ANZEIGE
Wobei man erwähnen sollte, dass es auf die Details im Einzelfall ankommt, wenn der Besuch zuhause möglich und zumutbar ist, dann hast du durchaus ein Problem die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffungen zu begründen.Natürlich darfst du dich dann mit Kleidung etc eindecken und die Fluggesellschaft hat das zu erstatten!
Im Zweifel wird eben erwartet, dass du zu Hause eben weitere Kleidung hast sofern es sich nicht um Einzelstücke handelt.
Das ist völlig richtig, wobei LH und Swiss bisher nie den Move gebracht haben, beim Rückflug zB nach DRS die Erstattung mit der Begründung zu verweigern, allerdings habe ich auch keinen deutschen Wohnsitz.Die Denkweise, dass man beim "Rückflug" zwangsläufig nach HAUSE fahren MUSS, ist falsch