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Ich kann mich nicht erinnern, dass ich den Gebrauch vorhandener Schwimmwesten nicht vorgefuehrt bekommen haette, voellig unabhaengig davon, ob der Flug ueber Wasser fuehrte oder fuehren sollte.
Lässt sich dann aufgrund der Tatsache, dass die Funktionsweise der Schwimmweste demonstriert wird, bei einem Flug nach bspw. FDH oder GVA auf die Anflugrichtung bereits beim Start schließen? Natürlich vorausgesetzt, andere Gewässer werden weder beim Start noch für länger als 50 nm überflogen.
Nein.
1) Der Regelung liegt nicht der erwartete, sondern der möglich Anflugpfad (bzw. Abflug) zugrunde.
2) Bei einem Durchstartmannöver bestünde, wenn der Anflug nicht über den See erfolgt ist, beim Aufsteigen eine erhebliche Gefahr für eine Notwasserung.
3) Ist das operationell nicht machbar.