Wurde doch schon beantwortet, die Fluggesellschaften üben Ihr Hausrecht aus. Ich vermute, das bei Fluguntauglichkeit Nichtbeförderung droht, ergibt sich zudem aus den AGB, die du beim Ticketkauf abnickst.Und wer hat das beschlossen?
Hmm, aber (c) ist doch gerade in C und F häufig der Fall, oder? Wenn ich mir anschaue, wieviel Champagner da manche trinken... Müssten sie eigentlich definitiv "intoxicated" sein.![]()
Nun habe ich gerade mal die ABB von AB studiert, außer folgendem nicht eindeutigen Passus ist absolut nichts zum Thema zu finden:
7.1.1 Die Fluggesellschaft oder das ausführende Luftfahrunternehmen sind berechtigt, dieBeförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes und/oder seines Gepäcks insbesondere dannabzulehnen oder vorzeitig abzubrechen, wenn: (...) Besatzungsmitglieder bei der Ausübung ihrer Pflicht behindert werden;- Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen und den Konsum vonAlkohol, missachtet werden;
mir wurde in NUE auch mal ein in der Noris Sky Launtsch maximiertes Bier ca. 10s nach dem einsteigen in der Dash 8 entnommen. Dieses Bier wurde fachgerecht im Waschbecken entsorgt, die 8 cent wurden in der Valley verstaut.
Ja, speziell (c) gilt in Europa ja definitiv nicht![]()
musty97, Du darfst aber auch kein Bier aus der Lounge mitnehmen!
Die Flugbegleiter haben ungelogen 5 min versucht, überhaupt eine Reaktion aus dem rauszubekommen. War völlig weggetreten, reagierte so gut wie gar nicht auf Ansprechen in mehreren Sprachen, Rütteln usw.
Ein paar Minuten später kam jemand höheren Rangs (keine Ahnung ob Purser, Co-Pilot oder wer) und drohten, ihn rauszuwerfen, wenn er nicht zur Besinnung kommt.
Das haben die nicht gerochen?
Aber die FAA regulations gelten doch erstmal nur für die USA, oder?
OPS 1.115 Alkohol und andere Rauschmittel
Der Luftfahrtunternehmer darf keiner Person gestatten, ein Flugzeug zu betreten oder sich dort aufzuhalten, und hat alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass keine Person ein Flugzeug betritt oder sich dort aufhält, wenn sie in einem Maße unter dem Einfluss von Alkohol oder von anderen Rauschmitteln steht, dass mit Wahrscheinlichkeit die Sicherheit des Flugzeugs oder von dessen Insassen gefährdet ist.
man braucht keinen Juristen, wenn man das 11. Gebot befolgt.Wo sind denn unsere fliegenden Super-Helden, quatsch: -Juristen, ohne die es Alkohol und Flugzeuge ja noch nicht einmal gäbe, wenn man sie mal braucht?
Die Frage des OP nach der Rechtsgrundlage ist jdf. eindeutig, fundiert und interessant.
Ich kenne es ja von den Pennern in der S Bahn, aber dass jetzt auch schon auf dem Flughafen Leute mit Dosenbier durch die Gegend laufen ist schon erschreckend............ Bald pinkeln die Leute vermutlich auch in die Fluggastbruecke.....
Das mussten viele PMI Passagiere schon erfahren.
In LH F habe ich das noch nie ausprobiert (warum auch - da gibt es immer einen Wein, der besser ist als der, den ich am Flughafen gekauft habe) aber weshalb sollte das da anders sein?
Ich kenne es ja von den Pennern in der S Bahn, aber dass jetzt auch schon auf dem Flughafen Leute mit Dosenbier durch die Gegend laufen ist schon erschreckend............ Bald pinkeln die Leute vermutlich auch in die Fluggastbruecke.....
Btw. Ryanair kassiert mitgebrachten Alc gnadenlos ein - sofern er sichtbar transportiert wird. Das mussten viele PMI Passagiere schon erfahren.