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Hallo, Easyjet hat einen Flug für den 18.10.2025 gestrichen. Statt dessen wurden wir auf einen Flug am 17.10.2025 umgebucht. Die Differenz zw. ursprünglicher und neuer Ankunftszeit sind ca. 22 Stunden. Für uns kommt ein Flug am 17.10. nicht in Frage, da wir dann einen zusätzlichen Urlaubstag brauchen würden. Wir haben Easyjet gebeten, stattdessen einen Flug über Lufthansa oder KLM für den 18.10. zu buchen bzw. uns eine solche Eigenbuchung zu erstatten. Ich meine, dass ich darauf nach Art. 8 Abs. 1 lit. b) bzw. c) der VO 261/2004 ein Recht habe. Wie seht Ihr das? Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht, ob Easyjet eine solche selbstgebuchte Ersatzbeförderung zahlt? Vielen Dank und viele Grüße, Frank