AB Flieger in Island beschlagnahmt

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Das betreffende Abkommen hat Island nicht unterzeichnet.

Und das steht wo?
Ich habe jetzt einige Zeit versucht die Rechtsgrundlage für Insolvenzen zwischen EWR Staaten zu finden. Fündig wurde ich dabei nur in soweit, dass die EWR Mitglieder die binnenmarktrelevanten Gesetze und Verordnungen der EU anerkennen damit der Freihandel entsprechend einfach funktioniert (Ausnahme bildet die Schweiz die das über bilaterale Abkommen abbildet).
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass das EUInsVO auch für die EWR Staaten und damit für Island gilt.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Das müsste der Kapstadt-Vertrag über internationale, bewegliche Güter sein, den hat Island nicht unterzeichnet.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.044
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Air-Berlin-Flugzeug darf Island verlassen
Laut FAZ ist das Flugzeug wieder frei und könne "jederzeit abgeholt werden". Air Berlin hat gezahlt.

Der Artikel ergibt keinen Sinn. Dort heißt es alle Forderungen die vor dem 15.08. aufgelaufen sind, seien beglichen worden. Und alles danach zähle zur Insolvenzmasse. Nach meinem Verständnis des Insolvenzrechts müsste es aber doch genau umgekehrt sein.

Darüber hinaus frage ich mich auf welcher rechtlichen Grundlage man sich hier auf einmal an den Mitteln vergreifen darf die allen Gläubigern gemeinschaftlich zustehen und man einen einzelnen begünstigt (Isavia). Oder hat man hier einfach mal ausgelöst und wird das dann später vor einem isländischen Gericht anfechten?

Der Artikel hinterlässt bei mir mehr Fragen als er beantwortet.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Der Artikel ergibt keinen Sinn. Dort heißt es alle Forderungen die vor dem 15.08. aufgelaufen sind, seien beglichen worden. Und alles danach zähle zur Insolvenzmasse. Nach meinem Verständnis des Insolvenzrechts müsste es aber doch genau umgekehrt sein.

Darüber hinaus frage ich mich auf welcher rechtlichen Grundlage man sich hier auf einmal an den Mitteln vergreifen darf die allen Gläubigern gemeinschaftlich zustehen und man einen einzelnen begünstigt (Isavia). Oder hat man hier einfach mal ausgelöst und wird das dann später vor einem isländischen Gericht anfechten?

Der Artikel hinterlässt bei mir mehr Fragen als er beantwortet.

Ich verweise auf mein posting in diesem Thread vom 20.10.2017:

Formaljuristisch darf keine Zahlung geleistet werden, bei der ein Zusammenhang zu einer vorinsolvenzlichen Forderung konstruiert werden könnte da es sich dann um eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers handeln würde.

Es gibt nun aber in einer größeren Insolvenz (sei es in Eigenverwaltung oder als Regelinsolvenz) gewisse Themen, bei denen die Insolvenzverwaltung eine Altforderung zwar rechtlich nicht akzeptieren darf - die praktischen Gegebenheiten jedoch eine Zahlung notwendig machen. Da sitzt man in der Zwickmühle und muß kreativ werden.

Man kann meinen kursiv geschriebenen Satz also auch anders herum schreiben: Obwohl untersagt, werden da schon mal Zahlungen geleistet, bei denen natürlich überhaupt kein ( ;) ) Zusammenhang zur vorinsolvenzlichen Altforderung sichtbar ist.

Phantasiebeispiel: Die Sachwaltung bzw. der Generalbevollmächtigte beauftragt einen isländischen Rechtsanwalt mit der Analyse des isländischen Arbeitsrechtes zwecks späterer Eröffnung einer Crewbase in KEF (man beachte: In einer Eigenverwaltung ist das Ziel ja immer die Fortführung des Unternehmens).

Und Anwälte in Island haben einen hohen Stundensatz...
 
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flosi

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06.01.2013
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Als Autor des Artikels melde ich mich mal zu Wort. Ich habe alles so wiedergegeben, wie es mir mitgeteilt wurde. Auf neuerliche Fragen, mit welchem Geld das von wem genau nun beglichen wurde und um welche Summe es sich überhaupt handelt, habe ich allerdings keine Antwort bekommen. Isavia sagt, AB habe selbst gezahlt. Seitens AB keine Antwort diesbezüglich. Sie fliegen den Airbus übrigens heute 16:00 UTC nach SXF.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
Juristerei mal hin oder her ... mich freut es, dass Island sein Geld bekommenen hat.

Die "AB LH Winkelmann Nr" wirkte ja auch nicht gerade besonders sauber
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Juristerei mal hin oder her ... mich freut es, dass Island sein Geld bekommenen hat.

Ich bin ja bekanntlich bezüglich Eigenverwaltung und Regelinsolvenz ganz gut im Thema und fühle mich durch die Äußerung des Jusers flosi durchaus in meiner Annahme von "Kreaktivität" von vorhin (4-5 Postings zurück) bestätigt.

Natürlich kam das Geld auf Island von AB an, denn schließlich ist AB in Eigenverwaltung. Die Isländer hatten durch ihre Nicht-Ratifizierung der EUInsO durch Zufall ein hervorragendes Druckmittel bei dem der Generalbevollmächtigte gemeinsam mit dem Sachwalter entscheiden musste, bei welcher Lösung (abholen oder für den Leasinggeber stehen lassen) man ein besseres finanzielles Ergebnis zur Schonung der Masse hat.

Und da wird man eben kreativ. ;)

Dass es hier einen sympathisches Völkchen "getroffen" hat, spielt dabei allerdings keine Rolle sondern ist reiner Zufall. Unter den gegebenen rechtlichen Umständen hätte man den Flieger auch bei Putin, Kim oder Seehofer ausgelöst - und bei anderen rechtlichen Umständen auch bei den besten Freunden eben nicht ausgelöst.
 
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alex42

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02.04.2012
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Die Isländer hatten durch ihre Nicht-Ratifizierung der EUInsO durch Zufall ein hervorragendes Druckmittel bei dem der Generalbevollmächtigte gemeinsam mit dem Sachwalter entscheiden musste, bei welcher Lösung (abholen oder für den Leasinggeber stehen lassen) man ein besseres finanzielles Ergebnis zur Schonung der Masse hat.

Wenn (wie im Nachbarthread zu lesen ist) voraussichtlich aber nicht einmal genügend Masse für das Insolvenzverfahren da ist, hat das - völlig unjuristisch ausgedrückt - für mich doch ein bisschen ein Geschmäckle. Oder es diente zur Schonung der Vergütung des Insolvenzverwalters. ;)