ANZEIGE
Sofern du als Aktionär nicht bei der Gesellschaft angestellt bist, lautet die steuerliche Frage hier "liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung ggü. dem Gesellschafter vor?".
Bei Kleinaktionären, in diesem Rahmen? Wohl kaum. Es wäre nicht mal nicht fremdüblich, da Marketingaktionen auch andere Gruppen erreichen.