersagen, aber da es keine passenden Hinweise vorab gibt, dürfte alex3r4 ja wohl erwarten, dass man ihn freundlich darum bittet das zu unterlassen. Die beschriebenen Situationen klingen für mich allerdings nicht danach. Auch finde ich es nicht gut, wenn hier eine möglicherweise ständig geltende Regel nicht vorab bekannt gemacht wird, da man so keine Chance hat sich darauf einzustellen. Wenn man den Verzehr von mitgebrachtem Alkohol an Bord generell untersagen will, ist das ok und auch das gute Recht, aber dann soll es bitte in den ABB auch eindeutig so erwähnt werden. Dann hat man wenigstens die Wahl dort aus diesem Grund nicht zu buchen.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Hatte gestern das selbe Erlebnis auf einem Niki-Flug:

Die Flugbegleiterin (senior?) meinte ebenso ich dürfte kein mitgebrachtes Bier konsumieren, weil sie sich für die Entsorgung der Dose bei der Catering Firma rechtfertigen müsste, da Niki diese Bierdose nicht im Sortiment hat.

Also ist dort das mitbringen markenfremder Bierdosen unerwünscht. Daher bitte in Zukunft das mitgebrachte Bier in von der Cateringfirma akzeptierten Kontainern transportieren. (y)
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.037
3.846
dürfte alex3r4 ja wohl erwarten, dass man ihn freundlich darum bittet das zu unterlassen

Nun ja, da kann ich zumindest beim zweiten Fall ja sagen, dass das durchaus passierte und man mich sogar gewähren liess.

Wenn man den Verzehr von mitgebrachtem Alkohol an Bord generell untersagen will, ist das ok und auch das gute Recht, aber dann soll es bitte in den ABB auch eindeutig so erwähnt werden.

Ist bei FR in den Terms & Conditions eindeutig so festgelegt und steht glaube ich auch im Bordmagazin oder irgendwo anders. Dennoch scheint Ryanair das aus Gründen der Sicherheit und Ordnung an Bord zu tun und lässt einen wohl gewähren, solange man keine Gelage Massenbesäufnisse veranstaltet. Bei AB sieht mir das eher nach finanziellen Gründen aus, denn Alkohol ist an Bord ja schon eine Weile kostenpflichtig.
 

owffl

Aktives Mitglied
16.08.2016
162
0
VIE
Nein, das nächste Mal trinke ich Bier in der Papiertüte und entsorge diese nach Ankunft am Flughafen. ;-)
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.860
1.248
Howard Johnson
Gerade bei Bier ist das doch ein Witz!
Ich verstehe eher die Gefahr des tatsächlichen Betrinkens (unruly P) bei Konsum von im DF-Laden gekauften hartem Stoff.
Selber schon erlebt und selber schon gemacht :eek:
 
  • Like
Reaktionen: Femminello

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.722
493
STR
Bei AB steht es im Bordshop Katalog klein auf Seite 5:

AB.jpg

Bzgl. des freundlichen Hinweises gebe ich TachoKilo Recht, insbesondere der Wenigflieger dürfte spezielle Verhaltensregeln an Bord (z.B. nicht in der Küche rumstehen, nicht die C Toilette benutzen etc.), die je nach airline verschieden gehandhabt werden nicht kennen.
 
  • Like
Reaktionen: TachoKilo

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.694
1.335
Fall 1: In STR wird mir beim Boarding eine Flasche mit den Worten "die darf ich Ihnen abnehmen" aus der Hand gerissen. Etwas perplex ob der Höflichkeit der Dame frage ich nicht nach dem Grund, denke mir dass es wohl daran liegen muss, dass es eine Glasflasche war.

und das geht ja wohl garnicht, ob ich es im Flieger trinken "darf" mal dahingestellt. Konfiszieren sie jetzt auch die Duty Free Einkäufe?
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Bei AB steht es im Bordshop Katalog klein auf Seite 5:
Ist aber schon die falsche Stelle für so einen Hinweis. Oder bin ich verpflichtet den Bordshop Katalog nach Hinweisen zu Verhaltensregeln an Bord zu durchkämmen?

Bzgl. des freundlichen Hinweises gebe ich TachoKilo Recht, insbesondere der Wenigflieger dürfte spezielle Verhaltensregeln an Bord (z.B. nicht in der Küche rumstehen, nicht die C Toilette benutzen etc.), die je nach airline verschieden gehandhabt werden nicht kennen.
Es war ja wohl doch ein freundlicher Hinweis. Habe da zuviel interpretiert. Finde es aber trotzdem nicht gut, wenn nicht ein Besäufnis als Grund vorliegt oder es wenigsten vorab z.B. in den ABB bekannt gemacht wird. Mir ist schon klar, dass die Airlines lieber ihren Bordverkauf ankurbeln wollen, aber klare für alle nachvollziehbare Regeln sind doch nun wirklich nicht zuviel verlangt.
 
  • Like
Reaktionen: shortfinal

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ich habe jetzt nur folgendes in den FAA regulations gefunden:
§135.121 Alcoholic beverages.
(a) No person may drink any alcoholic beverage aboard an aircraft unless the certificate holder operating the aircraft has served that beverage.
(b) No certificate holder may serve any alcoholic beverage to any person aboard its aircraft if that person appears to be intoxicated.
(c) No certificate holder may allow any person to board any of its aircraft if that person appears to be intoxicated.
Aber die FAA regulations gelten doch erstmal nur für die USA, oder?
 
  • Like
Reaktionen: Femminello

owffl

Aktives Mitglied
16.08.2016
162
0
VIE
War Ende Mai am Flughafen LAX. War in der Korean Air Lounge und habe dort 1-2 Bier getrunken.
Bin dann nochmal aus dem Security Bereich raus um vor dem Flughafen eine zu rauchen.
Bei der Security war ich etwas ungeduldig, dürfte man an meinem Gesichtsausdruck erkannt haben.
Wurde gefragt ob ich Alkohol konsumiert habe, was ich natürlich verneint habe.

Die Frage ist, wo fängt Betrunkenheit an? Muss man wenn man 1-2 Bier getrunken hat sich sorgen machen nicht durch die Security oder durchs Gate zu kommen? (y)(y)
 

dauerfeuer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2015
475
2
AFAIK darf an Bord eines Flugzeuges Alkohol nur von den Flugbegleitern ausgeschenkt werden und nicht selber. Sinn dahinter ist, dass die somit kontrollieren können, dass kein Fluggast soviel trinkt, dass er eine Gefahr (unruly passenger) darstellt.
Korrekt.

---

Es ist m.E. auch sinnvoll. Vielleicht nicht mehr so oft wie früher, aber es gibt immer noch Leute, die Flugangst haben und zur "Selbstmedikation" mit Alkohol und Drogen greifen. Habe mal auf LH423 jemanden in der Reihe hinter mir in Y erlebt, der in keinster Weise mehr ansprechbar war. Da war sicher viel Alkohol, aber vermutlich nicht nur Alkohol im Spiel.

Die Flugbegleiter haben ungelogen 5 min versucht, überhaupt eine Reaktion aus dem rauszubekommen. War völlig weggetreten, reagierte so gut wie gar nicht auf Ansprechen in mehreren Sprachen, Rütteln usw.

Ein paar Minuten später kam jemand höheren Rangs (keine Ahnung ob Purser, Co-Pilot oder wer) und drohten, in rauszuwerfen, wenn er nicht zur Besinnung kommt. Ich hätte den nicht mitfliegen lassen. Er wurde aber letztlich befördert.

Die Moral von der Geschicht': Es ist sehr sinnvoll, dass Pax sich nicht an Duty-Free-Alkoholika oder sonst was vergehen dürfen. Probleme mit alkoholisierten Pax gibt es abseits der Business-Kasper-Rennstrecken m.E. recht oft.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Mastkranich