Annullierung Flug Easyjet mehr als 14 Tage - Ersatzbeförderung

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FrankBausB

Neues Mitglied
20.11.2023
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Hallo, Easyjet hat einen Flug für den 18.10.2025 gestrichen. Statt dessen wurden wir auf einen Flug am 17.10.2025 umgebucht. Die Differenz zw. ursprünglicher und neuer Ankunftszeit sind ca. 22 Stunden. Für uns kommt ein Flug am 17.10. nicht in Frage, da wir dann einen zusätzlichen Urlaubstag brauchen würden. Wir haben Easyjet gebeten, stattdessen einen Flug über Lufthansa oder KLM für den 18.10. zu buchen bzw. uns eine solche Eigenbuchung zu erstatten. Ich meine, dass ich darauf nach Art. 8 Abs. 1 lit. b) bzw. c) der VO 261/2004 ein Recht habe. Wie seht Ihr das? Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht, ob Easyjet eine solche selbstgebuchte Ersatzbeförderung zahlt? Vielen Dank und viele Grüße, Frank
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Hallo, Easyjet hat einen Flug für den 18.10.2025 gestrichen. Statt dessen wurden wir auf einen Flug am 17.10.2025 umgebucht. Die Differenz zw. ursprünglicher und neuer Ankunftszeit sind ca. 22 Stunden. Für uns kommt ein Flug am 17.10. nicht in Frage, da wir dann einen zusätzlichen Urlaubstag brauchen würden. Wir haben Easyjet gebeten, stattdessen einen Flug über Lufthansa oder KLM für den 18.10. zu buchen bzw. uns eine solche Eigenbuchung zu erstatten. Ich meine, dass ich darauf nach Art. 8 Abs. 1 lit. b) bzw. c) der VO 261/2004 ein Recht habe. Wie seht Ihr das? Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht, ob Easyjet eine solche selbstgebuchte Ersatzbeförderung zahlt? Vielen Dank und viele Grüße, Frank

Ja, Erfahrungen gibt es hier im Forum reichlich: Easyjet zahlt, wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt und dieser Klage einreicht, früher oder später.

Wie man seine Forderungen erfolgreich durchsetzt, ist hier gut beschrieben:


PS: Dein Posting hätte besser in diesen bestehenden Thread gepasst, als dafür einen Neuen zu starten: