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Hallo,
auf verschiedenen Plattformen / Meinungsportalen habe gelesen, dass Reisende ihre Auslandsaufenthalte beim KK-Herausgeber anmelden. Ich habe so etwas nie gemacht und wusste bislang auch gar nicht von der Notwendigkeit, und wüsste auch gar nicht, wem es interessieren sollte und welcher Zweck sich damit verbindet. Manche schreiben jedoch, dass eine solche Meldung / Ankündigung wohl selbstverständlich wäre.
Deshalb die Frage in die Runde, ob das Forumnutzer hier tatsächlich macht, ob das wirklich erforderlich ist und an wem er sich bei seinem KK-Herausgeber wendet.
VG
auf verschiedenen Plattformen / Meinungsportalen habe gelesen, dass Reisende ihre Auslandsaufenthalte beim KK-Herausgeber anmelden. Ich habe so etwas nie gemacht und wusste bislang auch gar nicht von der Notwendigkeit, und wüsste auch gar nicht, wem es interessieren sollte und welcher Zweck sich damit verbindet. Manche schreiben jedoch, dass eine solche Meldung / Ankündigung wohl selbstverständlich wäre.
Deshalb die Frage in die Runde, ob das Forumnutzer hier tatsächlich macht, ob das wirklich erforderlich ist und an wem er sich bei seinem KK-Herausgeber wendet.
VG