Airport Berlin - Hauptstadtflughafen BER

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.712
4.107
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Natürlich darfst du dich dann mit Kleidung etc eindecken und die Fluggesellschaft hat das zu erstatten!
Wobei man erwähnen sollte, dass es auf die Details im Einzelfall ankommt, wenn der Besuch zuhause möglich und zumutbar ist, dann hast du durchaus ein Problem die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffungen zu begründen.

Im Zweifel wird eben erwartet, dass du zu Hause eben weitere Kleidung hast sofern es sich nicht um Einzelstücke handelt.

Die Denkweise, dass man beim "Rückflug" zwangsläufig nach HAUSE fahren MUSS, ist falsch
Das ist völlig richtig, wobei LH und Swiss bisher nie den Move gebracht haben, beim Rückflug zB nach DRS die Erstattung mit der Begründung zu verweigern, allerdings habe ich auch keinen deutschen Wohnsitz.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.576
659
das ist pauschal gesagt kompletter Humbug!

Auch auf deinem sogenannten "Rückflug" zum Heimatort gibt es natürlich was in gewissen Konstellationen..

Wohnort Berlin, Ankunft am BER als "Rückflug" -> du reist aber direkt weiter mit dem Zug nach XY (belieber Ort in Brandenburg) und besuchst dort deine Großeltern, Freunde odersonstwas für 1 Woche.

Natürlich darfst du dich dann mit Kleidung etc eindecken und die Fluggesellschaft hat das zu erstatten!

Die Denkweise, dass man beim "Rückflug" zwangsläufig nach HAUSE fahren MUSS, ist falsch
Ich hab das mal an die AXA weitergeleitet, die wussten garnichts davon.

Ausschlüsse
Neben den Allgemeinen Ausschlüssen für die Reise-Versicherung (Seite 19 f.) besteht unter der Reisekomfortversicherung
kein Versicherungsschutz für:
2.1 Zusätzliche Kosten, wenn die Fluglinie, Eisenbahngesellschaft oder Reederei alternative Reisearrangements oder
Unterkunft angeboten hat und diese abgelehnt wurden.
2.2 Kosten, die nach der Heim-/Rückreise am Ziel(flug)hafen oder Zielort entstehen.
2.3 Bei Gepäckverspätung und erweiterter Gepäckverspätung: Gegenstände, die für Ihre Reise nicht sofort erforderlich sind.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
3.619
1.945
Ich hab das mal an die AXA weitergeleitet, die wussten garnichts davon.

Ausschlüsse
Neben den Allgemeinen Ausschlüssen für die Reise-Versicherung (Seite 19 f.) besteht unter der Reisekomfortversicherung
kein Versicherungsschutz für:
2.1 Zusätzliche Kosten, wenn die Fluglinie, Eisenbahngesellschaft oder Reederei alternative Reisearrangements oder
Unterkunft angeboten hat und diese abgelehnt wurden.
2.2 Kosten, die nach der Heim-/Rückreise am Ziel(flug)hafen oder Zielort entstehen.
2.3 Bei Gepäckverspätung und erweiterter Gepäckverspätung: Gegenstände, die für Ihre Reise nicht sofort erforderlich sind.
Apfel und Birne...
1. Reise ist ja vorbei für (private) reiseversicherung
2. Koffer zahlt Montrealer Abkommen bzw. Verordnung (EG) Nr. 889/2002