Ich bin heute per E-Mail von Thomas Cook über die Situation auf Lombok für eine Reise vom 26.09 bis 03.10 (Qunci Villas Hotel) informiert worden:
"Sehr geehrter Reisegast,
Sie haben sich bei Ihrer Urlaubsbuchung für Thomas Cook Signature entschieden. Für dieses
Vertrauen bedanken wir uns bei Ihnen. Wir setzen alles daran, dass Sie Ihre Reise wie geplant
durchführen können. Leider war in diesem Fall eine Änderung dennoch nicht vermeidbar.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass es am Sonntag, den 19.08.2018 ein weiteres
Erdbeben der Stärke 6,3 auf der indonesischen Insel Lombok gegeben hat. Wie bereits nach
dem starken Erdbeben am 05.08.2018 wurden einige Hotels, sowie die touristische Infrastruktur
auf Lombok und den Gili-Inseln geschädigt. Das Deutsche Auswärtige Amt rät von nicht
erforderlichen Reisen in den Norden von Lombok und auf die Gili-Inseln ab.
Aus diesem Grund ist eine Unterbringung in Ihrem gebuchten Hotel leider nicht möglich.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, eine andere Reise aus unserem umfangreichen
Angebot auszuwählen. Ihr beratendes Reisebüro, welches wir ebenfalls informiert haben, ist Ihnen
bei der Suche nach Alternativen behilflich.
Wir bitten Sie, Ihre Reise bis Dienstag, 28.08.2018 umzubuchen. Sollte für Sie keine Alternative in Frage kommen, so sind wir leider gezwungen, Ihren Reisevertrag wegen „höherer Gewalt“ gem. § 651 j BGB zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden wir Ihnen umgehend erstatten. Bei Fragen sind wir Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr unter der oben angegebenen Telefonnummer für Sie da."
De facto kam einige Minuten später eine E-Mail von Holidaycheck mit der Information:
"Bedauerlicherweise können wir Ihnen keine Alternativen unterbreiten, da bereits alles ausgebucht ist oder vom Erdbeben betroffen. "
Laut Thomas Cook, erfolgte die Kündigung durch Holidaycheck. Holidaycheck hat dies tel. bestätigt, obwohl dies aus der Korrespondenz für mich nicht erkennbar ist. Die Möglichkeit einer Umbuchung gab es nicht, da die Kündigung sofort ausgesprochen wurde.
Frage:
Bei allem Verständnis für den Reiseveranstalter für die Sicherheit der Gäste zu sorgen. Darf hier, mit dem pauschalem Verweis, dass es keine Alternativen gibt, einen Monat vor Reiseantritt per E-Mail gekündigt werden? Welche Pflichten treffen Thomas Cook und/oder Holidaycheck bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Eine Umbuchung bspw. nach Bali wäre laut tel. Auskunft von Holidaycheck ein Wechsel des Zielgebietes und daher keine Alternative.
Danke und Gruß
P.S.: Es gab zum 01.07. wohl umfangreiche Änderungen des Reiserechts. § 651j BGB befasst sich nicht mehr mit höherer Gewalt. Richtig wäre wohl § 651h Abs. 4 BGB.