AB: AB immer schlimmer

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Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
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CGN
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Steh ich völlig auf dem Schlauch? Gestern auf AB Flugnummer mit TUI-Crew geflogen - und die Damen hatten eine echte TUI Uniform, gefühlt aus den 80iger Jahren an. Ist das ein stiller Protest, oder sind die TUI Maschinen schon immer in eigener Uniform geflogen, und ich habs nie wirklich bemerkt?

Das ist kein Protest sondern das sind die neuen Fummel von TUI. Und so schlecht sehen die doch garnicht aus wie ich finde.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Nun stellt sich natürlich die Frage, ob ich von AB mein Geld zurück verlangen kann, nachdem sie mir unangekündigt ne andere Fluglinie untergeschoben haben. Auf der Buchung stand nur "operated by FlyNiki". Weiß da jemand was?

Verlangen kann man viel ;) Du koenntest sogar recht haben, aber AB wird sich davon nichts annehmen. Und ob Du fuer die paar Kroeten klagen willst?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Um es mal klar zu benennen was soll von wem in welcher Höhe aus welchem Grund gefordert werden?

Einen Anspruch lässt sich in der Regel nur durchsetzen wenn auch wirklich eine vertragliche Leistung nicht erbracht wurde:

Klassiker sind die neue durchführende Gesellschaft hat keine C-Class die aber gebucht wurde und es gibt ein Downgrade auf Y oder gebuchte XL Sitze, zusätzliches Gepäck, Zugang zur Lounge.

Wird aber der Flug zur gleichen Zeit wie der usprüngliche Flug durchgeführt und die oben beschriebenen Bedingungen sind die selben wo soll dann der Anspruch her kommen?

Als neulich die Dash gegen die ATR ersetzt wurde hätte ich aber natürlich auch auf die Idee kommen können dass die geänderte EInstiegstür hinten statt vorne, Crew hat nur englisch und nicht auch deutsch gesprochen, und meine Getränke durfte ich auch nicht wie sonst beim Airberlin BOB bezahlen einen gravierenden Mangel sehen der sofort Schadensersatz und den nächsten Mahnbescheid erfordert
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Dass werkvertraglich geschuldete Pflichten grundsaetzlich hoechstpersoenlich zu erbringen sind, ist ziemlich unumstritten. Insofern duerfte es schon gerne etwas mehr als ein einfaches "Nein" in diesem Diskurs sein ;)
 
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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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TXL
Da sagt mein BGB-Kommentar aber was anderes.

Im Übrigen: Wenn sich AB eines Wetlease bedient, dann tuen die das, um den Vertrag zu erfüllen. Und auf die persönliche Vertragserfüllung zu bestehen, würde gegen Treu und Glauben verstoßen, jedenfalls wenn die Leistungserbringung durch einen Dritten zumutbar ist (was bei einer Fluggesellschaft, die ebenso gemäß europäischer Vorschriften zugelassen ist, m.E. der Fall ist).

Nebenbei: Der Passagier ist nach Art. 11 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2111/2005 über den Wechsel der Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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die Leistungserbringung durch einen Dritten zumutbar ist (was bei einer Fluggesellschaft, die ebenso gemäß europäischer Vorschriften zugelassen ist, m.E. der Fall ist).

Anderer Ansicht diverse (zugegebenermassen untere) Gerichte im Reisevertragsrecht, die durchaus schon einen Anspruch auf deutsche Fluggesellschaften (oder auch Strahlflugzeuge :D) gesehen haben.

Der Passagier ist nach Art. 11 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 2111/2005 über den Wechsel der Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren.

Was aber nichts darueber aussagt, dass dieser Wechsel zulaessig sein muss. Wenn er zulaessig ist, muss AB jedenfalls seine Informationspflichten erfuellen. Zumindest bei meinem Go2Sky-Flug haben sie das nicht getan.

In ihren AGB behaelt sich AB uebrigens nur das Hinzuziehen von EY, HG, AA, BA, CX, AY, IB, JL, LA, QF, RJ, S7, MH, QR, JJ, UL, PG, HU, IG, PC, BT, HM, JU, VA, F7, AZ, FB, 9W, OK und BE vor. Also die klassischen Codeshare-Partner. Just saying...
 
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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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Zwei Juristen, drei Meinungen...

Aber ich würde es nur ungerne darauf ankommen lassen einen Flug nicht anzutreten und dann versuchen zu müssen einen Richter zu überzeugen, dass mir die Mehrkosten zuzusprechen.


Und dann mal eindeutig gegen die Informationspflicht der 2111er verstoßen!
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.058
201
MUC
Ganz schön rumgekommen, die Mühle, in ihren gut 24 Jahren:


  • 18/04/1993 Air Berlin D-ABAE
  • 19/05/1999 Macedonian Airlines of Greece SX-BMA
  • 12/12/2003 Olympic Airlines SX-BMA
  • 01/06/2004 Air One EI-DGL
  • 15/12/2008 S7 Siberia Airlines VP-BQG
  • 10/06/2015 Go2Sky Airline OM-GTD
  • 14/06/2015 TACV OM-GTD
  • 25/06/2015 Go2Sky Airline OM-GTD

Quelle: Airfleets
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.821
89
Eine Boeing 737-400 der hier kritisierten Go2Sky (OM-GTD) ist seit heute vermutlich längerfristig im wetlease für Niki unterwegs.

Auf dem PMI-FMO-PMI-Nachmittagsumlauf (HG7782/3) ist für den ganzen Sommer (Mo/Mi/Fr) eine B734 in den Systemen geladen. Scheint also die Go2Sky zu sein.

Nightstop scheint jeweils in NUE zu sein - von da aus dann diverse PMI-Strecken.

Schau ich mir Ende August mal von innen an ;)
 
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flug123

Neues Mitglied
15.12.2011
11
0
Sieben Jahre in Sibirien.....

Da rumpeln im Steigflug noch die leeren Vodka-Flaschen unter den Sitzen herum......

Ich bin gestern mit der OM-GTD von PMI nach NUE geflogen, und viele Beschriftungen waren tatsächlich noch auf Russisch (z. B. die Emergency-Exit-Schilder und diverse Anleitungen an der Flugzeugtüre). ;)
Ansonsten war es aber ein normaler Flug. Die Cabin Crew trug Go2Sky-Uniformen (nichts Spezielles, einfach weiße Hemden/Blusen mit dem Go2Sky-Logo am Kragen und auf der Brust) und sprach Englisch und Deutsch mit einem Akzent, den ich wohl am ehesten als Spanisch bezeichnen würde. Die Safety Card ist von Go2Sky, das Inflight Menu wiederum von Niki (keine kostenlosen Snacks oder Getränke wie bei Hubipower) und die Sitze waren blau/grau und keiner bestimmten Airline zuordenbar.