Annullierung anderer Flughafen

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seimax

Reguläres Mitglied
09.03.2020
33
1
CGN - TXL
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Hey Leute, ich wollte von Düsseldorf über München nach Madrid mit Lufthansa fliegen. Der Flug von Düsseldorf nach München wurde leider annulliert und mit der Alternative aus der Mail wäre ich erst drei Stunden später in Madrid. Nur fünf Minuten später geht aber auch ein Flug von Köln nach München, sodass ich den Anschluss in München bekommen würde und wie geplant in Madrid bin. Hier will Lufthansa aber die 70€ Umbuchungsgebühr von Business Saver haben. Ist das so rechtens? Hatte es bspw. bei Eurowings schon öfter, dass die sogar von selbst einfach zwischen Köln und Düsseldorf umgebucht haben. Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten innerhalb der Star Alliance ohne die Umbuchungsgebühr?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Also Anspruch auf einen anderen Flughafen hast Du nicht (auch wenn insbesondere die LCC das oft anbieten bzw. Dich lieber auf einen anderen Flughafen umbuchen als auf eine andere Fluggesellschaft).

Du kannst aber Umbuchung auf eine Dir besser passende Verbindung DUS-MAD verlangen. Innerhalb der LHG normalerweise kein Problem. Theoretisch geht auch auf eine andere Airline außerhalb der LHG, wenn das die zeitlich nächste Alternative ist, in der Praxis aber eher schwierig durchzusetzen (außer per Anwalt).
 

suraso

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
1.160
385
Gibt es keine Verbindung mit Umstieg in FRA? Dann könntest du als ersten Leg auch eine ICE-Fahrt QDU-FRA nehmen.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Den Button habe ich schonmal bei einer Buchung FRA-BER geklickt und dann gab es aber nicht den Ticketpreis, sondern nur die Steuern und Gebühren wieder. Da wurde aus 6:45 Uhr, 13:45 Uhr.
Bei dieser Fallkonstellation hast Du natürlich Anspruch auf den vollständigen Flugpreis. Hol Dir einen Anwalt.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.838
6.366
Versuche, noch einmal anzurufen und einen anderen Agenten zu bekommen, mir wurde im Sommer einmal ein DUS-FRA gestrichen und proaktiv angeboten, den Startflughafen von DUS auf CGN (bzw. in meinem Fall QKL) zu wechseln.
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
769
2.635
Offiziell ist wie erwähnt ein Flughafenwechsel nur in der gleichen Stadt erlaubt, also z.B. LIN statt MXP oder wie vorgeschlagen QDU statt DUS (für die/den OP).

In der Praxis habe ich es jedoch ebenfalls schon erlebt, dass ich eine andere Stadt im gleichen Land wählen durfte.
Übrigens auch weiter entfernt als die ominösen 200 Meilen, die öfters im Forum herumschwirren, aber zumindest mir noch nie begegnet sind.

Ein Länderwechsel wurde hingegen immer abgelehnt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
Offiziell ist wie erwähnt ein Flughafenwechsel nur in der gleichen Stadt erlaubt,
Und das steht wo in der EU261 bei anderweitiger Beförderung ?
Alles was dich für dich akzeptabel zum Zielflughafen bringt, ist eine "erlaubte" Ersatzbeförderung.

Bei dieser Fallkonstellation hast Du natürlich Anspruch auf den vollständigen Flugpreis. Hol Dir einen Anwalt.
Das kommt immer bei Eigeninitiative raus... Natürlich ist die Homepage nicht auf "Ablehnen der angebotenen Ersatzbeförderung und rückforderung des vollen Preises binnen 7 Tagen" ausgelegt, was du da geklickt hast war vermutlich einfach Stornieren, und dann bekommst du in der Tat (je nach Ticket) nur Steuern und Gebühren zurück.
Wenn du was falsches klickst, ist das nicht unbedingt ein Fall für den Anwalt... Die Homepage hat dir vermutlich exakt das geliefert, was du geklickt hast.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Vermutlich ist die Umbuchung auf eigenen Flug ab anderen / nahegelegenen Flughafen teilweise ja sogar im Interesse der Airline, da Umbuchung auf eigenen Flug ab anderen Flughafen günstiger kommt als wenn der Kunde auf zeitnahe Umbuchung mit anderer Airline besteht. U.a. deswegen sind ja auch die LCC beim Flughafenwechsel recht großzügig.....

Bleibt das Problem, dass - sofern in der offiziellen Umbuchungspolitik nicht vorgesehen - irgendein Callcenter-Mitarbeiter das vermutlich nicht einfach so kann / darf.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Den Button habe ich schonmal bei einer Buchung FRA-BER geklickt und dann gab es aber nicht den Ticketpreis, sondern nur die Steuern und Gebühren wieder. Da wurde aus 6:45 Uhr, 13:45 Uhr.
Du darfst hier auch nicht den Button in der Buchung anklicken (das führt zu Storno nach Tarifbestimmungen), sondern den Button in der "Flugplanänderungs"-Mail. Der sollte zur vollständigen Erstattung führen.
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
769
2.635
Und das steht wo in der EU261 bei anderweitiger Beförderung ?
Mit „offiziell“ meinte ich die SKCHG/INVOL-Regeln von Lufthansa, d.h. das, was du „ohne Streit“ bekommst.

Aber du hast recht, meine Formulierung war missverständlich. Per EU261 gilt unter Umständen etwas anderes (wobei ich es bisher immer geschafft habe, mich „gütlich“ mit LH zu einigen).
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Mit „offiziell“ meinte ich die SKCHG/INVOL-Regeln von Lufthansa, d.h. das, was du „ohne Streit“ bekommst.

Das Dokument wurde ja hier bei VFT verlinkt.
Allerdings glaube ich nicht, dass man die dort aufgezeigten Umbuchungsmöglichkeiten tatsächlich gewährt bekommt.

Wenn über einen OTA gebucht wurde, dann kriegt man im Regelfall gar nichts. Das OTA verweist auf LH und LH verweist auf das OTA.

Wenn der outgesourcte Call-Center inkompetent ist bzw. gar nicht die Systemrechte hat, dann bekommt man auch nichts.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Das Dokument wurde ja hier bei VFT verlinkt.
Allerdings glaube ich nicht, dass man die dort aufgezeigten Umbuchungsmöglichkeiten tatsächlich gewährt bekommt.

Wenn über einen OTA gebucht wurde, dann kriegt man im Regelfall gar nichts. Das OTA verweist auf LH und LH verweist auf das OTA.

Wenn der outgesourcte Call-Center inkompetent ist bzw. gar nicht die Systemrechte hat, dann bekommt man auch nichts.
Also bei Umbuchungen auf alternative Verbindungen von A nach B innerhalb der LHG hatte ich eigentlich noch nie Probleme, schon gar nicht bei so eindeutigen Fällen wie Flugstreichung.

Und das kriegen normalerweise auch die Call Center-Agents hin (da systemseitig erlaubt). Die Diskussionen bzw. Probleme fangen dann an, wenn es innerhalb der LHG keine zeitnahe Alternative gibt. Und man eben irgendwas möchte, was von den LHG-Regeln abweicht, sei es anderer Flughafen, Airlines außerhalb der LHG usw. Das können / dürfen die im Callcenter dann meist nicht selber, müssen erst beim Supervisor nachfragen usw.

OTA ist ein anderes Thema, da sehe ich die Schuld aber eher bei denen bzw. wäre es Aufgabe des OTA, gemäß der hier verlinkten Regeln umzubuchen. Zumal da es sich bei diesem Dokument doch exakt um die Anweisungen handelt, nach denen RBs ihre Kunden umbuchen dürfen, ohne dazu eine spezielle "Erlaubnis" zu brauchen.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.450
1.149
Nähe LSME
Also auch für EW kann ichs bestätigen der Flug von DUS nach VIE wurde gestrichen und sie haben mich ohne Diskussion nach CGN umgebucht.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
OTA ist ein anderes Thema, da sehe ich die Schuld aber eher bei denen bzw. wäre es Aufgabe des OTA, gemäß der hier verlinkten Regeln umzubuchen. Zumal da es sich bei diesem Dokument doch exakt um die Anweisungen handelt, nach denen RBs ihre Kunden umbuchen dürfen, ohne dazu eine spezielle "Erlaubnis" zu brauchen.
Das ist in der Tat ein leidiges Thema. Formal ist der OTA bis zum Antritt des Fluges erst mal "zuständig". Das ändert aber nix daran, daß auch mit der Airline eine direkte Vertragsbeziehung entstanden ist. Und die läßt sich nun mal nicht einseitig ohne Zustimmung des Kunden nach Gutsherrenart ändern oder streichen. Tut sie das dennoch, entstehen daraus Ansprüche gegen die Airline (sowohl nach EU Verordnung also auch nach dem allg. Vertragsrecht). Die wirken dann direkt gegen die Airline.

Im Klartext heißt das, wenn die Airline an den OTA verweist und der wiederum alles verweigert, ist das schlußendlich der Airline voll zuzurechnen und die Airline haftet für den Schaden des Kunden. Insofern ist diese Blockadehaltung diverser Airlines eigentlich nicht zielführend und besteht nur noch, weil nicht genügend Kunden dagegen vorgehen. Offensichtlich ist das in der Summe immer noch einfacher und billiger für die Airline - anders ist es nicht zu erklären. Die rechtlichen Risiken liegen in der Fallkonstruktion zumindest in Deutschland ziemlich einseitig auf Seiten der Airline.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.450
1.149
Nähe LSME
Vielleicht noch als Nachtrag, LH ist aus meiner Sicht sehr Kulant. Ich hatte 2019 einen Flug ZRH-TLL, ich meine via MUC, auf jedenfall alles mit LH. Der Flug nach TLL wurde verschoben/anulliert so das es nicht mehr eine vernünftige Alternative mit LH gab. Ich habe bei der Hotline angerufen und gefragt ob ich auf ZRH-VIE-TLL mit OS und EE umgebucht werden könnte. Nach kurzer Rücksprache mit dem Supervisor wurde dem stattgegen. Ich denke wenn man der Hotline ein faires Angebot macht, wird man darauf eingehen. Ich bin FTL, weiss nicht ob das noch einen Einfluss hatte.
 

seimax

Reguläres Mitglied
09.03.2020
33
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CGN - TXL
UPDATE: Habe nochmal angerufen und ein freundlicher Herr meinte zur mir, dass er die Umbuchung von Düsseldorf nach Köln aufgrund der Flugunregelmäßigkeit kostenfrei in die Wege leitet. Beim nächsten Mal würde das aber wieder entsprechend des Tarifs berechnet werden. Eventuelle Fahrtkosten werden nicht getragen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
Das OTA verweist auf LH und LH verweist auf das OTA.
Und wer bitte ist von den beiden das laut EU261 zuständige "ausführende Luftfahrtunternehmen" ("ein Lufttransportunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung")?
LH kann ja gerne auf das OTA verweiosen, aber die EU261 verweist ganz klar auf LH.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Und wer bitte ist von den beiden das laut EU261 zuständige "ausführende Luftfahrtunternehmen" ("ein Lufttransportunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung")?
LH kann ja gerne auf das OTA verweiosen, aber die EU261 verweist ganz klar auf LH.

ganz klar: Lufthansa!

Aber:
„Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.“

Wenn LH nicht will, muss man den Rechtsweg beschreiten.