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Eben nicht Fremdwährung.Bleibt die Frage: Muss der Kunde nicht damit rechnen, und warum nicht? Ganz so eindeutig finde ich es da nicht. Bzw. auch wieder nicht soooo überraschend, wenn man eine "grenzüberschreitende" Zahlung in Fremdwährung sendet (wo PayPal ja explizit zwischen grenzüberschreitend und nicht grenzüberschreitend differenziert), diese auch aus dem Empfängerland abgebucht wird. Genausowenig allerdings, zugegeben, wenn es aus Luxemburg wäre.
geos hat geschrieben: "Ich habe über zeek.me Gutscheine gekauft und per Paypal bezahlt. Die gesamte Transaktion erfolgte in Euro."
Es handelte sich also um eine reine Euro-Transaktion, bei der nichts von PayPal umgerechnet wurde. Da PayPal normalerweise immer aus der EU abbucht und auch die Währung Euro war, kann der Kunde wohl nicht damit rechnen, dass die Zahlung außerhalb des Geltungsbereiches der EU-Preisverordnung durchgeführt wird.
Bei PayPal hat man ja auch die Wahl zwischen Kreditkarte, Lastschrift und Guthaben. Bei Lastschrift-Abbuchungen und bei Guthaben-Überweisungen verwendet PayPal ja auch immer ein Konto innerhalb der EU, also wie sollte man auf die Idee kommen, dass bei Kreditkarten-Abbuchungen eine nicht-EU-Bank abbucht?
Aber meine Aussage "vertragswidrig" bezieht sich vor allem darauf, dass der Kunde zu keinem Zeitpunkt seine Kreditkartendaten bei PayPal-Israel hinterlegt hat und genau genommen könnte man sagen, dass die Zahlung bei PayPal-Israel gar nicht autorisiert wurde.
Im Prinzip kann man jedes Recht per Rechtswahl wählen. Bei Verbraucherverträgen gilt aber das Prinzip, dass zwingendes Recht des Wohnsitzstaates trotzdem anwendbar ist.Aber "neu" wäre für mich, dass eine luxemburgische Firma im Geschäftsverkehr mit deutschen Kunden einfach das Recht (um es wieder zu bemühen) eines untangierten Drittlands bemühen können soll.
Wenn ich als Deutscher mit einem Franzosen Geschäfte mache, kann ich ja auch nicht einfach portugiesisches Recht bemühen, oder?
Und schon gar nicht kann ich das wirksam mit meinen AGB vereinbaren.
Wenn du als Privatperson mit einem Franzosen, der ebenfalls Privatperson ist, einen Vertrag mit portugisischen Recht vereinbarst, wiso sollte das nicht gehen?
Wesentlich schlimmer ist die Tatsache, dass es zwar tolles Verbraucherrecht gibt, aber die Unternehmer, auch Kleinunternehmer im Prinzip ungeschützt sind. Wer ein Geschäftskonto bei PayPal hat, ist rechtlich eine arme Sau...