AB: Airberlin Flug überbucht. Abflugort Mallorca-Nürnberg. Nun München

ANZEIGE

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
1
DUB
ANZEIGE
Wie kannst du Art 7 Abs 3 ins Spiel bringen? "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, [...]". Ihm wurde die Beförderung nach MUC nicht verweigert (=Gegenleistung, nach NUE wurde ihm die Beförderung nicht gegen seinen Willen verweigert), somit lässt sich m.E. dieser Absatz gar nicht anwenden. Für MUC-Nürnberg greift die VO nicht (da kein Flug, sind wir uns da einig?). Art 8 Abs 3 regelt dann den Weitertransport zum Zielort bei verändertem Zielflughafen (von dem wusste ich bis eben nichts, daher im oberen Post noch BGB-Norm genannt). Da steht dann nur nichts mehr zu Art. 7. Somit lassen sich für mich keine 250€ rauslesen.
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.368
14.883
Wie kannst du Art 7 Abs 3 ins Spiel bringen?

Habe ich doch geschrieben :confused:

Aus dieser Systematik (freiwilliger Verzicht des Fluggastes gegen individuelle Gegenleistung, dafuer keine Ausgleichsleistung gemaess Art. 7) folgt aber auch, dass der Fluggast, wenn die Airline die vereinbarte Gegenleistung nicht erbracht wurde, so behandelt werden muss, als waere ihm die Befoerderung verweigert worden.

Hier wurde die individuell vereinbarte Gegenleistung (Transfer NUE-MUC) nicht erbracht, also sind wir wieder in Abs. III iVm Art. 7 I a) => 250 EUR.

Anders formuliert: Glaubst Du, die Airline koennte sich aus der Pflicht zur Ausgleichsleistung "stehlen", indem sie erst etwas verspricht, dadurch einen freiwilligen Verzicht erreicht und dann das Versprochene nicht leistet?

Oder, noch anders, der Deal ist "ich lasse mich freiwillig abladen, wenn Ihr mich per Bus zum Zielort bringt" - wenn das nicht erfolgt, war es nicht mehr freiwillig.
 

libo

Neues Mitglied
14.05.2013
13
0
Habe ich doch geschrieben :confused:



Anders formuliert: Glaubst Du, die Airline koennte sich aus der Pflicht zur Ausgleichsleistung "stehlen", indem sie erst etwas verspricht, dadurch einen freiwilligen Verzicht erreicht und dann das Versprochene nicht leistet?

Oder, noch anders, der Deal ist "ich lasse mich freiwillig abladen, wenn Ihr mich per Bus zum Zielort bringt" - wenn das nicht erfolgt, war es nicht mehr freiwillig.


Sowas wird mir nicht mehr passieren. Wir hatte eine klare abmachung und ich habe direkt nachgefragt " Werden wir von München nach Nürnber gebracht"
Wenn ich es darf dann würde ich hier die Stellungsnahme von Airberlin posten. Darf ich das Rechtlich?

Airberlin beteuert ein Fuhrunternehmen wurde beauftragt umsomehr bedauern sie das wir nicht befördert wurden.
Für diese Unannehmlichkeit sind sie bereit 75 Euro zu bezahlen.

Ich bin nach wie vor der Meinung das man uns einfach in München im Stich gelassen hat und die Vertraglich zugesagten Versprechungen nicht erbracht hat.

In den Schreiben von Airberlin steht deutlich drin das sie uns nach Nürnberg bringen wollten. Das wurde uns unter 10 Zeugen auch am Flughafen Palm de Mallorca zugesichert.

Warum ist das nicht unterlassene Hilfeleistung?

Warum muss da immer eine Gefahr ausgehen? Sie haben uns nicht geholfen, da hätte auch was passieren können. Es waren auch 2 Junge Mädchen dabei die ganz alleine zum Hauptbahnhof nach München fahren sollten. Und das um 1Uhr morgens.

Man muss zwar das ganze nicht übertreiben, aber uns hat niemand geholfen und das um 1 Uhr nachts. Das Personal hat sich einfach davon gemacht. Und wenn das so war sagt Airberlin hat das ein Nachspiel

Gruss libo

Meine Frau sagt auch, das war eine Bedingung das sie uns zu unseren Zeil nach Nürnberg befördern, sonst wären wir ja nie darauf eingegangen!
 
Zuletzt bearbeitet:

libo

Neues Mitglied
14.05.2013
13
0
Es gibt ja noch andere Faktoren die bei sowas zu beachten sind.

Bei den Busunternehmen wären wir versichert gewesen.
Der Airberlin Mitarbeiter wollte noch einen Leihwagen für uns buchen, was er aber auch nicht geschaft hat.
Da stelle ich mir aber die Frage was wäre gewesen wenn etwas passiert wäre. Dabei wichtig Airberlin wollte das Mietfahrzeug für uns buchen.

Wo ich anbot dann alle nach Nürnberg zu bringen, hatte uns der Mitarbeiter von Airberlin mitgeteilt. Sie müssen jetzt selber zusehen wie sie nach Hause kommen.

Ab da war klar Airberlin wird uns nicht mehr weiter befördern. Somit machte ich mir keine rechtlichen bedenken wegen ihrgendwelche Versicherungsrechtlichen Folgen.

Aber wenn Airberlin eine alternative Beförderung gestellt hätte,dann wären wir weiterhin Versichert gewesen, so waren wir es nicht mehr.

Das ist auch noch ein Faktum das berücksichtigt werden sollte, wenn auch jetzt ohne Folgen.

Das das Auto feuer fing dafür kann letztlich niemand was. Nur das war schon ein schrecklicher Tag.

Wenn man bedenkt was für Folgen eine falsche Entscheidung mit sich ziehen kann und wir dachten das wären leicht verdiente 75 Euro.

Nun konnte keiner mehr am anderen Tag zur Arbeit gehen und zudem hatten wir jede Menge Stress.

Ich finde das nicht gut, wenn da jemand sagt selber Schuld mit den annehmen der 75 Euro war das sozusagen euer eigenes Risiko.

Wenn das so ist, dann haben es die Airlines leicht sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Gruß Libo
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
343
85
Nochmal der Tipp: Nimm dir einen Anwalt. Hier im Thread ist schon einer genannt worden, es gibt aber andere, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Hier können wir alle nur philosophieren.
Noch ein Hinweis. Wenn AB einen Bus gebucht haben sollte, könnten sie die euch entstandenen Kosten dem Busunternehmer um den Hals hängen, da sich dieser ja offenbar vertragswidrig verhalten hat. Aber das glaube ich nicht. Ich denke, AB will sich hier einen schlanken Fuß machen und hofft auf ein paar Dumme....
 
F

feb

Guest
Ich mach's kurz:

1. Fazit: Zuerst hatten wir kein Glück und dann kam noch Pech dazu (Jürgen Wegmann).
2. Frage: War der abgefackelte Bus wenigstens in Teil- oder Vollkasko versichert?
3. Allgemeine Lehre: AB meiden (dass sagt ein ehemaliger AB Gold)
4. Empfehlung: Mit der Rechtsschutzpolice in der Hand ab zum spezialisierten Rechtsanwalt!
 

libo

Neues Mitglied
14.05.2013
13
0
Nochmal der Tipp: Nimm dir einen Anwalt. Hier im Thread ist schon einer genannt worden, es gibt aber andere, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Hier können wir alle nur philosophieren.
Noch ein Hinweis. Wenn AB einen Bus gebucht haben sollte, könnten sie die euch entstandenen Kosten dem Busunternehmer um den Hals hängen, da sich dieser ja offenbar vertragswidrig verhalten hat. Aber das glaube ich nicht. Ich denke, AB will sich hier einen schlanken Fuß machen und hofft auf ein paar Dumme....

Ich bin da genau deiner Meinung!
Hab es nur bis jetzt nicht ausgesprochen.....
 

libo

Neues Mitglied
14.05.2013
13
0
Ich mach's kurz:

1. Fazit: Zuerst hatten wir kein Glück und dann kam noch Pech dazu (Jürgen Wegmann).
2. Frage: War der abgefackelte Bus wenigstens in Teil- oder Vollkasko versichert?
3. Allgemeine Lehre: AB meiden (dass sagt ein ehemaliger AB Gold)
4. Empfehlung: Mit der Rechtsschutzpolice in der Hand ab zum spezialisierten Rechtsanwalt!

1 ja so ist es
2 Nein
3 Wird eh immer Teurer, aber sie haben die besten Flugzeiten nach Mallorca..
4 Das werde ich mit den anderen Beteiligten abklären.

......
 

libo

Neues Mitglied
14.05.2013
13
0
So wird es jetzt weiter gehen.
Ich habe versucht mit Airberlin in kontakt zu treten. Bis auf einmal hat es auch geklabt. Alle anderen Emails und Entschädigungswünsche werden nicht beantwortet.
Letztlich ist es mir jetzt auch egal wie das ganze ausgeht. Ich werde am Dienstag die angelegenheit meiner Rechtsschutzversicherung mitteilen und nach zugesagter Deckung klagen.

Leztes Angebot von mir war eine zusätzliche Entschädigung von 250 Euro pro Person zu den schon angebotenen 2mal 75 Euro
Vieleicht hab ich ja auch zuviel an Entschädigung verlangt, aber ich bin halt erstmal der Meinung gewesen, das es einen Unterschied ausmacht ob man eine normale Verspätung hat oder ob man als Fluggast irgendwo an einen fremden Flughafen alleine gelassen wird.

Sicherlich kann man dagegen stellen und sagen das der Flughafen München und Nürnberg keine 200 Km auseinander liegen, aber dann sollte man auch die genauen Umstände durchleuchten.

Da schaut es dann schon etwas anders aus. Denn um 00Uhr10 kommst du nicht so einfach ohne Hilfe anderer wieder nach Hause.
Sicherlich bei einigen hat es auch hingehauen, dumm war nur das halt 2 Personen nach Nürnberg mussten weil sie in der Gegend wohnten und weitere 2 Personen wegen des geparkten Autos nach Nürnberg mussten.

Ich bemägele dabei in der Haupsache das dortige Bodenpersonal, sie wusten spätestens um 23Uhr das das Busunternehmen nicht kommen wird.
Zu diesen Zeitpunkt war eine Bahnreise bereits nur noch mit einer Zeit von 5 Stunden möglich, bei einer Abfahrt vom Münchner Flughafen um ca.1Uhr30 Ankunft in Nürnberg um 6Uhr20. Dann hätten wir eine gesamt Reisezeit von 9 Stunden.

Das war auch der letzte Vorschlag denn uns der Airberlin Mitarbeiter angeboten hatte, den zu dieser Zeit konnte er uns nicht mal mehr einen Mitwagen klar machen. Taxi schloss er komplett aus.

Nun war es bereits ca. 00Uhr30 als man uns sagte, das wir jetzt allein weiter sehen müssen wie wir nach Hause kommen.

Nach Meinung aller hier hätten wir uns nach denn nun gegebenen Umständen ein Taxi nehmen müssen.

Dann wären wir um ca. 00Uhr45 mit einen Taxi für 5 Personen mit Fahrer 6 Personen und ca. 7 Koffern nach Nürnberg zum Flughafen gefahren.
Spätestens um 3 Uhr morgens hätten wir dann unser eigendliches Ziel erreicht.
Die Frage ob noch Öffendliche Verkehrsmitteln zu Verfügung gestanden hätten, wären auch um 00Uhr30 wahrscheinlich so gewesen.

Unser frühester normaler Ankunftstermin wäre ja um 00Uhr15 gewesen. Mit einer schnellen und eigenen Entscheidung wären wir um ca. 3 Uhr dann angekommen.

Das sind dann nicht mal 3 Stunden verspätung. Somit ergibt sich hier schon die Frage, haben wir überhaupt eine Entschädigung außer dann dem Taxi verdient?

Denn freiwillig sind wir allemal nach München mitgeflogen, das ist unstritig. Bleibt dann bei Gericht nur die Frage zu klären, warum wir in München nicht weiterbefördert wurden und ob es in Ordnung war uns nicht mehr weiter zu helfen.

Airberlin sagt das es nicht ihre Schuld war und sie nichts dafür können. Was durchaus nun meiner Meinung richtig ist.

Jetzt bleibt nur noch die Frage, wie hätte man mit uns weiter verfahren sollen und müssen.

Taxi war jeden von uns zu unsicher, wir konnten auch gar nicht mehr wiklich normal Denken, da war einfach zuviel Streß passiert und die Zeit zu weit Fortgeschritten. Hier bin ich der festen Meinung hatt Airberlin in der Verantwortung gestanden uns zu helfen.

Hier haben nicht nur wir alles falsch gemacht, sondern besonders Airberlin.
Sie waren die Verantwortlichen und sonst niemand. Wir waren auf sie angewiesen, wir waren gar nicht verpflichtet uns selbst auf denn Weg nach Nürnberg zu machen. Wir haben es auch erst dann gemacht, als die Mitarbeiter von Airberlin den Schalter schlossen und niemand mehr von Airberlin am Flughafen war.

Jetzt nachdem ich keine Antwort mehr von Airberlin bekomme, bin ich so richtig sauer.
Wahrscheinlich werden wir im besten Falle nicht mehr als 250 Euro pro Person bekommen.
Aber mit 150 Euro lasse ich es nicht beruhen.

Es ist eine Ilusion zu glauben das man ohne Gericht sein Recht als Fluggast bekommt, entweder man nimmt das Angebot der Flugline an, oder man Klagt gleich.
Das aber musste ich auch erst leider begreifen. Die haben ganz andere Regeln und ignorieren erstmal jedes Schreiben das ohne Anwalt ankommt.

Das ganze wird sich dann vermutlich über Monate hinziehen, wenn es eine Entscheidung gibt, dann melde ich mich wieder.

Viele Grüße von Libo und eines ist gut. Das ganze ärgert mich nicht wirklich, ich lehne mich zurück und der Anwalt solls richten.
Sollte ich nichts bekommen, so bin ich wenigstens um eine Erfahrung leichter.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.978
16
Wien
Wie kannst du Art 7 Abs 3 ins Spiel bringen? "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, [...]". Ihm wurde die Beförderung nach MUC nicht verweigert (=Gegenleistung, nach NUE wurde ihm die Beförderung nicht gegen seinen Willen verweigert), somit lässt sich m.E. dieser Absatz gar nicht anwenden. Für MUC-Nürnberg greift die VO nicht (da kein Flug, sind wir uns da einig?). Art 8 Abs 3 regelt dann den Weitertransport zum Zielort bei verändertem Zielflughafen (von dem wusste ich bis eben nichts, daher im oberen Post noch BGB-Norm genannt). Da steht dann nur nichts mehr zu Art. 7. Somit lassen sich für mich keine 250€ rauslesen.

Also wenn ich als Fluglinie intelligent bin biete ich dir MUC NUE statt zu fliegen mit dem Zug zu fahren dafür erhältst du ein Coca Cola.
Danach storniere ich den Flug und den Zug und lass dich selbst weiterkommen.

Da es sich ja nicht mehr um einen Flug handelt erstatte ich dir einfach das Ticket + Cola

Und hab mich fein aus der Verantwortung gezogen.
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
1
DUB
Also wenn ich als Fluglinie intelligent bin biete ich dir MUC NUE statt zu fliegen mit dem Zug zu fahren dafür erhältst du ein Coca Cola.
Danach storniere ich den Flug und den Zug und lass dich selbst weiterkommen.

Da es sich ja nicht mehr um einen Flug handelt erstatte ich dir einfach das Ticket + Cola

Und hab mich fein aus der Verantwortung gezogen.

Wenn ich mich auf das Geschäft mit der Cola einlasse, dann würde ich sagen, dass mir keine Ausgleichszahlung zusteht. Allerdings steht es mir frei den Deal nicht anzunehmen. 2 Cola müssten es dann schon sein ;)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Du brauchst einen Anwalt bzw. Ihr alle. Ich denke euch stehen 250 Euro pro Nase zu + Kilometergeld. Entweder schreibst du jetzt einen Brief an den Vorstand oder du musst es einklagen.