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Auswirkungen Sanktionen auf fintechs / Zahlkartenanbieter

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kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.367
915
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Leider beobachten wir verstärkt, dass einige in Deutschland ansässige Banken Zahlungsaufträge der VTB Direktbank nicht mehr akzeptieren und eingehende Überweisungen nicht gutschreiben.

Leider haben wir darauf keinen Einfluss und erfahren im schlimmsten Fall auch erst durch Ihre Rückfrage davon. Sollten Sie bereits eine Überweisung von Ihrem VTB Direktbank Konto getätigt, aber noch keine Gutschrift erhalten haben, bitten wir Sie, uns eine kurze Nachricht zu schicken. Wir werden uns dann umgehend mit der Empfängerbank in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Bitte fragen Sie auch bei Ihrer Bank nach, ob Zahlungen der VTB Direktbank weiterhin akzeptiert werden.

Dürfen die das denn? Muß eine an SEPA teilnehmende Bank nicht grundsätzlich Zahlungen anderer Teilnehmer entgegennehmen? Zumal dieses Vorgehen gegen eine EU Bank nur deren (deutsche) Kunden ärgert ohne das diese irgendwas an der Situation ändern können.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.016
634
.de
Im Netz liest man, dass die deutschen Banken Konten/Depots von Kunden mit russischer Staatsbürgerschaft ohne Vorwarnung für eingehende Transaktionen sperren, erst nach Vorlage des Aufenthaltstitels entsperren und auch dann mit Verweis auf Sanktionen darauf hinweisen, dass max 100K Guthaben (inkl. Wertpapiere) pro Konto erlaubt sind.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.393
6.566
Ist sowas eigentlich nicht ein klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Da werden Kunden ausschließlich auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit drangsaliert, scheint mir. Es ist auch verwunderlich, dass die Bank (hier wohl die Deutsche Bank) zwar die Staatsbürgerschaft des Kunden, aber nicht seinen Aufenthaltstitel (im Fall eines Nicht-EU-Bürgers) kennt.

Ob wohl Gerhard Schröders Konten auch vorsorglich gesperrt werden? Es könnten ja z.B. wesentliche Zahlungseingänge von russischen Staatsunternehmen dort auflaufen
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.118
Ist sowas eigentlich nicht ein klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Da werden Kunden ausschließlich auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit drangsaliert, scheint mir.

Meiner Meinung nach: nein. Die Sanktionen ergeben sich aus der VO (EU) 2022/328. Die Regelung zu den Einlagen steht auf S. 36 der PDF-Datei. Eine EU-Verordnung stellt unmittelbar geltendes Recht dar und geht nationalem Recht vor. Eine Diskriminierung i.S.d. AGG sehe ich insoweit nicht, da lediglich der Nachweis fehlender Betroffenheit von den Sanktionen verlangt wird (russische Staatsangehörigkeit in Verbindung mit befristetem/unbefristetem Aufenthaltstitel in der EU).

Als fragwürdig (ohne die 140 Seiten der VO in Gänze gelesen zu haben) würde ich allerdings Sachverhalte ansehen, in denen Bankkunden mit Geburtsort in Russland und ohne russische Staatsangehörigkeit zu einer Erklärung unter Androhung der Konto- und/oder Kartensperrung aufgefordert werden (s.u.).

Es ist auch verwunderlich, dass die Bank (hier wohl die Deutsche Bank) zwar die Staatsbürgerschaft des Kunden, aber nicht seinen Aufenthaltstitel (im Fall eines Nicht-EU-Bürgers) kennt.

Die Staatsangehörigkeit dürfte auf Grund des für die Identifizierung nach AO / GwG vorgelegten Ausweisdokuments bekannt sein. Der Aufenthaltstitel spielt insoweit keine Rolle.
 
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Reaktionen: Amic

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.605
3.986
Chersonesus Cimbrica
Ob wohl Gerhard Schröders Konten auch vorsorglich gesperrt werden? Es könnten ja z.B. wesentliche Zahlungseingänge von russischen Staatsunternehmen dort auflaufen
Du kannst gern eine entsprechende Anzeige erstatten - und das meine ich absolut unironisch!
Ein Drittel des aktuell in Deutschland verbrauchten Kraftstoffs ist letztlich russischer Herkunft. Mit dem Ergebnis wesentlicher Zahlungseingänge bei russischen Staatsunternehmen. Am besten die Autofahrer gleich mit anzeigen.
;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.776
27.694
MUC
Ist sowas eigentlich nicht ein klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Da werden Kunden ausschließlich auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit drangsaliert, scheint mir.

Gem §1 AGG sind Gründe, aufgrund derer eine Benachteiligung zu unterbleiben hat, Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung.

Eine Benachteiligung aufgrund einer bestimmten Staatsangehörigkeit wird zumindest nicht vom AGG ausgeschlossen. De facto könnte man ja sonst auch nicht z.B. eine Visapflicht für Staatsangehörige einiger Staaten fordern, für andere nicht.

Diskriminierung bzw. Ungleichbehandlung ist natürlich im Alltag zwischen verschiedenen Menschen aufgrund diversester Kriterien möglich, jedoch eben nicht aufgrund der oben aus §1 AGG zitierten Gründe.

Würde man allen Kunden mit russisch klingendem Vornamen oder Anhängern der russisch-orthodoxen Kirche das Konto limitieren, sähe die Sachlage natürlich anders aus.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.393
6.566
Eine Benachteiligung aufgrund einer bestimmten Staatsangehörigkeit wird zumindest nicht vom AGG ausgeschlossen. De facto könnte man ja sonst auch nicht z.B. eine Visapflicht für Staatsangehörige einiger Staaten fordern, für andere nicht.

also ist "keine Vermietung an Ausländer" in einer Wohnungsanzeige kein Verstoß gegen das AGG? (die Frage ist sachlich gemeint, bitte nicht polemisch auffassen)
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.776
27.694
MUC
also ist "keine Vermietung an Ausländer" in einer Wohnungsanzeige kein Verstoß gegen das AGG? (die Frage ist sachlich gemeint, bitte nicht polemisch auffassen)

Auch wenn wir damit ins Off-Topic abdriften, wäre das strikt ausgelegt kein Verstoß gegen das AGG, da dies eine Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft nicht verbietet. Allerdings ist zu vermuten, dass eine solche Einschränkung in einer Wohnungsanzeige sich nicht auf die Staatsbürgerschaft sondern auf die Ethnie beziehen soll. Und damit wäre es dann wieder ein Verstoß gegen das AGG.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Dürfen die das denn? Muß eine an SEPA teilnehmende Bank nicht grundsätzlich Zahlungen anderer Teilnehmer entgegennehmen?
Gleiche verlinkte Seite:

"Bitte beachten Sie, dass es geschäftspolitische Entscheidungen Ihrer Referenzbank geben kann, Einzahlung von VTB Direktbank Konten nicht zu akzeptieren. In diesem Fall würde die Zahlung abgelehnt und wieder auf ihr Direktbank Konto gutgeschrieben werden. Die VTB Direktbank hat darauf leider keinen Einfluss."
 

MaximilianVW

Reguläres Mitglied
16.04.2017
97
49
Ich hole den Thread mal hervor. Habe mal aus Interesse bei Hotels in Russland in denen ich in der Vergangenheit übernachtet habe geschaut, ob ich dort etwas buchen könnte und tatsächlich ginge es bei 2/3: Lotte und Ararat Park Hyatt. Ich kann sogar American Express als Zahlungsmittel wählen, was ja nicht gehen sollte. Four Seasons akzeptiert Amex nicht, woraus ich schließe, dass ausländische Visa oder MC auch nicht gehen würden. Aeroflot hat sogar auf seiner Webseite den Hinweis, dass nur russische Karten funktionieren.

Ich habe versucht, eine Seite mit mehr Details bzgl. der Zahlungsschwierigkeiten wegen der Sanktionen zu finden, finde aber nur Informationen beim Auswärtigen Amt, wo im Grunde nur steht, dass Zahlungen mit ausländischen Karten nicht gehen sollten.

Ist es tatsächlich so, dass ich mit westlichen Zahlungsmitteln aktuell nichts in Russland kaufen könnte? Kein Geld aus dem ATM holen könnte? Warum geht es bei den o.g. Hotels? Meine Idee hier war zunächst, dass die Buchung dieser Ketten über das Ausland verarbeitet wird und es daher geht? Gibt es vielleicht für solche Hotels oder für andere Händler Ausnahmen von den Sanktionen?
 

Mistmade

Erfahrenes Mitglied
19.02.2022
755
566
Ich denke, dass die Hotels mit nicht sanktionierten Banken zusammen arbeiten, womit auch Kartenzahlungen möglich sein sollten.

Einige unserer Kunden bei uns im Geschäft haben ihre Konten bei Banken wie BNP, Raiffeisenbank, etc. Hilft denen aktuell aber nur, die geleisteten Vorkassezahlungen an uns, wieder zurück zu bekommen. Ware gibt es keine
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.016
634
.de
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Ja, die Zahlungsabwicklung über Visa/MC zwischen RU und dem Rest der Welt ist inzwischen völlig getrennt. Egal welche Bank die Karte ausgegeben hat, sie funktioniert nur auf einer Seite des eisernen Vorhangs.

Der Zahlungsverkehr in Richtung RU hat sich neu sortiert wie von mir vermutet. Die (verbliebenen wenigen) Geldtransferdienste arbeiten nun mit kleineren nicht sanktionierten Banken zusammen, mit denen die meisten natürlichen Personen bisher kaum in Berührung kamen. Das Geld wird vom Sender aus Europa wie üblich in EUR per Kreditkarte eingezogen. Man bekommt eine Überweisungsnummer, mit der der Empfänger in RU zu einer dieser kleinen Banken gehen kann und das Geld am Schalter in RUB ausbezahlt bekommt. Zu einem "sagenhaften" Kurs natürlich. Die Bank verrechnet den Vorgang dann mit dem Geldtransferdienst.