Bahn erstattet nicht wann zum Gericht gehen?

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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.624
16.848
www.red-travels.com
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Der Kumpel ist halt richtig fett angepisst von der Bahn und will denen halt eins drauf hauen er hat jetzt in den letzte 3 Monate 5 oder 6 mal ne Klage ans Gericht gesicht weil die ihn übers Ohr hauen wollten.

mit der Sprache und Rechtschreibung ist es kein Wunder, dass man deine Texte nicht versteht.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.753
3.390
HAM, LBC
Sorry ich checke gerade nicht was ihr beide meint?
Ernsthaft? Versuche doch einfach nochmal, Deinen Text richtig zu lesen und Dich in einen anderen Menschen hineinzuversetzen, der das entschlüsseln soll.

Z.B.: "...und gesagt ich der Zug hatte Verspäütung hab und die Fahrt nicht angetreten jetzt ist sei Mitte November funkstille..."
 

Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
2.395
792
Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
Der Kumpel ist halt richtig fett angepisst von der Bahn und will denen halt eins drauf hauen er hat jetzt in den letzte 3 Monate 5 oder 6 mal ne Klage ans Gericht gesicht weil die ihn übers Ohr hauen wollten.
ich verstehe es immer noch nicht.Warum ist der arme Kerl so sauer und weshalb will er klagen?
und desweiteren verstehe ich nicht warum man unbedingt zweimal supersparpreis bucht und dann für die eine Fahrt, die Verspätung hat und man nicht antritt noch Geld fordert.
ein Ticket ohne Zugbindung oder Rail and Fly Ticket wären doch viel praktischer gewesen. Ich weiß, es ist teurer usw.
Ich bin zu blöd alles zu verstehen.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.624
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ich verstehe es immer noch nicht.Warum ist der arme Kerl so sauer und weshalb will er klagen?
und desweiteren verstehe ich nicht warum man unbedingt zweimal supersparpreis bucht und dann für die eine Fahrt, die Verspätung hat und man nicht antritt noch Geld fordert.
ein Ticket ohne Zugbindung oder Rail and Fly Ticket wären doch viel praktischer gewesen. Ich weiß, es ist teurer usw.

R&F wird nicht bei jedem Flug/Airline angeboten. 2x SSP habe ich auch schon gebucht, einfach aus der Gewissheit, weil man nicht immer weiß wie pünktlich der Flug ist und Flex oftmals ein Vielfaches von 2x SSP bedeutet. Wobei bei einer Gruppe von x Personen ein Mietwagen ggf. günstiger kommt. Wenn es bei einer der beiden zur entsprechenden Verspätung kommt, warum sollte man nicht versuchen das Geld wegen Nicht Antretens zurückzubekommen? Eine Klage halte ich allerdings für übertrieben.

Ich bin zu blöd alles zu verstehen.

Na bei so einem sprachlichen schlimmen Text!?
 

Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
2.395
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Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
R&F wird nicht bei jedem Flug/Airline angeboten. 2x SSP habe ich auch schon gebucht, einfach aus der Gewissheit, weil man nicht immer weiß wie pünktlich der Flug ist und Flex oftmals ein Vielfaches von 2x SSP bedeutet. Wobei bei einer Gruppe von x Personen ein Mietwagen ggf. günstiger kommt. Wenn es bei einer der beiden zur entsprechenden Verspätung kommt, warum sollte man nicht versuchen das Geld wegen Nicht Antretens zurückzubekommen? Eine Klage halte ich allerdings für übertrieben.
Das weiss ich und deswegen schrieb ich oben oder ;-)
das mit dem Mietwagen ist ein guter Punkt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Sorry ich checke gerade nicht was ihr beide meint?
Mein Hinweis stellte darauf ab, dass gerade bei Zeugenvernehmungen auffällt wie unterschiedlich mehrere Menschen Sachverhalte wahrnehmen.
Ich persönlich fand den Textinhalt relativ leicht zu erfassen andere scheinen ja erhebliche Probleme damit zu haben.
Gibts eigentlich ne Möglichkeit ihn das machen zu lassen?
Ja diese Möglichkeit besteht.
Die anderen vier Reisenden könnten die Forderung an den anderen Reisenden nach §398 BGB abtreten.
Hierzu müsst ihr dies in einem schriftlichen Vertrag fixieren und der andere Beteiligte kann dann die gesamte Forderung im eigenen Namen gegenüber der DB geltend machen.
ich verstehe es immer noch nicht.Warum ist der arme Kerl so sauer und weshalb will er klagen?
meine Tatsachenvermutung hierzu dürfte folgende sein:
Aufgrund der immer mehr nachlassenden Qualität in der Sachbearbeitung der Fälle, wie unberechtigte Ablehnungen, völlig sinnfreie Nachfragen (Beispiel bei einer guten Freundin wurde gleich zweimal die Kontoverbindung verlangt, obwohl es sich um eine Bahnbonusfreifahrt handelte, es somit 750 Punkte zu erstatten gilt), mehrfache Nachfragen über den selben Inhalt (Beispiel so wurde ein Verwandte insgesamt drei Mal gefragt welcher Zug verspätet gewesen ist. ob die Ursache hier bei dem Servicecenter oder EVU Agillis liegt kann ich nicht beurteilen)

desweiteren verstehe ich nicht warum man unbedingt zweimal supersparpreis bucht
Das hat der TO doch selbst dargestellt, der Flexpreis war eben erheblich teurer als zwei Supersparpreise zu unterschiedlichen Fahrzeiten, das ist doch ein gängiges Vorgehen gerade auch hier im Forum und im Flugbereich werden zwei getrennte Tickets statt einem zusammenhängen Ticket gebucht.
Wenn dem buchenden die Konsequenzen bewusst sind spricht absolut nichts gegen dieses Vorgehen.
Rail and Fly Ticket
Rail an Fly Tickets stehen aber nicht immer zur Verfügung, Lufthansa bietet diese zur Buchung an aber bei Flügen mit A3 wüsste ich nicht wo dieses Angebot zu finden ist.
Falls es hierzu neue Angebote gibt, bitte Mitteilen zwei Verwandte könnten ein R&F Angebot gebrauchen die im Mai mit einem A3 Flug in FRA landen, bisher läuft es auch bei denen auf zwei SSP TIcketes hinaus, da Kosten von ca. 35 Euro für denn SSP ca. 170 Euro Flexpreis gegenüber steht, R&F würde ja Kosten von 60 Euro betragen.
 
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Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
2.395
792
Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
Rail an Fly Tickets stehen aber nicht immer zur Verfügung
Das ist mir bewusst und kann man nach lesen für welche Airlines diese verwendet werden.
R&F würde ja Kosten von 60 Euro betragen.
finde ich einen guten preis für Tickets ohne Zug- und Bahnhof- Bindung und bei denen man sich um nix kümmern muss.
Da hat jeder seine Gründe.

meine Tatsachenvermutung hierzu dürfte folgende sein:
Aufgrund der immer mehr nachlassenden Qualität in der Sachbearbeitung der Fälle, wie unberechtigte Ablehnungen, völlig sinnfreie Nachfragen (Beispiel bei einer guten Freundin wurde gleich zweimal die Kontoverbindung verlangt, obwohl es sich um eine Bahnbonusfreifahrt handelte, es somit 750 Punkte zu erstatten gilt), mehrfache Nachfragen über den selben Inhalt (Beispiel so wurde ein Verwandte insgesamt drei Mal gefragt welcher Zug verspätet gewesen ist. ob die Ursache hier bei dem Servicecenter oder EVU Agillis liegt kann ich nicht beurteilen)
Dann muss man abwägen ob eine Klage bei diesem Fahrpreis lohnt, wenn es nur wegen des Prinzipes ist
Den Kumpel des TO scheint es ja sehr aufzuregen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
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inde ich einen guten preis für Tickets ohne Zug- und Bahnhof- Bindung und bei denen man sich um nix kümmern muss.
völlige Zustimmung, nur macht es auf der anderen Seite eben wenig Sinn deswegen LH statt A3 zu buchen, wenn der Flugpreis bei LH ein mehrfaches kostet.
Daher wenn R&F verfügbar ist, sollte dies gewählt werden aber leider besteht nicht immer die Möglichkeit dazu.
Sollte es für A3 eine R&F Option geben die ich bisher übersehen habe, würde ich dieses buchen.

Dann muss man abwägen ob eine Klage bei diesem Fahrpreis lohnt, wenn es nur wegen des Prinzipes ist
Grundsätzlich "lohnt" sich jede berechtigte Klage, da der Gegner die Kosten trägt.
Es gibt ja auch einige Beispiele von Verfahren mit Streitwert von unter einem Euro (ob man das gut finden sollte ist eine andere Frage).

Auf der anderen Seite würde eine massive Klagewelle die DB dazu veranlassen ihre Arbeit zu verbessern, im Moment fehlt eben der Handlungsdruck.

Dass das durchaus funktioniert, sehen wir doch auch hier im Bereich Flugrecht, Eurowings hat nach etwa 7,5 Wochen völlig ohne Probleme die Ausgleichszahlung von jeweils 250 Euro bezahlt, bei früheren Fällen die ich so kenne war mindestens ein Mahnbescheid nötig.
Auch bei anderen Gesellschaften musste ich feststellen dass Ansprüche problemloser und schneller befriedigt werden, was eben durchaus darauf zurück zu führen dass immer mehr Reisende ihre Ansprüche (teilweise durch Dienstleister) durchsetzen und daher der Druck gestiegen ist.

Wenn jetzt jeder Reisende nach Ablauf des Monats nach Antragsstellung zum RA und Gericht läuft um seine 7,50 Euro zu bekommen, würde die DB sicher schnell die Prozesse verbessen um die Kosten in mehrfacher Höhe zu vermeiden.
Ein Klageantrag in so einem Fall zu verfassen dauert weniger als 5 Minuten, wobei wohl 4 Minuten aufgewendet werden müssen um sicher zu stellen dass die Klage an den richtigen Gegner gerichtet wird.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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8ung! Es gibt zwei verschiedene Rail and Fly Tickets, mit und ohne Cityticket.
Da muss man erst Mal draufkommen. Z.B. in Bremen zahlt man dann 120 Euro fürs Schwarzfahren.
Sorry, aber wie heißt das jetzt? :kiss:

Rail & Fly war doch noch nie im jeweiligen Verkehrsverbund gültig sondern nur ab/bis DB-Bahnhof...

@alinakl wenn die Reise über einen Reiseveranstalter wie TUI gebucht wurde, gibt's evtl. die Möglichkeit ein sog. "Zug zum Flug" Ticket zu buchen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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@alinakl wenn die Reise über einen Reiseveranstalter wie TUI gebucht wurde, gibt's evtl. die Möglichkeit ein sog. "Zug zum Flug" Ticket zu buchen.
Das ist richtig bzw. war das nicht früher oft inkludiert?
Aber hier wurden die Flüge direkt bei A3 gebucht.

Für meine Verwandten habe ich jetzt zwei Sparpreisaktionstickets gebucht, sollte A3 pünktlich sein wird das erste Ticket genutzt, falls nicht eben das zweite.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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Das stimmt so nicht.
Hast du eine Ahnung wie viele Rail & Fly Produkte es gibt. :doh:

Anhang anzeigen 170730
Wer soll sich da auskennen?

ich weiß zwar nicht wo dieses Bild herkommt, aber das sagt jetzt nichts zum +City-Ticket aus.

Und auf der offiziellen Seite der Bahn sieht's eben nicht nach einem +City-Ticket aus

 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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3.522
Corona-Land
..., aber das sagt jetzt nichts zum +City-Ticket aus.
Rail & Fly inclusive ist eine Kooperation der Deutschen Bahn AG, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und teilnehmenden Reiseveranstaltern.

Rail & Fly inclusive ermöglicht dem Reisenden die An- und Abreise zur Flugreise mit Bus und Bahn, ohne zusätzlich einen Fahrausweis lösen zu müssen.
Darüber hinaus berechtigt das Rail&Fly-Ticket zur Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel (u.a. Bus, U-Bahn, Straßenbahn) in partizipierenden Verkehrsverbünden, wenn Start- und Zielbahnhof innerhalb des jeweiligen Verbundgebietes liegen.

Alle Rail&Fly Tickets haben keine Gültigkeit in Privatbahnen (Nichtbundeseigene Eisenbahnen und Eisenbahnstrecken) sowie in Sonderzügen und Turnuszügen.
Das ist für mich auch neu!
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
Das ist für mich auch neu!

naja...

  • Gilt nicht im Verbundverkehr, d. h. Abgangs- und Zielbahnhof dürfen nicht innerhalb des Verbundraums liegen.


wobei es auch Ausnahmen gibt:
  • Ausnahme ist die Strecke Nürnberg Hauptbahnhof–Nürnberg Flughafen.
    Hier dürfen Sie mit dem Rail&Fly-Ticket auch die U-Bahn U2 benutzen.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.404
955
Alle Rail&Fly Tickets haben keine Gültigkeit in Privatbahnen (Nichtbundeseigene Eisenbahnen und Eisenbahnstrecken
Das bezieht sich nur auf "Bahnen zum NE oder Haustarif" (Flixtrain, HSB, ...). Normale Züge zum DB-Tarif, insbesondere die zahlreichen bestellten Nahverkehre (National Express, Mittelrheinbahn, ...), akzeptieren Rail&Fly. Im einzelnen siehe https://www.diebefoerderer.de/tarife/angebot/rail-fly/

Gilt nicht im Verbundverkehr, d. h. Abgangs- und Zielbahnhof dürfen nicht innerhalb des Verbundraums liegen.
Abfahrts- und Zielbahnhof dürfen nicht im selben Verbund liegen. Wobei man immer behaupten kann von außerhalb des Verbundes zu kommen oder dorthin zu fahren. Das ist also eine rechtliche Einschränkung ohne praktische Relevanz.
 
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marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Schwarzfahren.
Sorry, aber wie heißt das jetzt?
Natürlich immer noch „Schwarzfahren“.

Der Wasserglasaufstand der Berufsempörten verebbte schlagartig, nachdem sich diese wegen der Forderung nach Eliminierung des angeblich rassismusgeprägten Begriffs dem Vorwurf des Antisemitismus ausgesetzt waren, da der Begriff „schwarz“ tatsächlich dem jiddischen Begriff für „arm“ entlehnt ist und nichts mit Farbe zu tun hat. (Quelle: Das jüdische Stadtmagazin Wina, https://www.wina-magazin.at/auf-suche-nach-verlorenen-zeit-in-u-bahn/ ->Bildunterschrift)

Sprache und Etymologie sind doch kompliziert, das sollten langsam auch Berufsempörte feststellen.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
Die anderen vier Reisenden könnten die Forderung an den anderen Reisenden nach §398 BGB abtreten.
Hierzu müsst ihr dies in einem schriftlichen Vertrag fixieren und der andere Beteiligte kann dann die gesamte Forderung im eigenen Namen gegenüber der DB geltend machen.
Ein Klageantrag in so einem Fall zu verfassen dauert weniger als 5 Minuten, wobei wohl 4 Minuten aufgewendet werden müssen um sicher zu stellen dass die Klage an den richtigen Gegner gerichtet wird.
Ich hab das mit diesem §398 dem Kumpel geschickt mal gucken was der meint.
Das mit den 5 Minuten is doch ein Witz? Das geht doch nie so schnell Minuten kann doch nicht sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Nöö, weil einer der Freunde sicher "richtig krass fett Angst vor Auto fahren hat."
Mit solchen Thesen muss man aber vorsichtig sein, der TO hat ja nicht mitgeteilt woher die Gruppe kam, aber es gibt durchaus Situationen in den ein Mietwagen keine Alternative darstellt.

Ich erinnere mich selbst noch eine Diskussion am AB Schalter im Februar 2017 als der Abendflug DUS-STR wegen dem üblichen Dash Problem annulliert wurde, die Dame wollte mir unbedingt einen Mietwagengutschein ausstellen.
Der einwand dass meine Reise Vormittag mit betreten des Bootes vor Mabul am Tag -2 begonnen und ueber Samporna, Tawau, KUL, AUH, TXL nach DUS geführt hatte kam die Einsicht dass Auto fahren keine gute Idee mehr ist, ihr nächster Versuch das DB Ticket musste ich ebenfalls ablehnen denn damals ist nachts noch keine S-Bahn gefahren und am Hbf herum stehen ist auch nicht so erstrebenswert.
Lösung war ein Hotel in Ratingen und einen Flug via TXL am nächsten Tag.
Fun Fact der Flug ab TXL wurde dann ebenfalls annulliert es ist dann wiederum auf TXL-DUS-STR hinaus gelaufen,

von daher ist es durchaus verständlich, dass die Lösung Mietwagen bei Langstreckenreisen keine Option darstellt.
Das ist nicht wirklich zu beanstanden.

Das mit den 5 Minuten is doch ein Witz? Das geht doch nie so schnell Minuten kann doch nicht sein.
Nein das ist kein Witz, insbesondere in solcen einfachen Fällen und der Software Dragon NaturallySpeaking in der Version Pro mit Legal Modul ist das in kürzester Zeit diktiert und auf Papier gebracht, bzw auf elektronischen Weg wie digitaler Signatur oder EGVP versendet.

In solchen Fällen ist es jedoch wichtig den korrekten Gegner zu verklagen, da zwar das Servicenter für Fahrgastrechte die Bearbeitung übernimmt aber der Anspruchsgegner das Unternehmen des ausgefallenen Zug ist beim ICE ist das DB Fernverkehr wenn es jedoch die HLB war die ausgefallen ist geht eine Klage gegen die DB unter.
 
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