Anschlussflug gestrichen,neue Reisezeit 26h45,welche Rechte?

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Schlirfi

Neues Mitglied
17.11.2022
9
5
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Für mein Rechtsempfinden hatte ich keine freie Wahl,
Flug stonieren,wer trägt die Kosten für gebuchte Anschlussflüge,Hotels?
Und der mir angebotene Flug am nächsten Tag wurde mir als einzige Möglichkeit aufgezeigt.
Die Antwort auf meine Frage ob eine Umbuchung auf eine andere Airline möglich sei,wurde verneint.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.873
Für mein Rechtsempfinden hatte ich keine freie Wahl,
Die rechtliche Lage ist eindeutig. Ein Flug mit einer EU-Airline wurde seitens der Airline annulliert. Damit gilt die EU-Verordnung EU261. Danach hast Du die Wahl zwischen Erstattung (und Stornierung) oder anderweitiger Beförderung. Soll die anderweitige Beförderung nach Deinen Vorstellungen erfolgen, dann ist Verfügbarkeit eine Voraussetzung. Verfügbarkeit gilt nur für die Reiseklasse (Eco, Premium Eco, BIZ, First) und nicht für die Buchungsklasse.
Flug stonieren,wer trägt die Kosten für gebuchte Anschlussflüge,Hotels?
Wenn Du keine Stornierung willst, dann stornierst Du eben nicht. Du hast immer noch das Recht auf eine anderweitige Beförderung.
Und der mir angebotene Flug am nächsten Tag wurde mir als einzige Möglichkeit aufgezeigt.
Das stimmt wohl, wenn man es auf Anschlussflüge ab ZRH nach FRA beschränkt. Aber Du hättest ja ab BKK auch via VIE, MUC, etc. fliegen können. Da gibt es viele Möglichkeiten. Auch genügend, auf die Du hättest umgebucht werden können.
Die Antwort auf meine Frage ob eine Umbuchung auf eine andere Airline möglich sei,wurde verneint.
Da wurdest Du belogen, aus welchen Gründen auch immer. Bei einer Annullierung nach EU261 hast Du gesetzliche Rechte, egal ob es ein Prämienflug ist oder nicht. Wenn keine Prämien-Buchungsklasse verfügbar ist - was nicht verwundert -, dann muss man Dich auf eine Bezahl-Buchungsklasse umbuchen.

Die gute Nachricht ist, dass Du nach EU261 immer noch das Recht auf Übernahme der Hotelkosten in ZRH hast. Aber auch diese musst Du geltend machen und bei der Lufthansa (nicht M&M) durchsetzen. Automatisch kommt da nichts.

Sobald EU261 zieht, ist die Luftfahrtbranche das Schlaraffenland des Verbraucherrechts. Aber nur, wenn man seine Rechte kennt und geltend macht. Schaue Dir mal diese Website an.
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Also nur mal zu Vollständigkeit, der Flug LH1199 am 15.3. um 19:55 Uhr ist nicht gestrichen, sondern der LX-Flug aus BKK kommt erst um 19:25 Uhr in ZRH an und damit wird die MCT (minimale Umsteigezeit) unterschritten. Das war vermutlich zum Buchungszeitpunkt anders. An der Situation ändert sich dadurch aber natürlich nichts. Wenn du der Änderung tatsächlich zugestimmt hast oder aber auch das Risiko scheust andere Alternativen durchzusetzten, gäbe es aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:

a) Anfrage ob ein andreres Ziel möglich ist. Z.B. gäbe es um um 20:45 Uhr den Flug EW763 nach Köln, der auch als Prämienflug verfügbar ist. Das ist im Rahmen der inoffiziellen 200 Meilen Entfernung (in dem Fall von FRA) und sollte daher technisch kein Problem sein. Du kämst deinem Ziel näher und bräuchtest keine Übernachtung in Zürich.

b) Du lässt den Rückflug bei M&M stonrieren, das sollte wg. der Flugändung auch ohne dem Einbehalt der 50 EUR möglich sein. Anschließend buchst du selbst über M&M einen der TG-Direktflüge in Eco, da TG keine PE hat. Du hast dann zwar keine PE, hast aber einen Direktflug und sparst Meilen und "Gebühren" und kannst ferner noch zwischen Tag- und Nachtflug wählen. Immerhin gehört TG dabei ja noch zu den wenigen Airlines, die in der B77W nur 9 Sitze pro Eco-Reihe haben.
 

Schlirfi

Neues Mitglied
17.11.2022
9
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Also nur mal zu Vollständigkeit, der Flug LH1199 am 15.3. um 19:55 Uhr ist nicht gestrichen, sondern der LX-Flug aus BKK kommt erst um 19:25 Uhr in ZRH an und damit wird die MCT (minimale Umsteigezeit) unterschritten. Das war vermutlich zum Buchungszeitpunkt anders. An der Situation ändert sich dadurch aber natürlich nichts. Wenn du der Änderung tatsächlich zugestimmt hast oder aber auch das Risiko scheust andere Alternativen durchzusetzten, gäbe es aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:

a) Anfrage ob ein andreres Ziel möglich ist. Z.B. gäbe es um um 20:45 Uhr den Flug EW763 nach Köln, der auch als Prämienflug verfügbar ist. Das ist im Rahmen der inoffiziellen 200 Meilen Entfernung (in dem Fall von FRA) und sollte daher technisch kein Problem sein. Du kämst deinem Ziel näher und bräuchtest keine Übernachtung in Zürich.

b) Du lässt den Rückflug bei M&M stonrieren, das sollte wg. der Flugändung auch ohne dem Einbehalt der 50 EUR möglich sein. Anschließend buchst du selbst über M&M einen der TG-Direktflüge in Eco, da TG keine PE hat. Du hast dann zwar keine PE, hast aber einen Direktflug und sparst Meilen und "Gebühren" und kannst ferner noch zwischen Tag- und Nachtflug wählen. Immerhin gehört TG dabei ja noch zu den wenigen Airlines, die in der B77W nur 9 Sitze pro Eco-Reihe haben.
und alles wird gut.
Eben eine E-Mail vom Lufthansa Service erhalten,
wurde auf BKK -MUC -FRA umgebucht.
Danke an alle für eure Tipps.