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Ich wüsste nicht, warum man noch eine PZU im Vorfeld bemühen sollte. Der Vorgang ist bei AB im System erfasst, es gibt eine Vorgangsnummer, ergo hat AB den Empfang quittiert. Nun könnte AB noch den Inhalt des dort erfassten Vorgangs und die erfolgte Fristsetzung bestreiten, das könnten sie bei einem mit PZU zugestellten Dokument aber ebenso. Also 14 Tage Fristsetzung per "Vorgang", bei fruchtlosem Fristablauf Beantragung eines Mahnbescheids und dann muss sich die Bude bewegen.
Die Zustellung per PZA ist eben absolut rechtsverbindung und auch beweissicher, da das Beschwerdesystem keine Kopien über den Inhalt erstellt wird kann es was die Beweisbarkeit angeht unnötig kompliziert werden.
Der Inhalt der Zustellung wird natürlich auch entsprechend dokumnentiert daher ist die Beweisführung problemlos möglich, aber ich bezweifele ernsthaft das jemand bei AB es wagen wird eine förmlichen Zustellung den Inahlt zu bestreiten.
Darum ist das saubere Vorgehen kostenpflichtig mahnen auf die 14 Tage zusätzlich kommt es auch nicht wirklich an.