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Heute mal eine zweigeteilte Frage, zu der ich selbst schon Meinungen habe, aber doch mal interessant fände, wie andere das sehen.
Folgendes Szenario: Flug mit AY AMS-HEL-BKK und zurück BKK-HEL-AMS jeweils in C sowie ein Positionierungsflug auf separatem Ticket mit KL von AMS nach FRA in Y.
Hinflug reibungslos, Rückflug BKK-HEL auch noch reibungslos, dann jedoch Annullierung des Fluges HEL-AMS. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Annullierung und der Tatsache, dass alle Passagiere ins Hotel müssen, weil an dem Tag kein Flug mehr nach AMS geht, +1 mit zum Service Counter von AY geschleift und dort gefragt, ob es möglich wäre, uns auf den Flug HEL-FRA umzubuchen, bei dem gerade das Boarding begonnen hat. Dank einer wirklich flexiblen und geistesgegenwärtigen Mitarbeiterin haben wir es tatsächlich noch an Bord geschafft, sogar in C (was mir aber in dem Moment auch völlig wurscht war). Gepäck hat es nicht geschafft und wurde erst am Tag drauf mit Beschädigungen in FRA abgeliefert, aber darum soll es hier nicht gehen, die entsprechende Entschädigung scheint nach derzeitigem Stand problemlos durchzugehen.
Den zuvor vorgenommenen OCI bei KL habe ich für +1 und mich noch an Bord des Fluges von HEL nach FRA rückgängig gemacht, die Erstattung der paar Kröten Steuern & Gebühren läuft.
Für mich war es damit durch, der Direktflug HEL-FRA war für uns günstiger als der Umweg über AMS und der Positionierungsflug mit KL, es gibt ja sogar noch ein paar Kröten zurück. Deshalb Sache abgehakt. Heute kommt eine Mail vom "claimservice" von flighttix.de, ich solle meinen Entschädigungsanspruch, der voraussichtlich 400 Euro betrage, geltend machen.
Die E-Mail hat ein wenig Nachdenken bei mir verursacht mit dem Ergebnis, dass ich es nicht tun werde aus folgenden Erwägungen:
1. Moralisch: Das Vorgehen von Finnair war tadellos, die ad hoc-Umbuchung auf HEL-FRA war keinesfalls selbstverständlich, sondern ein (wie ich finde) nettes Entgegenkommen. Hat mir weiteren Stress erspart, denn selbst wenn sie uns am nächsten Tag nach AMS befördert hätten, hätte ich von dort erstmal wegkommen müssen. Also war die Dienstleistung von AY im Grunde (für uns subjektiv) sogar besser als gebucht, da ein Umstieg in den Positionierungsflug entfallen ist. Das mit dem beschädigten, verspäteten Koffer ist eine andere Geschichte, die werfe ich AY nicht vor, die Reaktion auf den entsprechenden Claim war bisher adäquat.
2. Rechtlich: M.E. besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Grundsätzlich müsste es nach Art. 5 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 lit. c EUFlugVO 600 € pro Person geben. Fraglich wäre dann, ob diese um die Hälfte zu kürzen sind gem. Art. 7 Abs. 2 lit. c i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. b EUFlugVO, wobei problematisch wäre, dass der anderweitige Flug nicht "zum Endziel" und auch nicht i.S.d. Art. 8 Abs. 1 lit. a Spiegelstrich 1 EUFlugVO zum ersten Abflugsort erfolgt ist. Auf all das kommt es m.E. aber nicht an, da eine Vertragsänderung vorliegen dürfte. Durch die Umbuchung auf HEL-FRA wurde der Beförderungsvertrag so modifiziert, dass die vertragsgemäße Leistung erbracht wurde. Zwar war der Flug auch etwa 15-20 Minuten zu spät, aber die reichen ja lange nicht aus für eine Entschädigung.
Jetzt die Frage: sind alle Voristen bei 1. und 2. bei mir? Oder sieht jemand einen oder gar beide Punkte anders?
Mich interessieren Meinungen zu beiden Punkten, also wer sich nur moralisch positionieren will, möge das gerne tun, ebenso wie auch reine Rechtsausführungen interessant wären.
Ist mehr oder weniger ein Gedankenspiel. Egal, wie es hier ausgeht, bin ich mit der Leistung von AY zufrieden und werde daher keinerlei Ansprüche (außer wegen der Koffer) geltend machen.
Folgendes Szenario: Flug mit AY AMS-HEL-BKK und zurück BKK-HEL-AMS jeweils in C sowie ein Positionierungsflug auf separatem Ticket mit KL von AMS nach FRA in Y.
Hinflug reibungslos, Rückflug BKK-HEL auch noch reibungslos, dann jedoch Annullierung des Fluges HEL-AMS. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Annullierung und der Tatsache, dass alle Passagiere ins Hotel müssen, weil an dem Tag kein Flug mehr nach AMS geht, +1 mit zum Service Counter von AY geschleift und dort gefragt, ob es möglich wäre, uns auf den Flug HEL-FRA umzubuchen, bei dem gerade das Boarding begonnen hat. Dank einer wirklich flexiblen und geistesgegenwärtigen Mitarbeiterin haben wir es tatsächlich noch an Bord geschafft, sogar in C (was mir aber in dem Moment auch völlig wurscht war). Gepäck hat es nicht geschafft und wurde erst am Tag drauf mit Beschädigungen in FRA abgeliefert, aber darum soll es hier nicht gehen, die entsprechende Entschädigung scheint nach derzeitigem Stand problemlos durchzugehen.
Den zuvor vorgenommenen OCI bei KL habe ich für +1 und mich noch an Bord des Fluges von HEL nach FRA rückgängig gemacht, die Erstattung der paar Kröten Steuern & Gebühren läuft.
Für mich war es damit durch, der Direktflug HEL-FRA war für uns günstiger als der Umweg über AMS und der Positionierungsflug mit KL, es gibt ja sogar noch ein paar Kröten zurück. Deshalb Sache abgehakt. Heute kommt eine Mail vom "claimservice" von flighttix.de, ich solle meinen Entschädigungsanspruch, der voraussichtlich 400 Euro betrage, geltend machen.
Die E-Mail hat ein wenig Nachdenken bei mir verursacht mit dem Ergebnis, dass ich es nicht tun werde aus folgenden Erwägungen:
1. Moralisch: Das Vorgehen von Finnair war tadellos, die ad hoc-Umbuchung auf HEL-FRA war keinesfalls selbstverständlich, sondern ein (wie ich finde) nettes Entgegenkommen. Hat mir weiteren Stress erspart, denn selbst wenn sie uns am nächsten Tag nach AMS befördert hätten, hätte ich von dort erstmal wegkommen müssen. Also war die Dienstleistung von AY im Grunde (für uns subjektiv) sogar besser als gebucht, da ein Umstieg in den Positionierungsflug entfallen ist. Das mit dem beschädigten, verspäteten Koffer ist eine andere Geschichte, die werfe ich AY nicht vor, die Reaktion auf den entsprechenden Claim war bisher adäquat.
2. Rechtlich: M.E. besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Grundsätzlich müsste es nach Art. 5 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 lit. c EUFlugVO 600 € pro Person geben. Fraglich wäre dann, ob diese um die Hälfte zu kürzen sind gem. Art. 7 Abs. 2 lit. c i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. b EUFlugVO, wobei problematisch wäre, dass der anderweitige Flug nicht "zum Endziel" und auch nicht i.S.d. Art. 8 Abs. 1 lit. a Spiegelstrich 1 EUFlugVO zum ersten Abflugsort erfolgt ist. Auf all das kommt es m.E. aber nicht an, da eine Vertragsänderung vorliegen dürfte. Durch die Umbuchung auf HEL-FRA wurde der Beförderungsvertrag so modifiziert, dass die vertragsgemäße Leistung erbracht wurde. Zwar war der Flug auch etwa 15-20 Minuten zu spät, aber die reichen ja lange nicht aus für eine Entschädigung.
Jetzt die Frage: sind alle Voristen bei 1. und 2. bei mir? Oder sieht jemand einen oder gar beide Punkte anders?
Mich interessieren Meinungen zu beiden Punkten, also wer sich nur moralisch positionieren will, möge das gerne tun, ebenso wie auch reine Rechtsausführungen interessant wären.
Ist mehr oder weniger ein Gedankenspiel. Egal, wie es hier ausgeht, bin ich mit der Leistung von AY zufrieden und werde daher keinerlei Ansprüche (außer wegen der Koffer) geltend machen.