Achtung bei Flugplan Änderungen und OTA Buchungen

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Öfter mal was neues? Bisher hatte mich mein OTA immer noch über Flugplanänderungen informiert - auch wenn ich keinen Zusatzservice gekauft hattte! IMHO ist das sogar deren Pflicht, die Kunden zu informieren und eine Akzeptanz zu erfragen.

Offensichtlich gilt dies nicht für Lastminute.de (LMnext DE GmbH mit Sitz in der Elsenheimerstraße 49, 80687 München, Deutschland). Eine Änderung eines LX-Tickets (Annulierung eines Fluges, Umbuchung auf frühere Maschine) wurde lt. der Swiss Ticket Agentin in Zürich "vom Reisebüro akzpetiert".

Das deutet darauf hin, dass dieses OTA einfach jegliche Änderungen durchwinkt, weil ich vermutlich deren "Service-Paket" nicht gekauft hatte.

Frech!
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Eine Änderung eines LX-Tickets (Annulierung eines Fluges, Umbuchung auf frühere Maschine) wurde lt. der Swiss Ticket Agentin in Zürich "vom Reisebüro akzpetiert".

LX muss im Streitfall aber nachweisen, dass es den Fluggast rechtzeitig über die Annullierung informiert hat.
Ich würde mich hier gar nicht mit dem OTA herumstreiten, sondern ausschließlich mit LX.
 
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lighthouse

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16.12.2022
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LX muss im Streitfall aber nachweisen, dass es den Fluggast rechtzeitig über die Annullierung informiert hat.
Ich würde mich hier gar nicht mit dem OTA herumstreiten, sondern ausschließlich mit LX.
Hängt halt vom OTA ab, viele geben in den Buchungen nicht die Adresse des Kunden sondern die OTA-eigene an, z.B. weil man ein "Servicepaket" anbietet.
In dem Fall ist die Airlines aus dem Schneider.
 
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LH88

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08.09.2014
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LX muss im Streitfall aber nachweisen, dass es den Fluggast rechtzeitig über die Annullierung informiert hat.
Ich würde mich hier gar nicht mit dem OTA herumstreiten, sondern ausschließlich mit LX.
Über was soll er sich den streiten? Er hat doch den Flug bei LX längst umgebucht.
 

doc7austin2

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10.03.2021
4.200
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Eine Änderung eines LX-Tickets (Annulierung eines Fluges, Umbuchung auf frühere Maschine) wurde lt. der Swiss Ticket Agentin in Zürich "vom Reisebüro akzpetiert"

Falls der Fluggast hier weniger als 2 Wochen über die Annullierung informiert wurde, ist ggf. eine Ausgleichsleistung seitens LX fällig.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hängt halt vom OTA ab, viele geben in den Buchungen nicht die Adresse des Kunden sondern die OTA-eigene an, z.B. weil man ein "Servicepaket" anbietet.
In dem Fall ist die Airlines aus dem Schneider.
Welche Fluggäste geben bei der Buchung die OTA-Adressen an?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Falls der Fluggast hier weniger als 2 Wochen über die Annullierung informiert wurde, ist ggf. eine Ausgleichsleistung seitens LX fällig.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Welche Fluggäste geben bei der Buchung die OTA-Adressen an?
einfach lesen:

Heute Nacht kam eine Annullierug AGP-ZRH LX2115 8.1.24 und der Robot bucht mich auf LX2111 um 13:45.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Blödsinn. Wenn die Airline nachweislich an die einzige vorhandene Möglichkeit kommuniziert hat,
Einfach! Die Airline soll sich einfach keine verkauften Flüge annullieren. Es ist nicht das Problem des Fluggastes, welche Informationen sich das OTA und die Airline austauschen. Die Airline darf sich beim OTA gerne schadlos halten, wenn das OTA die Kontaktdaten des Fluggastes nicht übertragen hat.

was soll sie mehr tun? Via Meldeamt die Postanschrift herausfinden?

Beim OTA nach den Kontaktdaten des Fluggastes nachfragen.
 
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DFW_SEN

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28.06.2009
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IAH & HAM
Es zeigt sich einmal wieder, dass wen man moeglichst wenige Probleme haben will am besten direkt oder bei einem guten Reisebüro buchen sollte, auch wenn ein paar Euro mehr kostet (und man nicht in den Genuss von EU261 wie hier scheinbar der Fall kommt).
 

WeisseBank

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02.08.2018
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Kiwi.com hat "vergessen", die Annulierung und damit verbundene Umbuchung von Eurowings an den Fluggast weiter zu leiten. Gab dann ein Anerkenntnisurteil und 250 EUR Entschädigung, obwohl Eurowings sechs Wochen vorher die Annulierung durchgeführt hat.
 

LH88

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08.09.2014
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Beim OTA nach den Kontaktdaten des Fluggastes nachfragen.
Woher soll die Airline wissen ob man das Ticket mit oder ohne Service Paket gekauft hat? Die Airline kann sich darauf verlassen das das OTA die relevanten Daten zur Verfügung stellt. Wenn ich ein Ticket auf den Namen doc7austin2 bei einem OTA kaufe dann geht die Airline zu recht davon aus das doc7austin2 fliegen möchte und ich kann schlecht sagen, "Moment mal das war ein Ticket für Ed Size". Wenn das OTA aber aus versehen meine daten übermittelt, dann kann wiederum doc7austin2 nicht auf Beförderung pochen. Das ist das kleingedruckte bei Buchung über Vermittler, du als Kunde gehst da eben ein Risiko ein.

Vorallem weil dir diese OTAs oft Flüge als Teile einer von dir nie gewollten Pauschalreise verkaufen, du denkst du buchst einen Flug, buchst aber noch eine Zusatzleistung von der du nichts weißt und die dir auch nicht berechnet wird. Wer bei OTAs bucht ist selber Schuld wenn er am Ende Ärger an der Backe hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Woher soll die Airline wissen ob man das Ticket mit oder ohne Service Paket gekauft hat?
Das ist nicht das Problem von Fluggastes. Es ist die kommerzielle Entscheidung der Airline, Flüge zu annullieren + Buchungen über obskure OTA zu akzeptieren.

Die Airline kann sich darauf verlassen das das OTA die relevanten Daten zur Verfügung stellt.
Ja, klar! Wenn da aber was schiefgeht -> Die Airline darf sich beim OTA gerne schadlos halten, wenn das OTA die Kontaktdaten des Fluggastes nicht übertragen hat.
Wenn ich ein Ticket auf den Namen doc7austin2 bei einem OTA kaufe dann geht die Airline zu recht davon aus das doc7austin2 fliegen möchte
Es geht um die Kontaktdaten des Fluggastes. Wir sprechen hier nicht über den Namen des Fluggastes.

Wenn das OTA aber aus versehen meine daten übermittelt, dann kann wiederum doc7austin2 nicht auf Beförderung pochen.
Dazu gab es Urteile, was die Gerichte als bestätigte Buchung ansehen.
Das ist das kleingedruckte bei Buchung über Vermittler, du als Kunde gehst da eben ein Risiko ein.
Nope! Die EU-Fluggastrechte dürfen nicht durch irgendwas "Kleingedrucktes" eingeschränkt werden.
Wenn es um die Durchsetzung von Fluggastrechten geht, sind die OTA's raus. Der Streit erfolgt direkt zwischen Fluggast und Airline.
Die Airline wird ihren Hals mit Verweis auf irgendwelche OTA-AGBs nicht aus der Schlinge ziehen können.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

ist nicht die Pflicht der Airline. Der TA egal ob stationär oder online ist in der Pflicht seinen Kunden zu informieren und Änderungen mit diesem zu veranlassen.
Nope! Die Airline ist in der Pflicht, den Fluggast über Annullierungen zu informieren.
Wenn die Airline nur das OTA informiert, der OTA diese Info aber nicht weitergibt, dann haftet die Airline. Siehe das kiwi Beispiel von @WeisseBank !
 
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04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Es zeigt sich einmal wieder, dass wen man moeglichst wenige Probleme haben will am besten direkt oder bei einem guten Reisebüro buchen sollte, auch wenn ein paar Euro mehr kostet (und man nicht in den Genuss von EU261 wie hier scheinbar der Fall kommt).
Das sehe ich anders.
Ich hole regelmäßig bei Buchungen über Muggel-OTAen für meine Mandanten 95% Flugpreiserstattung bei Nichtnutzung von non-flex-Tickets raus. :cool:
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nope! Die Airline ist in der Pflicht, den Fluggast über Annullierungen zu informieren.
Wenn die Airline nur das OTA informiert, der OTA diese Info aber nicht weitergibt, dann haftet die Airline. Siehe das kiwi Beispiel von @WeisseBank !
Exakt.
 
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LH88

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08.09.2014
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Nope! Die EU-Fluggastrechte dürfen nicht durch irgendwas "Kleingedrucktes" eingeschränkt werden.
Wenn es um die Durchsetzung von Fluggastrechten geht, sind die OTA's raus. Der Streit erfolgt direkt zwischen Fluggast und Airline.
Die Airline wird ihren Hals mit Verweis auf irgendwelche OTA-AGBs nicht aus der Schlinge ziehen können.
Doch in dem Moment in dem das OTA dir eine Pauschalreise verkauft hat, auch wenn du davon nichts weisst. Und gerne kann man wegen jeden Scheiss vor irgendwelche Gerichte ziehen - was macht dir daran eigentlich Spass? Bzw. wie oft warst du schon an einem Prozess beteiligt? Das nervt am Ende nur wenn man doch nur pünktlich am Ziel sein will.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Doch in dem Moment in dem das OTA dir eine Pauschalreise verkauft hat, auch wenn du davon nichts weisst.
Wir sprechen hier nicht von Pauschalreisen.

Und gerne kann man wegen jeden Scheiss vor irgendwelche Gerichte ziehen - was macht dir daran eigentlich Spass?
Dass die Airlines die Ausgleichtsleistung regelmäßig nicht freiwillig zahlen, ist doch jedem hier bekannt. Da bleibt einem nur der Gerichtsweg übrig.
Nein, klagen macht kein Spass.

Bzw. wie oft warst du schon an einem Prozess beteiligt?

6mal in den letzten 18 Jahren
 

LH88

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08.09.2014
15.394
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Wir sprechen hier nicht von Pauschalreisen.


Dass die Airlines die Ausgleichtsleistung regelmäßig nicht freiwillig zahlen, ist doch jedem hier bekannt. Da bleibt einem nur der Gerichtsweg übrig.
Nein, klagen macht kein Spass.



6mal in den letzten 18 Jahren
Aber die OTAs sprechen dann doch öfter von Pauschalreisen, weil sie dir so günstiger die Tickets verkaufen können die du buchen möchtest.

Ich musste noch nicht einmal eine Airline verklagen und habe regelmäßig Entschädigungen bekommen, einmal war es kurz davor. Aber ich streiche auch nicht aus Prinzip Zahlungen nach der EU VO ein nur weil es möglich wäre, sondern wende mich nur an die Airline wenn mir ein echter Nachteil entstanden ist.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.991
1.562
LX muss im Streitfall aber nachweisen, dass es den Fluggast rechtzeitig über die Annullierung informiert hat.
Ich würde mich hier gar nicht mit dem OTA herumstreiten, sondern ausschließlich mit LX.
ja die Agentin hat das den PNR auch ohne Diskussion geändert und das Ticket sofort neu ausgestellt. fand ich aber trotdem interessant, denn ich dachte, da müsste was kommen (von OTA oder LX) - ich selber hatte ein Ticket bei LX.com gekauft (gleiche Daten/Routing) und bekam heute Nacht ein email für MEIN Ticket!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hängt halt vom OTA ab, viele geben in den Buchungen nicht die Adresse des Kunden sondern die OTA-eigene an, z.B. weil man ein "Servicepaket" anbietet.
In dem Fall ist die Airlines aus dem Schneider.
bei mir hat die Agentin in ZRH meine email Adresse im PNR gefunden - war also nicht die email vom OTA drin! (beim LM.de steht noch der alte Quark unter meine Buchungen)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wo hat der TE das in diesem Thread geschrieben?
das war im anderen Fred!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Ich musste noch nicht einmal eine Airline verklagen und habe regelmäßig Entschädigungen bekommen, einmal war es kurz davor. Aber ich streiche auch nicht aus Prinzip Zahlungen nach der EU VO ein nur weil es möglich wäre, sondern wende mich nur an die Airline wenn mir ein echter Nachteil entstanden ist.
Was meinst Du konkret mit "Entschädigung" ?
Bei mir hat noch nie eine Airline freiwillig eine Ausgleichsleistung überwiesen.
Entweder musste ich über die SÖP, BMJ, EC261-Inkassounternehmen oder eben Klageverfahren gehen, um an das Geld zu kommen. Auch habe ich es ein paar einfach sein lassen und habe aufgegeben, insb. bei Sachverhalten ohne Deutschlandbezug.