Bahn-Lounges in Deutschland und Definition Bahn-Fernverkehr

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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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Bayern & Tirol
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"Nur wer schon mal in einer Deutsche Bahn Lounge war, kann über schlechte Lounges mitreden!"

ich finde es angenehm , und bin ich stammgast dort HAM FRA MUC BER haben getrennte 1kl Bereiche

Die Du als Bahn.Comfort Kunde aber nicht betreten kannst, wenn Du zu einem Zielort willst, der vom ICE-Verkehr abgehängt ist. Dann hast Du
1. Eine langsame Verbindung in der 1. Klasse zum "Schnäppchenpreis" in einem Verklebten Regionalexpress
2. Die verklebte Lounge mit Cola-Automat

Das wäre so, wie eine Verweigerung des Loungezugangs, wenn man mit Propeller-Flugzeugen fliegt.

Klar. Angenehmer als die Bahnhofsmission...

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Thema abgesplittet aus: http://www.vielfliegertreff.de/airports-lounges/15999-swiss-lounge-zrh-saftladen.html
 
Moderiert:

Rambuster

Guru
09.03.2009
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Die Du als Bahn.Comfort Kunde aber nicht betreten kannst, wenn Du zu einem Zielort willst, der vom ICE-Verkehr abgehängt ist. Dann hast Du
1. Eine langsame Verbindung in der 1. Klasse zum "Schnäppchenpreis" in einem Verklebten Regionalexpress
2. Die verklebte Lounge mit Cola-Automat

Das wäre so, wie eine Verweigerung des Loungezugangs, wenn man mit Propeller-Flugzeugen fliegt.

Klar. Angenehmer als die Bahnhofsmission...

So schlecht sind die Bahn Lounges doch nicht. Ich bin zwar immer nur dort, wenn der ICE kräftig Verspätung hat (also oft) und dann jedoch mit schlechter Laune.
Ich bin geschädigter Kunde, da ich schon seit 6 Jahren eine Bahncard 100F habe ... die jedes Jahr teurer wurde (bis auf nächstes Jahr).
 

klauskoeblich

Aktives Mitglied
10.07.2009
243
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DRS
Zugangsregelen DB-Lounge 1. Klasse-Teil

Die Du als Bahn.Comfort Kunde aber nicht betreten kannst, wenn Du zu einem Zielort willst, der vom ICE-Verkehr abgehängt ist. Dann hast Du
1. Eine langsame Verbindung in der 1. Klasse zum "Schnäppchenpreis" in einem Verklebten Regionalexpress
2. Die verklebte Lounge mit Cola-Automat
Das wäre so, wie eine Verweigerung des Loungezugangs, wenn man mit Propeller-Flugzeugen fliegt.
Das kann aber so nicht sein: Schnäppchenpreis und Zielort ohne ICE-Verkehr schließen sich ja aus, da bei ausschließlicher Nutzung des Regionalverkehrs keine Sparpreise gelten. ;)

Im Ernst: Offiziell benötigst Du zum Eintritt den 1. Klasse-Bereich der DB-Lounges eine Fernverkehrsfahrkarte der 1. Klasse. Eine Fernverkehrsfahrkarte hast Du nicht nur bei Benutzung eines ICE [DB-Produktklasse A], IC, EC, D-Zug, CNL [alle DB-Produktklasse A]oder gar IR (Friede seiner Asche :cry:), sondern auch bei Fahrkarten der S-Bahnen, RB, RE, IRE, SE oder Privatbahnen [alle DB-Produktklasse C], wenn die Fahrt über 50 km lang ist. Am einfachsten auf den Mehrwertsteuersatz der Fahrkarte schauen:
  • wenn Mehrwertsteuer = 7 %** und Fahrkarte = 1. Klasse, dann 2. Klasse-Bereich der DB-Lounge (die Lounge in DRS ist übrigens nicht verklebt :))
  • wenn Mehrwertsteuer = 19 % und Fahrkarte = 1. Klasse, dann 1. Klasse-Bereich der DB-Lounge (gibt es nicht in DRS :p)
** Verbundfahrscheine wie RMV, VBB und MVV sind grundsätzlich 7 %, auch wenn gar nichts draufsteht

In der Praxis (meine Erfahrungen sind aus BER und MUC) schauen die von der DB angestellten Studentinnen nur auf die "1" auf der Fahrkarte, die weiteren Feinheiten interessieren keinen.

Noch Fragen? Gern!

Klar. Angenehmer als die Bahnhofsmission...

Och, die FSJ'lerinnen der örttlichen Bahnhofsmission sind ganz nett und nett anzusehen, man muß sich ja mit denen nicht in der Bahnhofsmission treffen (OK; die SEN-Lounge in DRS ist auch nicht so toll :D) ...

P.S. Kann das mal einer der mod's in den Bahn-Bereich fuppen?
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Zu den Zeitungen: Ich will doch keine von anderen zerlesene Zeitung haben, das ist doch uaergh. Insofern ist das Mitnahmeverbot absurdes Theater.


'"gibt es was zu Essen bei euch"?' ist hier sicherlich nicht die höflichste/freundlichste Anrede zu einer wohl unbekannten Lounge-Mitarbeiterin.

Das ist eine ganz normale regionale Hoeflichkeitsform, quasi "Ihrzen", und ist kein Duzen.


Das wäre so, wie eine Verweigerung des Loungezugangs, wenn man mit Propeller-Flugzeugen fliegt.

Die Lounge ist ein Angebot von Fernverkehr. Insofern waere die Analogie eher die Verweigerung des LH-Loungezuganges bei AB-Ticket.



Eine Fernverkehrsfahrkarte hast Du nicht nur bei Benutzung eines ICE [DB-Produktklasse A], IC, EC, D-Zug, CNL [alle DB-Produktklasse A]oder gar IR (Friede seiner Asche :cry:), sondern auch bei Fahrkarten der S-Bahnen, RB, RE, IRE, SE oder Privatbahnen [alle DB-Produktklasse C], wenn die Fahrt über 50 km lang ist.

Davon abgesehen, dass die PKn A und B so nicht mehr heissen, ist ja wohl gemeint, dass ein Zug des Fernverkehrs benutzt wird, und nicht nur irgendein Zug ueber eine lange Strecke.
 

tyrolean

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18.03.2009
6.029
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Bayern & Tirol
In der Praxis (meine Erfahrungen sind aus BER und MUC) schauen die von der DB angestellten Studentinnen nur auf die "1" auf der Fahrkarte, die weiteren Feinheiten interessieren keinen.

Noch Fragen? Gern!

Negativ. Ich fahre München-Regensburg (mit RB und Alex). Das sind 130km. Leider wohnt Herr Seehofer in Ingolstadt und nicht in Regensburg. Deshalb haben wir auf der Strecke keinen ICE.

Das mit dem 1. Klasse-Bereich habe ich ausdiskutiert. No Way. Bahn.comfort bringt mich zum Cola-Automaten- sonst nichts.
Hatte heute erst wieder das Vergnügen. http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/preise_angebote/MDB53322-dblounge_nutzungsbestimmungen.pdf hatte das auch anderes dargestellt. Wäre super, wenn Du mir eine entsprechende Quelle geben könntest.

Meine "Heimlounges" der DB sind MUC (der Normalbereicht ist immer überfüllt und es gibt Cola, der 1. Klasse Bereich ist schon OK) und NUE (eher schlecht als recht). Zumindest gibt es im Sommer Eis.
 
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klauskoeblich

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10.07.2009
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DRS
Bahn-Beförder; mal juristisch

Die Lounge ist ein Angebot von Fernverkehr. Insofern waere die Analogie eher die Verweigerung des LH-Loungezuganges bei AB-Ticket.
Die passendere Analogie wäre wohl eher: Die DB-Lounges sind ein Angebot von Lufthansa / Swiss, das Ticket ist von Lufthansa Regional / Swiss European Airlines. Aber so wird gegenüber dem Kunden eben nicht unterschieden:
Schon immer tritt die DB Personenverkehr GmbH (Mutter der DB Fernverkehr AG und DB Regio AG) gegenüber dem Kunden als DB oder "Die Bahn" auf, von daher sollte der Kunde nicht unterscheiden müssen. Letztlich und juristisch kommt es auf den sog. Beförderer an und hier treten alle Töchter der DB einheitlich unter der "1080" (analogie im Luftverkehr wäre das LH für alle LH-Töchter) auf. Damit gibt es für jeden Kunden der mit einer Eisenbahn des Bundes fährt nur einen Ansprechpartner: die Stephensonstraße in FRA (Kenner sprechen von Alcatraz ;))

Lustigerweise treten wegen des momentan einzigen Fahrkartenvertreibers in Deutschland (mal wieder: eine Tochter der DB) so ziemlich fast alle Bahnen in Deutschland unter der 1080 auf, womit Du mit einer Fahrkarte des ALEX (z.B. Regensburg - München) auch in die DB Lounge darfst. Probier das mal mit einem AB-Flugschein in der LH-Lounge. :D

Davon abgesehen, dass die PKn A und B so nicht mehr heissen, ist ja wohl gemeint, dass ein Zug des Fernverkehrs benutzt wird, und nicht nur irgendein Zug ueber eine lange Strecke.

Da hast Du teilweise Recht: In den aktuellen AGB der DB (Du siehst auch dort nur "die Unternehmen der Deutschen Bahn") heißen die Produktklasse A nunmehr Produktklasse ICE und die Produktklasse B nunmehr Produktklasse IC/EC . Da hast Du Recht, danke!

In den Zutrittsbedingungen der Lounges steht eindeutig Fernverkehrsfahrkarte und die ist nunmal im Steuerrecht definiert. In den AGB steht auch nichts gegenteiliges. Ich werd es aber gern mal auf der nächsten Fahrt gen MUC ausprobieren und berichten.
 

klauskoeblich

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10.07.2009
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DRS
Guten Abend,

da haben wir über Kreuz geschrieben....

Negativ. Ich fahre München-Regensburg (mit RB und Alex). Das sind 130km. Leider wohnt Herr Seehofer in Ingolstadt und nicht in Regensburg. Deshalb haben wir auf der Strecke keinen ICE.

Da habe ich ja gut gelegen mit dem ALEX. Ja, da gibt es leider keinen Fernverkehr mehr. Da könntest Du nur mit Tricks eine Fahrkarte der Produktkategorie IC/EC kaufen (mit Bahncard 50 +1,60 Euro) und dann lächelnd in die Lounge gehen. Ob das die Cola wert ist.

Das mit dem 1. Klasse-Bereich habe ich ausdiskutiert. No Way. Bahn.comfort bringt mich zum Cola-Automaten- sonst nichts.
Hatte heute erst wieder das Vergnügen. http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/preise_angebote/MDB53322-dblounge_nutzungsbestimmungen.pdf hatte das auch anderes dargestellt. Wäre super, wenn Du mir eine entsprechende Quelle geben könntest.

Danke für den Link, das kannte ich gar nicht. Ich habe mich immer an den Wortlauten der Webseite orientiert (die sprechen nur von einem Fernverkehrsfahrschein). Aber (und da gleicht die DB ja auch der LH) das von Dir verlinkte Dokument ist in sich widersprüchlich: Eine Definition des Fernverkehrsfahrscheins gibt es in den AGB nirgendwo (eine Broschüre ist IMHO kein Vertragsbestandteil), zudem fehlen auch einige Zugkategorien wie Nachtzüge oder der Railjet, der München erreicht, usw. Die Begleitperson ist am Ende der Broschüre ein Kind ab 6 Jahren, in der Mitte steht, das Kinder bis 14 Jahren kostenfrei (also neben einer jugendlichen/erwachsenen Begleitperson mit hineinkönnen.
Noch besser ist folgender Text:
Grubes tolle Truppe meinte:
Sie reisen am 1.Tag bzw. innerhalb der auf dem Fahrschein bzw. auf der BahnCard 100 angegebenen Geltungsdauer.
Ich dachte bisher immer, daß der erste Tag der Geltungsdauer auch innerhalb der Geltungsdauer liegt. Warum erwähnt man es dann, es dürfte nur zu verschiedenen Interpretationen der LD führen. Man könnte noch weiter lachen.
Aber: Die Mitnahme von Hamstern ist ohne Fahrschein für den Hamster gestattet!=;
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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In den Zutrittsbedingungen der Lounges steht eindeutig Fernverkehrsfahrkarte und die ist nunmal im Steuerrecht definiert. In den AGB steht auch nichts gegenteiliges.

Ist mir schon klar, dass Du auf die steuerliche Unterscheidung herauswolltest. Die Bahn meint es aber anders (ja, ich weiss schon Unklarheiten zu Lasten des Verwenders etc.), was daraus zu schliessen ist, dass man mit einer Fahrkarte der Fernverkehrsproduktklassen auch dann in den 1.-Klasse-Bereich darf, wenn die Fahrt unter 50 Kilometer lang ist (und aus dem Verkehrsverbund rausgeht).

Und an tyroleans Muenchen-Regensburg-Problem: Die IC-Fahrkarte kostet mit BC50, von der ich ausgehe, dass Du sie hast, 2,95 EUR mehr - waere es Dir das wert?
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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OK, ich lege nach:

Eine Definition des Fernverkehrsfahrscheins gibt es in den AGB nirgendwo (eine Broschüre ist IMHO kein Vertragsbestandteil)

Doch, in 1.2. der ABB:

1.2 Produktklassen
Die Verkehrsunternehmen bieten die Beförderung in folgenden Produktklassen an:
(i) für den Fernverkehr
• Produktklasse ICE: InterCityExpress (ICE), InterCityExpress Sprinter (ICE Sprinter),
TGV, Thalys, railjet (RJ);
• Produktklasse IC/EC: InterCity (IC), EuroCity (EC), D-Zug (D);
(ii) für den Nahverkehr
• Produktklasse C: Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), Regionalbahn (RB)
und S-Bahn (S).


Diese Definition, was ein Fern- und was ein Nahverkehrsfahrschein ist, und nicht das Steuerrecht, fuehrt iVm den Nutzungsbestimmungen imho wasserdicht zum "Du kumms hier nisch rein" fuer tyrolean.
 
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klauskoeblich

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10.07.2009
243
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DRS
Tarifregeln und Zugang zur Bahn-Lounge: Over and Out!

OK, ich lege nach:
Contra! ;)
1.2 Produktklassen
Die Verkehrsunternehmen bieten die Beförderung in folgenden Produktklassen an:
Schön, da steht also, daß die Verkehrsunternehmen die Beförderung in folgenden Produktklassen anbieten. Und nun? Da steht weder, daß Fahrkarten in diesen Produktklassen ausgegeben werden, noch, was die angesprochene Fernverkehrsfahrkarte ist (ja ich weiß, Krümelkackerei). Und ganz nebenbei steht in den Beförderungsbedingungen nirgendwo, daß ich einen Zug der Zuggattung ICE nur mit einer Fahrkarte der Produktklasse ICE benutzen darf. Genausowenig steht drin, daß ich einen Zug der Zuggattung RB/RE/IRE/S/IC,EC auch mit einer Fahrkarte der Produktklasse ICE benutzen darf. ;)

Diese Definition, was ein Fern- und was ein Nahverkehrsfahrschein ist, und nicht das Steuerrecht, fuehrt iVm den Nutzungsbestimmungen imho wasserdicht zum "Du kumms hier nisch rein" fuer tyrolean.
Faktisch magst Du recht haben; für mich wäre es aber sehr interessant, wenn AGB eines privatrechtlich geführten Unternehmens eine Rechtsdefintion außer Kraft setzen können.

Zusammenfassen kann ich nur sagen, daß die AGB der DB äußerst schlampig und unverständlich geschrieben sind und mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr viel gemein haben. Interessiert aber keinen, denn „L'Etat c'est moi“ war Mehdorns Grundsatz.

Zur Beachtung bei der nächsten Fahrt mit der Bahn: § 19 der EVO

Meinungsverschiedenheiten unter Reisenden oder zwischen Reisenden und dem Eisenbahnpersonal entscheidet vorläufig auf Bahnhöfen der aufsichtführende Bedienstete, in den Zügen der Zugführer.
Könnten das hier nicht einige der regulars mal bei der Anreise zum nächsten Beer Run ausprobieren? Oder für die alte Frage, ob Airbus oder Boeing sicherer ist? Welches das bessere Vielfliegerprogramm ist? Wer die beste FIRST hat? (OK, hier hätter der Kollege Zugchef eigentlich nur eine Antwort zu geben....)
 

nin

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22.12.2009
123
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DUS & FUK
Das Steuerrecht ist in diesem Zusammenhang doch überhaupt nicht relevant...

Ich denke da hast Du recht.

Wenn man der interessanten Auffassung ist, dass § 12 Nr. 10 b) UStG DIE Legaldefinition von Fernverkehr beinhalte und nicht lediglich eine Kilometergrenze zur Bestimmung eines ermäßigten Steuersatzes, wer weiß... :). Es gibt witzigerweise Tarife (NRW-Tarif: Minden-Aachen) bei denen 310 km zum "Nahverkehr" zählen. :)

Kurzum - ob oder dass die DB (was ich als überzeugter Nichtbahnfahrer kein bisschen beurteilen kann) sich nach steuerlichen Abgrenzungen auch außerhalb der steuerlichen Erfordernisse orientiert, ist wohl nicht zwingend sondern für sie bestenfalls oportun.
 
Zuletzt bearbeitet:

klauskoeblich

Aktives Mitglied
10.07.2009
243
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DRS
Wenn man der interessanten Auffassung ist, dass § 12 Nr. 10 b) UStG DIE Legaldefinition von Fernverkehr beinhalte und nicht lediglich eine Kilometergrenze zur Bestimmung eines ermäßigten Steuersatzes, wer weiß... :). Es gibt witzigerweise Tarife (NRW-Tarif: Minden-Aachen) bei denen 310 km zum "Nahverkehr" zählen.

Die Nahverkehrsdefinition im UStG ist aber meiner Erinnerung nach in grauen Vorzeiten (denen ich ob der Gnade meiner östlichen Geburt) bundesrepublikanischer Gesetzgebung einer Verordnung des Bundesbahngesetzes (?) entsprungen. Auch heute noch definiert sich daher Schienenpersonennahverkehr als Eisenbahnleistung, in denen die durchschnittliche Reiseweite bis 50 Kilometer oder 30 Minuten beträgt. Hierfür sind die Länder bzw. deren Aufgabenträger/Zweckverbände (z.B. BEG in Bayern, VBB in Berlin/Brandenburg, RMV/NVV in Hessen) zuständig. Alles andere müßte der Bund machen.
Das das in der Praxis völlig anders gehandhabt wird und keinen stört, weiß ich auch. So finanzieren die Länder z.B. Nahverkehr mit Haltestellenabständen größer 50 km oder 30 Minuten (also per Definition Fernverkehr) wie z.B. Bayern [Lindau-Augsburg-Nürnberg], Mecklenburg [Rostock-Berlin].

Kurzum - ob oder dass die DB (was ich als überzeugter Nichtbahnfahrer kein bisschen beurteilen kann) sich nach steuerlichen Abgrenzungen auch außerhalb der steuerlichen Erfordernisse orientiert, ist wohl nicht zwingend sondern für sie bestenfalls oportun.

Da bin ich kein Jurist, um dies zu beurteilen. Es gibt aber Genug Gesetze, die sich Definitionen aus anderen Gesetzen holen.

Dein Beispiel (NRW-Tarif: Minden-Aachen) kann ich nicht beurteilen, wenn Du oder ein anderer geneigter Leser hier sich mal eine Fahrkarte des Nahverkehrs für über 50 km kauft und dann auf den Steuersatz schaut, wird er eine "19" finden. Die DB hält sich daran, was die Verbünde mit ihren Tarifen machen, weiß ich nicht.
 
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flys

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14.12.2009
1.261
1
Negativ. Ich fahre München-Regensburg (mit RB und Alex). Das sind 130km. Leider wohnt Herr Seehofer in Ingolstadt und nicht in Regensburg. Deshalb haben wir auf der Strecke keinen ICE.

Hat das nicht eher damit zu tun, dass ein ICE M-R sich nicht lohnt, und man von Regensburg mit der Bahn nicht anstaendig weiterkommt in Richtungen, die von M aus sinnvoll waeren? ;) (M-Prag waere z.B. schoen, aber die Verbindung ist ja unter aller Sau ... ).

Aber kurz zum Thema Lounge: Wenn ich mit der Bahn fahre, versuche ich eigentlich immer 5 min vor Abfahrt da zu sein -- da braucht's eigentlich keine Lounge. Ausser man muss umsteigen und der Anschluss ist weg, natuerlich ...
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Und ganz nebenbei steht in den Beförderungsbedingungen nirgendwo, daß ich einen Zug der Zuggattung ICE nur mit einer Fahrkarte der Produktklasse ICE benutzen darf.

Mmh, ich glaube, Du hast recht; ich meine, das haette ich auch schon einmal rausgefunden, und mir als To Do fuer einen besonders renitenten Tag zurechtgelegt ;-)

A propos renitent: Es ist auch voellig unhaltbar, dass ich von nicht tatsaechlich in Anspruch genommenen AIRail-Plaetzen vertrieben werde. Auch da muesste ich mich eigentlich mal friedlich wegtragen lassen und anschliessend klagen ;-)


Genausowenig steht drin, daß ich einen Zug der Zuggattung RB/RE/IRE/S/IC,EC auch mit einer Fahrkarte der Produktklasse ICE benutzen darf. ;)

Doch, ich meine schon. Bin aber gerade zu faul zum Suchen.

Zusammenfassen kann ich nur sagen, daß die AGB der DB äußerst schlampig und unverständlich geschrieben sind und mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr viel gemein haben.

Absolut. Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu den Fahrgastrechten, Wegbeschreibungen auf Fahrkarten, Gueltigkeit Cityticket nur mit Zangenabdruck, Nichtverkauf reiner Bahnfahrscheine im NRW-Nahverkehr, Gueltigkeit von Laendertickets nur bis zum letzten Bahnhof etc. pp. Denen gehoert mal nachhaltig juristisch der Hintern versohlt.
 

epericolososporgersi

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09.03.2009
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40
Eigentlich ist es doch ganz einfach:

Der Zugang zur DB Lounge ist mit einem Fernverkehrsfahrausweis 1. Kl. gestattet.

Die Nutzungsbedingungen definieren dies:

Fernverkehrs-Fahrschein 1. Klasse
(ausgenommen sind Eurail-,
German Rail- und InterRail-Pässe)

Gerne begrüßen wir Sie als unseren Gast,
wenn Sie über einen 1. Klasse-Fahrschein
für einen der nachfolgend aufgeführten
Fernverkehrszüge verfügen:
Produktklasse ICE
Intercity-Express (ICE),
Intercity-Express Sprinter
(ICE Sprinter), TGV, Thalys
Produktklasse IC/EC
Intercity (IC), Eurocity (EC)
An ausgewählten DB Lounge-Standorten
stehen Ihnen auch exklusive 1. Klasse-
Bereiche zur Verfügung. Bitte beachten
Sie: Fernverkehrs-Fahrscheine 1. Klasse
mit Start und Ziel innerhalb des Gebietes
des Verkehrsverbundes, in dem sich die
jeweilige DB Lounge befindet, sind vom
Zugang zu diesen 1. Klasse-Bereichen
ausgenommen
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.044
40
Aber kurz zum Thema Lounge: Wenn ich mit der Bahn fahre, versuche ich eigentlich immer 5 min vor Abfahrt da zu sein -- da braucht's eigentlich keine Lounge. Ausser man muss umsteigen und der Anschluss ist weg, natuerlich ...

Wenn man umsteigen muss, dann passiert dies aber gar nicht selten.
Nur hat man nicht immer das Glück, an einem der wenigen Bahnhöfe mit DB - Lounge zu stranden.
 
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H

Heirate-HON

Guest
aber wenn jmd. eine Centurion Amex hat dann braucht man kein Ticket und trotzdem darf ins 1 kl. Lounge :)))
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.029
1.501
Bayern & Tirol
Wenn man umsteigen muss, dann passiert dies aber gar nicht selten.
Nur hat man nicht immer das Glück, an einem der wenigen Bahnhöfe mit DB - Lounge zu stranden.

Meine beliebtesten Features einer DB-Lounge
- Sauberes Klo ohne Zusatzkosten
- Wärmestube mit geringerer Sandler-Quote
- Heißgetränke

Ich reise halt nicht immer 2 Minuten vor Abfahrt an da ich in München S- oder U-Bahn fahren muss, die gewisse Unsicherheiten bieten.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.029
1.501
Bayern & Tirol
Hat das nicht eher damit zu tun, dass ein ICE M-R sich nicht lohnt, und man von Regensburg mit der Bahn nicht anstaendig weiterkommt in Richtungen, die von M aus sinnvoll waeren? ;) (M-Prag waere z.B. schoen, aber die Verbindung ist ja unter aller Sau ... ).

Aber kurz zum Thema Lounge: Wenn ich mit der Bahn fahre, versuche ich eigentlich immer 5 min vor Abfahrt da zu sein -- da braucht's eigentlich keine Lounge. Ausser man muss umsteigen und der Anschluss ist weg, natuerlich ...

Das mit ICE und lohnen ist so eine Sache. Tatsache ist dass der ICE über Inglstadt ohne Herrn Seehofer sicher über Augsburg gefahren wäre.
Wenn ich mir die Ballungsräume anschaue wäre sicher die Streckenführung
- München -> Flughafen München -> Landshut -> Regensburg -> Nürnberg nicht wirklich doof aber halt nicht zu realisieren.
Regensburg -> Nürnberg hätte Frankfurt -> Wien auch noch signifikant beschleunigt.

Das mit Prag ist ein Trauerspiel und wird es auch immer bleiben. Da gibt es nur Flugzeug, Auto oder Bus
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.155
3.504
ZRH / MUC
Ich reise halt nicht immer 2 Minuten vor Abfahrt an da ich in München S- oder U-Bahn fahren muss, die gewisse Unsicherheiten bieten.

Was ist die "Unsicherheit"? Lange Wartezeit infolge unvorhergesehenem pünktlichen Erscheinen? ;)

Ich war noch nie in der DB-Lounge in MUC, da die wenigen verbliebenen Fahrten mit DB Fernverkehr (war 2010 bislang eine einzige) immer zu Zeiten stattfinden, die ausserhalb der restriktiven Öffnungszeiten der DB Lounge fallen (AFAIK öffnet die am Wochenende z.B. erst um 08:00).
 
K

kraven

Guest
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