Richtig, es fehlte in den alten Bedingungen (ich habe auch noch in der 2019er Version nachgesehen) komplett die Regelungen zum Rücktransport. Was für die versicherten Personen vorher noch nachteiliger war, da es keine niedergeschriebene Regelung dazu gab, weshalb man dann auch nicht darauf bauen konnte, einen medizinisch sinnvollen Rücktransport durchzusetzen. Die sonst zur gleichen Zeit verwendeten Regelungen seitens Axa/Inter Partner bei anderen KK-Versicherungen, sahen i.d.R. nur den medizinisch notwendigen Rücktransport vor.Ich gehe von aus, dass dir bewusst ist, dass in den beiden Stellen zwei komplett verschiedene Sachverhalte beschrieben sind.
Untermauert zumindest für die Vergangenheit, dass es ratsam war eine extra AKV zu haben. Mir war halt, wie gesagt, die Änderung so nicht bewusst.
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