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kommt drauf an wo. In .de würdest Du damit verhaftet... ;-)
Gut. Damit wäre also auch die eidgenössische Herkunft oder der eidgenössische Lebensmittelpunkt von Vorumsbruder enrico geklärt.
kommt drauf an wo. In .de würdest Du damit verhaftet... ;-)
kommt drauf an wo. In .de würdest Du damit verhaftet... ;-)
Gut. Damit wäre also auch die eidgenössische Herkunft oder der eidgenössische Lebensmittelpunkt von Vorumsbruder enrico geklärt.
In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht, gab hier mal einen Fred, wo sich EdSize durch sein semiprofessionelles juristisches Halbwissen ziemlich disqualifiziert hat. Aber darum ging es jodost, wohl gerade eher nicht, er meint wohl eher, wenn Du Dich als Führer ausweist, könntest Du ein Problem bekommen.
Was zum Schmunzeln...20 Minuten Online - Am Check-in war der R
Kernfrage wäre doch gewesen, sind Mitarbeiter von AB überhaupt dafür zuständig, die Gültigkeit von Reisedokumenten zu prüfen?
Allein schon die Beihilfe zur illegalen Einreise wäre zu überlegen. Es ist bisweilen schwer zwischen dem Asylbewerber aus Kenia einerseits und dem fast verbrannten sonnenanbetenden Pauschaltouristen zu unterscheiden. Es gibt nunmal gewisse Spielregeln.Zum Schmuzeln finde ich es nicht und die Beiträge hier sind für mich auch nicht zum Schmunzeln.
Kernfrage wäre doch gewesen, sind Mitarbeiter von AB überhaupt dafür zuständig, die Gültigkeit von Reisedokumenten zu prüfen?
Wir finanzieren vorallem mit den Steuern gerne Bürgerbüros, teilweise mit klasse Öffnungszeiten, daß auch der hartarbeitende Forenuser Zeit findet, rechtzeitig sich um Personalausweis und Reisepaß zu kümmern.Warum finazieren wir sowas mit unseren Steueren, wenn nur "nonsens" entseht...
Ja, sind sie.
Allein schon die Beihilfe zur illegalen Einreise wäre zu überlegen. Es ist bisweilen schwer zwischen dem Asylbewerber aus Kenia einerseits und dem fast verbrannten sonnenanbetenden Pauschaltouristen zu unterscheiden. Es gibt nunmal gewisse Spielregeln.
Intressant. Da gibt es bestimmt auch eine rechtliche Grundlage für?
Vielleicht die "VOAllEzABPuAschieb"?
Sehr zielführender Hinweis. Dann sollten die AB-Beamten auch mit Schußwaffen ausgestattet werden, damit sie illegal Einreisende aus Kenia auch gleich vollstrecken können.
Also wie bereits festgestellt besteht keine Ausweismitführpflicht innerhalb D. Anders sieht es beim Grenzübertritt aus. Hier ist ein gültiges Grenzübertrittsdokument mitzuführen (Ausweis, Pass). Das gilt auch innerhalb Schengens. Ansonsten ist es von deutscher Seite aus zumindest eine Owi im Wert von jeweils 25 Euro. Hinzu kommen etwaige Owi-/ Straftatbestände im Zielland die durch das Nichtmitführen evtl verwirklicht werden.
Schengen ist zwar der freie Personenverkehr, aber irgendwie muss man ja auch seine Freizügigkeitberechtigung im Falle einer Kontrolle nachweisen können. Dazu reicht ein Führerschein, mangels Nationalitäteneintragung, im Zweifel nicht aus.
Es gibt in Deutschland keine Ausweismitführpflicht bist aber vom Gesetz verpflichtet einen zu besitzen. Das heißt ja nicht das Du keinen mitführen musst wenn Du Dich im Schengenraum bewegst.es gibt KEINE Pflicht einen Ausweis mitzuführen, der Personenverkehr ist FREI, und trotzdem wird man (regelmässig) kontrolliert... hä?!?!?!
Und was interessiert das die Tante beim (Billig)-Check-in?
Wenn die beiden in eine Kontrolle der Polizei gekommen wären, dann wäre das was anderes...
Hast Du Deinem Kumpel nun schon den gekauften *G auf US empfohlen??
Gibts Deine Beiträge auch in intelligent?Sehr zielführender Hinweis. Dann sollten die AB-Beamten auch mit Schußwaffen ausgestattet werden, damit sie illegal Einreisende aus Kenia auch gleich vollstrecken können.
Man höre und staune, genau damit hat es auch zu tun.
Auf *A.com steht auch explizit zur Türkei:Aus aktuellem Anlass, mein Reisepass ist seit letzter Woche abgelaufen und ich fliege diese Woche nach Antalya
Kannst du ja ausdrucken. Ich glaube, es ist kein Problem.- Nationals of Germany can enter with (max. for 1 year) expired: Passport, National Identity Card, Identity Card for children ("Kinderausweis" issued to minors up to/incl. 15 years of age) or Temporary Passport.
Die Frage ist ja nicht nur, ob er in die Türkei reingelassen wird, sondern aus Deutschland auch raus. Ich bezweifele, dass die Bundespolizei deutsche Staatsbürger ohne gültigen Ausweis oder Pass ausreisen lassen wird.Auf *A.com steht auch explizit zur Türkei:
Kannst du ja ausdrucken. Ich glaube, es ist kein Problem.
Nach § 5 Absatz 5 LuftSiG kann geeigneten Personen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bei der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen übertragen werden. Diese Übertragung nennt man „Beleihung“, dabei handelt es sich um eine förmliche Übertragung hoheitlicher Aufgaben.