Bahn erstattet nicht wann zum Gericht gehen?

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KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
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Servus,

kurze Story:
Wir sind zu fünft unterwegs gewesen und in Frankfurt gelandet, weil wir nicht wussen wann der Vogel rein kommt habe ich zwei mal einen Supersparpreis gebucht, weil das viel billiger war als deren normalpreis.
Flug kam sogar etwas zu früh rein und wir haben den ersten Zug gekriegt alles super.

Als wir fast daheim waren hab ich diese Bahnmail gekriegt und dort Stand ihr Zug verspätet sich um 50 Minuten, am Ende ist der sogar mit knapp 70 Minuten Verspätung abgefahren und kam mir fast 90 an verspätung für uns wenn wir mit dem Gefahren wären um die zwei Stunden.

Ich hab dann einen Fahrgastrechteantrag gestellt und gesagt ich der Zug hatte Verspäütung hab und die Fahrt nicht angetreten jetzt ist sei Mitte November funkstille und die Bahn spielt toter Mann.

Eine der Kumpels der mit unterwegs war meinst jetzt ich soll denen einen Mahnbescheid schicken oder vor Gericht klagen weil sich bei denen nix tut und die gesetzlich verpflichtet sind nach 30 Tagen zu zahlen.

Was haltet ihr davon?
Es geht immerhin um 5 mal 47 Euro also kein Kleingeld.

schon mal Danke vorab.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.739
3.381
HAM, LBC
(...) hab ich diese Bahnmail gekriegt und dort Stand ihr Zug verspätet sich um 50 Minuten, am Ende ist der sogar mit knapp 70 Minuten Verspätung abgefahren und kam mir fast 90 an verspätung für uns wenn wir mit dem Gefahren wären um die zwei Stunden (..) und gesagt ich der Zug hatte Verspäütung hab und die Fahrt nicht angetreten jetzt ist sei Mitte November funkstille und die Bahn spielt toter Mann (...)
Sorry, aber ich versteh' nur "Bahnhof"!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
habe ich zwei mal einen Supersparpreis gebucht,

....
Flug kam sogar etwas zu früh rein und wir haben den ersten Zug gekriegt alles super.

....
Ich hab dann einen Fahrgastrechteantrag gestellt und gesagt ich der Zug hatte Verspäütung hab und die Fahrt nicht angetreten jetzt ist sei Mitte November funkstille und die Bahn spielt toter Mann.

Und mit welchem Ticket bist Du jetzt mit der Bahn gefahren?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.300
2.984
Supersparpreis ist doch nicht flexibel? Wie konntet ihr dann einen früheren Zug nehmen?

Oder hattest du 2 Tickets, das spätere habt ihr nicht abgefahren. Jetzt hast du erfahren, dass der Verspätung hatte und du willst eine Entschädigung für eine Bahnfahrt, die du nie gefahren bist?
 

Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
2.395
792
Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
Supersparpreis ist doch nicht flexibel? Wie konntet ihr dann einen früheren Zug nehmen?

Oder hattest du 2 Tickets, das spätere habt ihr nicht abgefahren. Jetzt hast du erfahren, dass der Verspätung hatte und du willst eine Entschädigung für eine Bahnfahrt, die du nie gefahren bist?
So habe ich es verstanden, aber warum will er dann klagen?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.987
30.094
MUC
Oder hattest du 2 Tickets, das spätere habt ihr nicht abgefahren. Jetzt hast du erfahren, dass der Verspätung hatte und du willst eine Entschädigung für eine Bahnfahrt, die du nie gefahren bist?
So würde ich die Geschichte verstehen, wenngleich es echt Kopfschmerzen bereitet, diesen leicht wirren Beitrag des TO zu lesen.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.384
628
Er will klagen "weil er kann" und obwohl er ohne gültige Fahrkarte gefahren ist. Superspar hat ja Zugbindung. Naja, was soll ich sagen, viel Spaß. Wenn's gerecht läuft, bekommt er den Fahrpreis ersetzt, darf aber für's Schwarzfahren löhnen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.802
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Corona-Land
Ich hab dann einen Fahrgastrechteantrag gestellt und gesagt ich der Zug hatte Verspäütung hab und die Fahrt nicht angetreten jetzt ist sei Mitte November funkstille und die Bahn spielt toter Mann.
Antworten brauchen bis zu 6 Monate. Irgendwann ist das Geld auf dem Konto.
(Sei froh, brauchst bei deiner Bank keine negativ Zinsen zahlen)
 
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traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
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Falls es ein Online- oder Handyticket war hoffe ich sehr für dich, dass keine Kontrolle stattgefunden hat. Falls das Ticket gescannt wurde fällt der Betrug auf.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
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2.294
Abgesehen davon: Der Kundenservice der Bahn hat immer noch Nachwirkungen vom Streik (beginnend am 23.08.2021)

Habe ein Ticket während des Streiks online zurück gegeben, die Erstattung erfolgte automatisiert 3-4 Wochen später. Für die 2 eingelösten eCoupons a 15€ musste der Vorgang allerdings an Kollegen weitergeleitet werden - diese haben mir erst vor gut 3 Wochen einen neuen 30€-Gutschein generiert und mir per Mail zugeschickt, wo man sich für die hohe Verspätung entschuldigt hat.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.345
16.475
www.red-travels.com
Ich würde erstmal die Schlichtungsstelle einschalten bevor ein Mahnbescheid beantragt wird.

Vielleicht hilft dies weiter: Da hat einer auf eigene Faust ohne Anwalt seine Forderung per Klage durchgesetzt.


November ist noch nicht so lange her, ich habe einen Fall der sich weitaus länger zog, die Bahn wollte ein Taxi nicht bezahlen. Der Fall zog sich 2 Jahre, bis DB mir schrieb, dass der Sachbearbeiter in den Ruhestand gegangen ist und man den Fall von vorne beginne müsse. Habe ich dann abgeschrieben ;) eine neue Flugbuchung wäre teurer gekommen.

Als wir fast daheim waren hab ich diese Bahnmail gekriegt und dort Stand ihr Zug verspätet sich um 50 Minuten, am Ende ist der sogar mit knapp 70 Minuten Verspätung abgefahren und kam mir fast 90 an verspätung für uns wenn wir mit dem Gefahren wären um die zwei Stunden.

Du schreibst, der Zug kam mit 90 Min Verspätung an, wo sind dass dann fast 2 Stunden?!

Eine der Kumpels der mit unterwegs war meinst jetzt ich soll denen einen Mahnbescheid schicken oder vor Gericht klagen weil sich bei denen nix tut und die gesetzlich verpflichtet sind nach 30 Tagen zu zahlen.

Wo ist die Bahn verpflichtet nach 30 Tagen zu zahlen? Die Bearbeitungszeiten sind selten unter 30 Tagen
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.101
3.389
ZRH / MUC
Falls es ein Online- oder Handyticket war hoffe ich sehr für dich, dass keine Kontrolle stattgefunden hat. Falls das Ticket gescannt wurde fällt der Betrug auf.
Wieso ein Betrug? Ich interpretiere es so, dass der OP für jede Person zwei Fahrten buchte, weil der SSP weniger als halb so teuer war wie der Normalpreis, und geplant hat, eine verfallen zu lassen. Nun ergab sich die "zufällige" (zufällig ist das bei der Deutschen Bahn eher nicht) Möglichkeit, durch die prognostizierte Verspätung das nicht benutzte Ticket zu erstatten. Würde ich genau so tun.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.926
2.140
Falls es ein Online- oder Handyticket war hoffe ich sehr für dich, dass keine Kontrolle stattgefunden hat. Falls das Ticket gescannt wurde fällt der Betrug auf.
Warum denn Betrug? Der TO hat zwei unabhängige Ticket gebucht, für Verbindung A und B. Er fährt mit A. B hat mehr als 60 Minuten Verspätung. Die Bahn sagt: "Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen."

Wo besteht denn hier den Unterschied zu den Foristi, die stolz erzählen, sie hätten ein FR-Ticket für noinundnoinzig Cent gebucht, auf einer Strecke, die sie nicht interessiert, und sie hoffen jetzt auf Flugplanänderungen, um das Ticket auf andere, teurere Verbindung umbuchen zu lassen?

Disclaimer: Das ist ein rhetorische Frage. Mit sind die Unterschiede durchaus bewußt. Aber Betrug ist IMHO weder das eine noch das andere. Bei einem Betrag von 235€ an Klage zu denken, vor allem in dem Szenario, ist allerdings schon etwas speziell...
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
421
210
Wenn der Sachverhalt so ist, dann ist natürlich alles im grünen Bereich. War für mich aus dem Wirrtext nicht sauber zu entnehmen.
Da kann ich nur um Geduld bitten, es dauert momentan ein wenig länger.

Interessant wäre nur zu wissen, ob per Formular oder App die Erstattung geltend gemacht wurde.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.834
1.289
MUC, BSL
Ich hatte ebenfalls eine Verbindung von Anfang September erstatten lassen. Das Geld kam erst vor ein paar Wochen, entsprechend war ich etwas perplex was das nun sollte weil ich das total vergessen hatte. Momentan ist es da echt zäh.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.289
2.107
Mal unabhängig davon, ob die Bahn das wirklich prüfen kann und da ich es wirklich nicht weiß, aber muss man nicht, um Fahrgastrechte geltend machen zu können, auch wirklich mit dem Zug gefahren sein?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.101
3.389
ZRH / MUC
Mal unabhängig davon, ob die Bahn das wirklich prüfen kann und da ich es wirklich nicht weiß, aber muss man nicht, um Fahrgastrechte geltend machen zu können, auch wirklich mit dem Zug gefahren sein?

Nein, man muss die Fahrt bei einer zu erwarteten Verspätung nicht antreten und kann sich die Kosten erstatten lassen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
irgendwie suspekt wie unterschiedlich ein Sachverhalt interpretiert werden kann, das hat ja schon fast etwas von Zeugenvernehmungen.

Der TO möge mich korrigieren wenn Fehler enthalten sollte aber nach dem lesen des Beitrag kann man von folgendem Sachverhalt ausgehen:
Der TO ist Teil einer Reisegruppe von 5 Personen.
Diese Reisegruppe kommt mit einem Flug am Flughafen Frankfurt an, und plant die Heimreise mit dem Zug fortzusetzen.
Aufgrund der Tatsache dass die tatsächliche Ankunft des Flugs nicht feststeht, bucht der TO zwei Tickets vermutlich eines 1-2 Stunden nach geplanter Ankunft des Fluges und ein zweites sagen wir 4 Stunden nach der geplanten ankunft des Fluges, das Handeln des TO erklärt sich dadurch dass zwei Ticketes zum Supersparpreis weniger Kosten verursachen als ein Ticket zum Flexpreis.
Der Flug des TO kommt überpünktlich an die Gruppe kann daher die frühe Verbindung des ersten Tickets nutzen.
Zu einem unbekannten Zeitpunkt vor Abfahrt des Zuges des zweiten Ticketes sendet die DB Reisebegleitung eine E-Mail an den TO und teilt eine Verspätung des Zuges von 50 Minuten mit.
Der TO beobachtet diese Zugverbindung stellt eine Verspätete Abfahrt von 70 Minuten und Ankunft ca. 90 fest.
Im Anschluss stellt der TO einen Antrag gemäß der Fahrgastrechte, wohl mit der Angabe er bzw. die Gruppe hat die Fahrt aufgrund der Verspätung nicht angetreten und begehrt die Erstattung des vollständigen Ticketpreises.
Nun vergehen mehr als 60 Tage seit Antragsstellung ohne Reaktion seitens der Bahn.
Nun möchte ein Mitreisender das Verfahren beschleunigen.

zur rechtlichen Bewertung:
zunächst stellt sich die Frage ist ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises gegeben?
Hier kommt man ziemlich eindeutig zum Ergebnis, dass der Anspruch berechtigt sein dürfte zum einem ist bereits vor Abfahrt eine Verspätung von 50 Minuten angekündigt worden die Abfahrt selbst hat sich noch weiter auf 70 Minuten verzögert und der Zug ist schließlich mit einer Verspätung von 90 Minuten am Ziel eingetroffen.
Da die genannten 70 bzw. 90 Minuten eindeutig über den nach der EU Fahrgastrechteverordnung geforderten Verspätung von mehr als 60 Minuten liegt, ist der Anspruch zu bejahen.
Darauf dass der TO diesen Zug gar nicht nutzen wollte, kommt es nicht an, darüber hinaus könnte die deutsche Bahn auch nichts gegenteiliges Beweisen, hier müsste der TO selbst eine entsprechende Aussage machen, aber auch dann wären die formalen Voruassetzungen der Verordnung erfüllt.

Bleibt daher die Prüfung ob Verzug vorliegt.
Um einen Anspruch und Kostenerstattung der Rechtsverfolgung geltend machen zu können, muss der Schuldner sich in Verzug befinden.
In diesem besonderen Fall ob hier ein Verzug aufgrund gesetzlicher Fristen (da EU Verordnungen Gesetzesrang inne haben ist eine solche Bezeichnung verwendbar) eingetreten.

In diesem Fall sieht, die EU Fahrgastrechte Verordnung vor dass die Erstattung innerhalb eines Monats nach Stellung des Antrags zu leisten ist, man könnte daher durchaus zum Ergebnis kommen dass durch die Stellung des Antrags und vergangenen Zeitspanne von mehr als 30 Tagen der Verzug eingetreten ist, diese hätte zur Folge dass nunmehr die deutsche Bahn Verzugszinsen und die Kosten einer Rechtsverfolgung zu tragen hat.

Bevor man nun allerdings sofort den Mahnbescheid beantragt oder Klage erhbebt, sollte zunächst sicher gestellt werden, dass der entsprechende Antrag korrekt gestellt und auch nachweislich zugegangen ist.

Hier wäre es daher unbedingt nötig zu klären wie dieser Antrag gestellt wurde und wie der Vorgang und Zugang nachgewiesen werden kann.

Die pragmatische Lösung dürfte hier jedoch sein, eine Mahnung zu verfassen und diese gegen Zustellnachweis mit Fristsetzung von nochmals 14 Tagen zu übermitteln.
Sollte auch diese Frist fruchtlos verstreichen kann das ordentliche Verfahren bestritten werden.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.962
7.032
Ich hab dann einen Fahrgastrechteantrag gestellt und gesagt ich der Zug hatte Verspäütung hab und die Fahrt nicht angetreten jetzt ist sei Mitte November funkstille und die Bahn spielt toter Mann.
wurde der Antrag online gestellt oder per Brief? Falls letzteres, würde ich ersteres nochmal versuchen. Hatte es neulich so gemacht (allerdings "nur" verspätete Ankunft) und das Geld war in weniger als einem Monat auf dem Konto.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
irgendwie suspekt wie unterschiedlich ein Sachverhalt interpretiert werden kann, das hat ja schon fast etwas von Zeugenvernehmungen.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das am semantisch zweifelhaften Opener-Text liegen könnte...
Sorry ich checke gerade nicht was ihr beide meint?

Also ich hab zum einen den Antrag über meinen Onlineaccount gestellt aber auch noch das Papierformular im Briefumschlag hinterher geschickt.
Von dem Online Ding hab ich auch die Mail mit dieser Vorgangsnummer bekommen alle Daten dort stehen drin.

Der Kumpel ist halt richtig fett angepisst von der Bahn und will denen halt eins drauf hauen er hat jetzt in den letzte 3 Monate 5 oder 6 mal ne Klage ans Gericht gesicht weil die ihn übers Ohr hauen wollten.

Gibts eigentlich ne Möglichkeit ihn das machen zu lassen? er ist ja mit Namen auch auf der Fahrkarte drauf oder ist das schon zu spät weil ich den Antrag gestellt hab?

ach ja
Der TO möge mich korrigieren wenn Fehler enthalten sollte aber nach dem lesen des Beitrag kann man von folgendem Sachverhalt ausgehen:
das was du geschrieben hast stimmt komplett genau so wars.