AB: AB hat Flug zuerst über Berlin und jetzt über Hamburg umgebucht

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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.331
547
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Das erzählen die Airlines zwar gerne, es gibt aber kein Gesetz und keine Vorschrift die das vorschreiben würden. Ich hatte auch schon Umbuchungen auf andere Allianzen.
In der Tat. Gerade bei der vielgescholtenen UA hatte ich schon Umbuchungen auf AA. Andere Gesellschaft, andere Allianz. Ganz anders da AB oder LH. Umbuchung nur auf eigenes Metall. Jeglicher Hinweis, dass dies nicht dem Sinne des Gesetzes entspricht, wird da ignoriert. Eine ziemliche Frechheit.
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
2.006
162
BER
Bin ich hier wirklich der Einzige, der das genannte Routing über VIE, bei dem man schon planmäßig 15 Minuten nach Boardingbeginn des Anschlussflugs ankommt, für extrem riskant hält? :confused:

Selbst wenn man pünktlich landet, dauert es noch mal 5 Minuten bis zum Gate, 5 Minuten bis man draußen ist und einige Minuten bis zum neuen Gate. Insbesondere mit erneuter Pass- und Sicherheitskontrolle würde ich dieses Risiko niemals eingehen. Bis dahin kann das Boarding - sofern es pünktlich beginnt - schon durch sein. Und in diesem Fall reden wir noch nicht einmal über eine Verspätung. Da ist es imho schon wahrscheinlicher den Flug zu verpassen als ihn zu erreichen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Bin ich hier wirklich der Einzige, der das genannte Routing über VIE, bei dem man schon planmäßig 15 Minuten nach Boardingbeginn des Anschlussflugs ankommt, für extrem riskant hält? :confused:.

Wenn die Airline diese Verbindung so verkauft (was sie ja tut), ist es
a) das Problem der Airline
b) unwahrscheinlich/selten, daß etwas schief geht (die Airline will ja nicht permanent kompensieren).

Im Übrigen ist der Anschluß innerhalb der MCT, die in VIE tatsächlich üblicherweise recht knapp, aber zu schaffen ist.
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.868
293
GRZ
Bin ich hier wirklich der Einzige, der das genannte Routing über VIE, bei dem man schon planmäßig 15 Minuten nach Boardingbeginn des Anschlussflugs ankommt, für extrem riskant hält? :confused:
Das ist in VIE nichts besonderes, wenn auch in letzter Zeit etwas entschärft.
Hatte viele OS Verbindungen ab GRZ via VIE mit 30-40min Umsteigezeit. Bei Boardingtime 45min vor Abflug war die Ankunft des Zubringers immer planmäßig nach der Boardingtime des Anschlusses.
Dies versetzt zwar VIE-Unerfahrene in leichten bis starken Stress, ging sich aber immer aus.
 
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Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
In der Tat ein ganz interessanter Fall. Würde da ehrlich gesagt auch eher auf die Umbuchung auf Austrian bestehen. Halte es für ziemlich unverhältnismäßig einen Extra-Flug über Hamburg (der Irrsinn an sich ist ja schon der Knaller) antreten zu müssen. Das Problem ist: Solange AB auf stur schaltet, hast du genau drei Möglichkeiten:

1. den Umweg akzeptieren
2. eine Erstattung verlangen und anders buchen
3. einen Rechtsanwalt einschalten

Ehm wieso? Seine Reisezeit verkürzt sich durch die Umbuchung. Den Nachteil erklär jetzt mal vor Gericht. Erstattung wäre natürlich möglich.

Seid Ihr sicher das ich in Vie durch den Sicherheitscheck muß

Und selbst wenn, machst du einfach auf deine knappe Verbindung aufmerksam. Selbst ist der Mann.

Reisebüro 2Junge Mädels telefonieren zwar mit Airberlin- Fehlanzeige- keine Alternative. Da kann ich das nächste mal gleich online buchen. Da kann mich Airberlin wenigstens nicht auf das Reisebüro T.. verweisen.

Jop gut erkannt!
 

hki

Neues Mitglied
23.10.2016
10
0
Wisst Ihr welche Entschädigung ich im Falle eines Nichterreichens der Anschlüsse oder einer Kofferverspätung bekomme? Kofferverspätung hatte ich bisher immer nur auf dem Heimflug.
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Wisst Ihr welche Entschädigung ich im Falle eines Nichterreichens der Anschlüsse oder einer Kofferverspätung bekomme? Kofferverspätung hatte ich bisher immer nur auf dem Heimflug.

Entschädigung für verpassen der Verbindung kommt auf den Grund der Verspätung an und wie spät du letztlich in Zypern bist.

Eventuell wäre es noch eine Alternative sich auf MUC-VIE-LCA mit AB umbuchen lassen?
 

Wildener

Aktives Mitglied
28.07.2014
166
0
Bin ich hier wirklich der Einzige, der das genannte Routing über VIE, bei dem man schon planmäßig 15 Minuten nach Boardingbeginn des Anschlussflugs ankommt, für extrem riskant hält? :confused:

Selbst wenn man pünktlich landet, dauert es noch mal 5 Minuten bis zum Gate, 5 Minuten bis man draußen ist und einige Minuten bis zum neuen Gate. Insbesondere mit erneuter Pass- und Sicherheitskontrolle würde ich dieses Risiko niemals eingehen. Bis dahin kann das Boarding - sofern es pünktlich beginnt - schon durch sein. Und in diesem Fall reden wir noch nicht einmal über eine Verspätung. Da ist es imho schon wahrscheinlicher den Flug zu verpassen als ihn zu erreichen.

Wobei man dazu sagen muss, dass "hki" von einer Boardingzeit spricht, die 45 Min. vor dem geplanten Abflug liegt. Das wird auch gewöhnlich in der App so angezeigt, bis der Flug dann letztendlich zum CI geöffnet wird. Bei AB sind aber nur 25 Min. vor geplantem Start üblich, Bus - Gates 30 - 35 Min.
Es wären also wahrscheinlich wohl 5 Min. Zeit zwischen Ankunft und Beginn Boarding des Anschlussfluges.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.624
3.579
Bin ich hier wirklich der Einzige, der das genannte Routing über VIE, bei dem man schon planmäßig 15 Minuten nach Boardingbeginn des Anschlussflugs ankommt, für extrem riskant hält? :confused:

Ich hatte das vor einigen Wochen auf SZG-VIE-MIA. 40 Minuten zwischen geplanter Landung und Abflug. Knapp nach der geplanten Zeit mit der Dash gelandet, so dass nur noch etwas mehr als eine halbe Stunde übrig blieb. Mit dem Bus zum Terminal, dann durch die Passkontrolle und wegen SSSS auf der Bordkarte auch noch zum erweiterten Sicherheitscheck. War sportlich, klappte aber noch problemlos.

Ich denke aber, dass Leute, die sich seltener auf Flughäfen bewegen, bei solchen Aktionen an Grenzen stoßen und das dann hochgradig unangenehm und stressig finden. Für Menschen, die körperlich weniger fit und/oder mit kleineren Kindern unterwegs sind, wird das auch nichts sein.

Solange die Verbindung auf einem Ticket ist, wäre ein Anschlussverlust wegen Verspätung aber eh das "Problem der Airline".
 

hki

Neues Mitglied
23.10.2016
10
0
In einer Woche geht's los. Hab heute mal den Flug gecheckt. Nur 15 Min Verspätung, dafür Ham 2min früher ab, Wien 15 Min früher an, 13 Min später ab. Heute hätte es wahrscheinlich funktioniert[emoji28]
 

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Ich hatte das vor einigen Wochen auf SZG-VIE-MIA. 40 Minuten zwischen geplanter Landung und Abflug.
...
Solange die Verbindung auf einem Ticket ist, wäre ein Anschlussverlust wegen Verspätung aber eh das "Problem der Airline".
Grundsätzlich stimme ich ja zu, dass es "Problem der Airline" ist, aber gerade wenn es ein Langstreckenflug (dein Beispiel MIA) ist, dann baue ich lieber einen Puffer ein, als einen Tag später anzukommen. Wenn es blöd kommt, kommst du nämlich am selben Tag nicht mehr mit und dann geht ein Ferientag drauf, worauf ich im Urlaub sicher keine Lust habe (oder das Meeting im Fall einer Geschäftsreise).
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
EG 261/2004 Art. 5 Abs 1 a i.V.m. Art. 8 Abs 1 b und c

(vergleichbare Reisebedingungen sind sicherlich schon mal nicht 2 Umstiege ...)
Und da steht wo genau, dass man einen Rechtsanspruch auf Umbuchung auf eine allianzfremde Airline hat, wenn man >14d vorher von seiner Umbuchung erfährt?
;-)
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Und da steht wo genau, dass man einen Rechtsanspruch auf Umbuchung auf eine allianzfremde Airline hat, wenn man >14d vorher von seiner Umbuchung erfährt?
;-)

Die 14 Tage Frist geht nur für Ausgleichszahlungen gemäß Art 7. Richtig lesen. Für den Ersatzflug eben nicht!
Wo steht denn bitte, das eine vergleichbare Beförderung ausschließlich innerhalb einer Luftfahrtallianz durchzuführen ist? Die Ersatzbeförderung muss vergleichbar sein, dass ist sie mit 2 Umstiegen sicherlich nicht. Du musst dir nicht die Rhetorik der Fluggesellschaften zu deinen eigen machen, die werden damit auch nicht richtiger. Dir mag das die Airline gern so verkaufen, stimmt aber nicht.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.624
3.579
Grundsätzlich stimme ich ja zu, dass es "Problem der Airline" ist, aber gerade wenn es ein Langstreckenflug (dein Beispiel MIA) ist, dann baue ich lieber einen Puffer ein, als einen Tag später anzukommen. Wenn es blöd kommt, kommst du nämlich am selben Tag nicht mehr mit und dann geht ein Ferientag drauf, worauf ich im Urlaub sicher keine Lust habe (oder das Meeting im Fall einer Geschäftsreise).


Puffer hätte auf meiner Verbindung bedeutet, entweder am Vorabend zu starten und die Nacht in Frankfurt oder Wien im Hotel zu verbringen oder mit mehr Umstiegen nicht nachmittags, sondern spätabends anzukommen.

Im "tiefen Winter" hätte ich den Stunt vermutlich nicht gemacht. Bei planbar stabiler Witterung im Spätsommer nehme ich aber doch lieber das kleine Restrisiko und fliege die zeitlich kürzeste und bestliegende Verbindung ;-).
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Die 14 Tage Frist geht nur für Ausgleichszahlungen gemäß Art 7. Richtig lesen. Für den Ersatzflug eben nicht!
Wo steht denn bitte, das eine vergleichbare Beförderung ausschließlich innerhalb einer Luftfahrtallianz durchzuführen ist? Die Ersatzbeförderung muss vergleichbar sein, dass ist sie mit 2 Umstiegen sicherlich nicht. Du musst dir nicht die Rhetorik der Fluggesellschaften zu deinen eigen machen, die werden damit auch nicht richtiger. Dir mag das die Airline gern so verkaufen, stimmt aber nicht.

Richtig, was den Anspruch auf eine Umbuchung, einschließlich auf andere Airlines oder Allianzen betrifft.

Ohne zu wissen, wie das rechtlich aussieht: Eine Verbindung mit einmal mehr Umsteigen, wodurch nicht mal zusätzlicher Zeitverlust entsteht, würde ich allerdings schon als vergleichbare Ersatzbeförderung betrachten. Anders würde es vielleicht aussehen, wenn er deswegen deutlich früher abfliegen und/oder deutlich später am Endziel ankommen würde, wohingegen eine andere Airline/Allianz eine mit seiner ursprünglichen Buchung zeitlich ähnliche Verbindung anbietet.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.331
547
Die 14 Tage Frist geht nur für Ausgleichszahlungen gemäß Art 7. Richtig lesen. Für den Ersatzflug eben nicht!
Wo steht denn bitte, das eine vergleichbare Beförderung ausschließlich innerhalb einer Luftfahrtallianz durchzuführen ist?

Nirgendwo, aber versuche das mal durchzusetzen. Ich stand neulich - beim TUIFly-Streik - in TXL am AB-Schalter und habe um eine Umbuchung gebeten. "Geht nicht, nächste AB-Maschine ist um 15:45". Ich habe dann darauf hin gewiesen, dass ich bitte einen Anspruch auf die nächst-mögliche Verbindung und nicht die nächste freie AB-Verbindung habe. Daraufhin hat man mich mehr oder minder vor die Tür gesetzt, "Hier ist die Telefonnummer der AB-Beschwerdestelle". Danke - das wollte ich nicht wissen.

Muss man denn heute mit einem Anwalt zum Flughafen fahren?
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Nirgendwo, aber versuche das mal durchzusetzen. Ich stand neulich - beim TUIFly-Streik - in TXL am AB-Schalter und habe um eine Umbuchung gebeten. "Geht nicht, nächste AB-Maschine ist um 15:45". Ich habe dann darauf hin gewiesen, dass ich bitte einen Anspruch auf die nächst-mögliche Verbindung und nicht die nächste freie AB-Verbindung habe. Daraufhin hat man mich mehr oder minder vor die Tür gesetzt, "Hier ist die Telefonnummer der AB-Beschwerdestelle". Danke - das wollte ich nicht wissen.

Muss man denn heute mit einem Anwalt zum Flughafen fahren?

bei AB wär das vermutlich besser ....

Habe aber schon alles erlebt, selbst AF hat mich auch schon auf Lufthansa umgebucht .... man sieht, es geht auch anders ...
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.388
771
MUC/EDMM
(...)

Habe aber schon alles erlebt, selbst AF hat mich auch schon auf Lufthansa umgebucht .... man sieht, es geht auch anders ...

Dass es immer wieder einmal von den Airlines gemacht wird, habe ich selber oft genug erlebt. War dann aber immer Kulanz.
Deswegen würde mich interessieren, ob tatsächlich auch ein solcher Rechtsanspruch irgendwo fixiert steht. IMHO nämlich nicht!
 

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Habe aber schon alles erlebt, selbst AF hat mich auch schon auf Lufthansa umgebucht .... man sieht, es geht auch anders ...
Hab mit Topbonus Meilen ein AA-Ticket ZRH-JFK gekauft. AA fiel aus und obwohl ich gesagt habe ich würde mit AB über TXL fliegen (wegen der XL-Sitze), hat man mich dazu gedrängt einen der letzten beiden freien Plätze auf dem früheren LX ZRH-JFK zu nehmen. Es gab Full Flex Y Meilen bei M&M - war also wohl ziemlich teuer für AA.