Bahn-Sammelthread

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
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Wer sich ärgert, überlegt vielleicht, wo das Geld herkommt, und ob die Bahn damit nicht eher Schienennetz und Rollmaterial modernisieren sollte ;)
Wenn sollten die das Geld ins Netz packen! darum gibt es die Verspätungen.
Aber nein lieber neue ICEs kaufen, beim Material sind doch inzwischen alles an alten Schrott ausgetauscht worden selbst in der Bayerischen Pampa gibts jetzt eine moderne Version der Dieselzüge ich hatte schon einige Jahre keine Rostlaube mehr.
 

Spewdonk

Erfahrenes Mitglied
07.09.2014
549
370
Wenn sollten die das Geld ins Netz packen! darum gibt es die Verspätungen.
Aber nein lieber neue ICEs kaufen, beim Material sind doch inzwischen alles an alten Schrott ausgetauscht worden selbst in der Bayerischen Pampa gibts jetzt eine moderne Version der Dieselzüge ich hatte schon einige Jahre keine Rostlaube mehr.
Sei doch froh, sonst entfällt noch deine Einkommensquelle ;-)
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.148
6.266
BSL
Wenn sollten die das Geld ins Netz packen! darum gibt es die Verspätungen.
Aber nein lieber neue ICEs kaufen, beim Material sind doch inzwischen alles an alten Schrott ausgetauscht worden selbst in der Bayerischen Pampa gibts jetzt eine moderne Version der Dieselzüge ich hatte schon einige Jahre keine Rostlaube mehr.
Mit dem Netz hast Du sicherlich recht. Vor einigen Jahren kam die Bahn auf die glorreiche Idee, vorhandene Überholmöglichkeiten auf der Hochrheinstrecke ganz im Süden von Baden-Württemberg zu enfernen, wohl weil die selten benutzten Weichen Störungen hervorrufen könnten. Nun gibt es häufig Verspätungen der Regionalbahn, weil diese bei Unregelmäsigkeiten des Interregioexpress dessen Durchfahrt an weit entfernten Orten abwarten muss.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Einkommensquelle... wird doch bestimmt nicht bei der Steuererklärung angegeben...
Nochmal das ist Schadensersatz und somit kein Einkommensart der AO!

Und ihr habt es nicht kapiert es geht nicht ums Geld! wobei die fast 3000 Euro in 5 Monaten schon auch nett sind.
Ach ja den Status und Bonuspunkte für mehr als drei erste Klasse Freifahrten sind auch noch drin.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Mit dem Netz hast Du sicherlich recht. Vor einigen Jahren kam die Bahn auf die glorreiche Idee, vorhandene Überholmöglichkeiten auf der Hochrheinstrecke ganz im Süden von Baden-Württemberg zu enfernen, wohl weil die selten benutzten Weichen Störungen hervorrufen könnten. Nun gibt es häufig Verspätungen der Regionalbahn, weil diese bei Unregelmäsigkeiten des Interregioexpress dessen Durchfahrt an entfernten Orten abwarten muss.
Genau und teilweise heißt es dann noch der Gegenzug muss abgewartet werden und ähnlichen Mist, die Bahn hat das selber verursacht!

Und wie kann es sein dass ein IC in einem Monat von 30 Tagen 23 Mal so sehr verspätet ankommt dass ein 20 Minuten Umstieg nicht klappt???
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.018
3.797
STR
@SWINE
Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht. Du hattest ja weiter vorne schon mal ausgeführt, was du mit deinen Anspielungen in jedem Post hier sagen willst:
Im Wesentlichen buchst du ein Ticket von Milchkanne A (Bodensee) zu Milchkanne B (Nordsee) quer durch die Republik mit ein paar knappen Anschlüssen. Diese gehen quasi immer schief. Daher kannst du die Fahrt abbrechen und bekommst dein Geld zurück (wenn ich das richtig verstanden habe). So weit, so unspektakulär. Nun ist es aber in den seltensten Fällen so, dass Reisende wegen eines einzigen Misconnects die Fahrt ganz abbrechen. Die nehmen dann eher den nächsten Zug und bekommen am Ende ggf. 25-50% des Fahrpreises zurück, je nach Schwere der Gesamtverspätung. Denn die wollen dort ankommen, auch wenn es ggf. ne Stunde länger dauert. Es ist noch viel seltener so, dass es denen regelmäßig so geht. Das ist doch auch echt widersinning: Immer wieder mittendrin die Fahrt abbrechen -> eigentlich will man doch zum Ziel kommen? Noch viel seltener ist es, dass man Milchkanne A -> Metropole B -> Milchkanne C bucht, von vornherein nur zur Metropole (hier hattest du das Beispiel anhand von Frankfurt -> Kassel aufgemacht) will und durch den Misconnect auf dem letzten Teilstück das Ticket zurückbekommt, weil man in der Metropole die Fahrt abbricht. Klar, die Bahn kann einem nicht nachweisen, dass man eigentlich nie bis zum Ende fahren wollte, aber falsch ist es trotzdem.

Wenn das nun nur du so machst, dann wird die Bahn ihre Buchungslogik nicht ändern, denn selbst wenn sie dir deswegen 20€/Tag zahlen muss wie oben von dir behauptet, dann ist das immer noch um ein Vielfaches günstiger als den entsprechenden Change Request in der IT-Abteilung zu starten. Nur wenn das dann irgendwann viele Leute machen, dann ist der Punkt erreicht, an dem der Change Request günstiger wird. Der wird dann so aussehen, dass die Bahn die MCT raufsetzen wird, was all diejenigen trifft, die lieber knappe Kisten buchen um einfach im best case schneller anzukommen (und nicht um aus den Misconnects einen Nebenerwerb zu machen).Pünktlicher werden sie deswegen trotzdem nicht, denn das wäre noch viel teurer (bzw. gar nicht in deren Einflußbereich).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

[...]

Und ihr habt es nicht kapiert es geht nicht ums Geld! wobei die fast 3000 Euro in 5 Monaten schon auch nett sind.
Ach ja den Status und Bonuspunkte für mehr als drei erste Klasse Freifahrten sind auch noch drin.
[...]
Also doch eher der Robin Hood der Bahnfahrer? Wenn es nicht ums Geld geht, spendest du es dann? Wäre ja konsequent, denn es geht dir ja nicht ums Geld.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Im Wesentlichen buchst du ein Ticket von Milchkanne A (Bodensee) zu Milchkanne B (Nordsee) quer durch die Republik mit ein paar knappen Anschlüssen.
Na das ist eine andere Methode die auch funktioniert ja.
Aktuell gibt es eine bessere Alternative um die 20 Euro pro Tag zu erwirtschaften, übrigens das könnte man ja auch erweitern und auch wiederholen also auch 40/60/80 oder 100 pro Tag draus machen.

Also doch eher der Robin Hood der Bahnfahrer?
Wenn die Bahn mir die Zeit bezahlen müsste die ich wegen den verloren habe dann ...
Aber ok warum eigentlich nicht davon dann eine BC 100 kaufen die Idee hätte was.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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NUE/FMO
www.red-travels.com
Wenn das nun nur du so machst, dann wird die Bahn ihre Buchungslogik nicht ändern, denn selbst wenn sie dir deswegen 20€/Tag zahlen muss wie oben von dir behauptet, dann ist das immer noch um ein Vielfaches günstiger als den entsprechenden Change Request in der IT-Abteilung zu starten.

es sollte der Bahn schon langsam auffallen, dass jemand scheinbar jeden Tag die gleiche Strecke bucht, diese an irgendeiner Stelle abbricht und das Geld zurückverlangt.
Günstiger als der CR in der IT könnte einfach die Anpassung der Erstattungsmethodik sein, statt Tarifwert gibt’s nur noch den wirklich bezahlten Preis zurück und eCoupons werden, sofern es sich um noch gültige Aktionsgutscheine handelt wieder aktiv gesetzt bzw. als neue mit gleichen Konditionen erstellt, bei anderen eCoupons werden dann eben neue eCoupons erstellt.

Dann bekommt der Kunde auch nur so viel zurück, wie ihm auch tatsächlich zusteht.

Wenn das jeden Tag so weiter geht, dass einer die Bahn hier ausnutzt und sich daran bereichert wird das früher oder später zum Nachteil aller führen und im schlimmsten Fall werden die Fahrgastrechte bzw. Erstattungen komplett geändert.
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
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statt Tarifwert gibt’s nur noch den wirklich bezahlten Preis zurück
Klasse das wird ein Spass genau das sieht nämlich Fahrgastrechteverordnung nicht vor, dann gibt es ganz viele Freifahren und Entschädigungsausfall für die Verhandlungen beim Amtsgericht!

Wäre es denn wenn die Bahn ihren Job macht und keine Verträge bricht???
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
es sollte der Bahn schon langsam auffallen, dass jemand scheinbar jeden Tag die gleiche Strecke bucht, diese an irgendeiner Stelle abbricht und das Geld zurückverlangt.

Vor allem, wenn er nie den Plan hat, das Ticket komplett abzufahren. Dann könnte man schon einmal auf die Idee kommen, dass der Betrugstatbestand durch den renitenten "Kunden" erfüllt wird.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Vor allem, wenn er nie den Plan hat, das Ticket komplett abzufahren. Dann könnte man schon einmal auf die Idee kommen, dass der Betrugstatbestand durch den renitenten "Kunden" erfüllt wird.
Mach dich nicht lächerlich!
Dann betrügt die Bahn genauso das sie Ticketes verkauft die sie nicht erfüllen kann!
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Mach dich nicht lächerlich!
Dann betrügt die Bahn genauso das sie Ticketes verkauft die sie nicht erfüllen kann!

wer betrügt mehr? Der Kunde der nie eine Strecke fahren würde, sie aber jeden Tag fleißig bucht und sich Geld zurückholt, was ihm nicht wirklich zu steht oder die Bahn, die den Fahrplan einer unmöglichen Verbindung nicht einhalten kann, weil der Kunde das so bucht?

vermutlich noch über 2 Wegepunkte, die die eigentliche Verbindung darstellen und an einem dieser Punkte wohnt der Kunde am Ende noch.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.873
13.611
Trans Balkan Express
Mach dich nicht lächerlich!
Dann betrügt die Bahn genauso das sie Ticketes verkauft die sie nicht erfüllen kann!

Danke, dass Du über das Stöckchen gesprungen bist, das ich Dir hingehalten habe.

§ 263 StGB:

Täuschung über Tatsachen, denn der überaus kluge Mitforist, täuscht ja darüber, dass er von Konstanz bis nach Flensburg fahren will, obwohl das tatsächlich nicht gewollt ist

Erregung eines Irrtums: Buchung eines Tickets, das nicht komplett abgefahren werden soll ggf. unter Verwendung von Gutscheinen, die erstattet werden sollen, wahrscheinlich der Knackpunkt für den Referendar des Staatsanwalts

Vermögensverfügung: Erstattung des Claims

Vermögensschaden: zweiter Knackpunkt für den Referndar des Staatsanwalt aber eher ja, insbesondere wenn man sich Gutscheine erstatten lässt.

Vorsatz: aber so was von

Bereicherungsabsicht: wäre selbst dann gegeben, wenn man das Geld später spendet.

Rechtswidrigkeit/Schuld: unproblematisch
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.873
13.611
Trans Balkan Express
... sind Zustände oder Vorgänge der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.

Bei einer Absicht mitnichten der Fall...

Na die Täuschungshandlung liegt ja bereits darin, dass man eine Verbindung bucht, die wahrscheinlich nicht funktioniert bzw. wenn man beim Einrechen des Formulars erklärt, es sei geplant gewesen, die gesamte Strecke abzufahren (obwohl das nicht der Fall ist). Bereicherungsabsicht und Vorsatz prüft ggf. der Tatrichter. Indiz für das Vorliegen des Vorsatzes ist, wenn es mehrere Claims gibt oder, wenn der Mitforist z.B. aus Stuttgart kommt, in Hamburg wohnt, aber eine Umsteigeverbindung in Neumünster o.ä. auf dem Weg nach Flensburg gebucht ist, diese Strecke aber nie abgefahren wird. Der Sachverhalt ist ja hier nicht so, dass sich jemand über eine geplatzte Verbindung ärgert, sondern, dass der Mitforost gezielt Verbindungen bucht, die nicht klappen könnten und mit anderen Tricks prahlt. Aber wie geschrieben, einen gewissen Begründungsaufwand müsste der Referendar des Staatsanwalts erbringen. Der Betrugstatbestand ist einer der kniffeligsten im StGB. Daher hat wahrscheinlich kein Staatsanwalt die Zeit sich das detailliert anzuschauen. Aber wie hier schon geschrieben wurde, wenn sich das ganze häuft, sind die ehrlichen Kunden die Gekniffenen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.645
711
Na die Täuschungshandlung liegt ja bereits darin, dass man eine Verbindung bucht, die wahrscheinlich nicht funktioniert...
Na, also das schonmal gar nicht... Bedarf keinen weiteren Ausführungen.

Na die Täuschungshandlung...
Täuschungshandlung hin oder her (bei dem Einreichen des Erstattungsformulars kommen wir der Sache schon näher) der Täuschungsgegenstand muss tauglich sein! Täuschen kannst du nur über Tatsachen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.267
2.632
Mal ein wenig Deutsches Strafrecht zum Sonntag Nachmittag, wie verlockend das es ja sowieso noch dauert bis 3R 228 abhebt.

Na die Täuschungshandlung liegt ja bereits darin, dass man eine Verbindung bucht, die wahrscheinlich nicht funktioniert bzw. wenn man beim Einrechen des Formulars erklärt, es sei geplant gewesen, die gesamte Strecke abzufahren (obwohl das nicht der Fall ist).
Dieses Argument ist aber wenig überzeugend.
Tatbestandsmerkmal der Täuschung:
Zum einen hat man zunächst nur einen Beförderungsvertrag von A nach B nicht mehr und nicht weniger.
Es besteht auch keine Verpflichtung die gesamte Strecke des Beförderungsvertrags zu nutzen daher ist grundsätzlich der spätere Zustieg/ verfrühte Ausstieg nicht zu beanstanden.
Der klassiker wäre hier, am Rand eine Verkehrsverbundes den nächsten Halt zu nehmen, da der DB Tarif inklusive Bahncard günstiger war als der Tarif des Verbundes.

Da keine Verpflichtung besteht kann daher auch nicht getäuscht werden.

Indiz für das Vorliegen des Vorsatzes ist, wenn es mehrere Claims gibt oder, wenn der Mitforist z.B. aus Stuttgart kommt, in Hamburg wohnt, aber eine Umsteigeverbindung in Neumünster o.ä. auf dem Weg nach Flensburg gebucht ist, diese Strecke aber nie abgefahren wird
Das funktioniert aber nur, falls sich der Reisende selbst durch eine ungeschickte Aussage selbst belastet, in allen anderen Fällen reicht das nicht als Indiz oder Beweis aus, da eben gerade nicht nachgewiesen werden kann dass die Strecke nie abgefahren werden sollte es sei denn derjenige sagt genau das selbst aus
dass der Mitforost gezielt Verbindungen bucht, die nicht klappen könnten und mit anderen Tricks prahlt
Auch hier haben wir wieder das Problem, dass der Reisende es eben nicht in der Hand hat ob eine Reiseverbindung funktioniert oder nicht, er kann daher gar nicht die entsprechende Absicht haben.
Ist die Bahn pünktlich und erfüllt den Beförderungsvertrag, dann funktioniert der ganze Plan ist.

Von daher ist es im Grunde nur eine Wette darauf, dass die DB Verspätung haben wird aber mehr auch nicht.

Der Betrugstatbestand ist einer der kniffeligsten im StGB.
Völlig korrekt und auch der Tatbestand zu dem die Ermittlungen am häufigsten gegen konkrete Beschuldigte aufgenommen werden, aber dann nach §170 Abs. 2 StPO enden, weil dann eben doch heraus kommt, dass nicht alle Tatbestandsmerkmale vorliegen bzw. zur Überzeugung eines Gerichts nachgewiesen werden können.

Auch eine gewisse Fallhäufung kann aus meiner Sicht nicht negativ verwendet werden, da es sich eben bei den Fahrgastrecht um ein gesetzliches Recht handelt, das wahrgenommen wird.

So lange eben keine falschen Angaben bei Antragsstellung gemacht werden, kann daher kein Betrug vorliegen.
Aber gerade beim neuen Onlineportal werden noch weniger Angaben verlagt, im Papierformular wurde ja noch gefragt im Sinne "ich habe den Anschluss verpasst am Bahnhof:" da aber genau diese Angaben nunmehr alle weggefallen sind, scheitert es einfach insgesammt an der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des §263 StGB.

Das man natürlich persönlich dieses Verhalten verwerflich finden kann, ist völlig unstrittig auch ist die Argumentation die DB ist ja selbst Schuld auf Dauer nicht überzeugend.
Allerdings muss man auch bei neutralen Betrachtung feststellen, dass die Leistungen der DB in Qualität durch eigene systematische Fehler sich zunehmend stetig verschlechtert.
Die Lösung kann aber nicht dieses fragwürdige Vorgehen sein.
.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.267
2.632
Hoffentlich verbucht sich der Forist mal und reicht 2 Claims für den gleichen Tag auf unterschiedlichen Strecken in komplett verschiedenen Regionen ein...
Das interessierte zumindest 2017 niemanden.
Ich selbst habe schon einmal am MUC ankommend einen Supersparpreis erstatten lasssen, da der ICE ab München Pasing ausgefallen war und es Probleme auf der Strecke gab.
Ich bin dann als 4. Person einer Reisegruppe mit einem Bayern Ticket aus dem Automaten nach Aschaffenburg mitgefahren und dort hat mich eine Freundin aus Hanau abgeholt.
Bei Rückfahrt am Abend nach Karlsruhe kam es zu Verspätung es zu einem Defekt am Zug und etwa 135 Minuten Verspätung.

Beide Anträge hatte ich im selben Umschlag versendet die Erstattung ist ohne Nachfrage erledigt worden.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.645
711
Beide Anträge hatte ich im selben Umschlag versendet die Erstattung ist ohne Nachfrage erledigt worden.
Er bezog sich auf den Fall, dass zwei Erstattungen für sich genommen möglich wären, aber aufgrund zeitlicher/örtlicher Gegebenheiten ein und der selbe Passagier nur eines der beiden Tickets angefahren haben kann. Dieser Fall wäre dann tatsächlich die erwähnte Selbstbelastung.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.352
965
Habe ich hier irgendwas mißverstanden? Wenn ich vo Milchkanne A nach Kanne B buche, und bei im Bhanhof in der Mitte meinen Anschluß nicht bekomme (60 min Delay zu erwarten bis Kanne B ) darf ich zu Kanne A umsonst zurück fahren. Außerdem bekomme ich den Ticketpreis voll erstattet. ABER wo ist der Mehrwert? Kann ich da irgendwie "Gewinn" raus ziehen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.267
2.632
Dieser Fall wäre dann tatsächlich die erwähnte Selbstbelastung.
Auch hier kommt es auf den genauen EInzelfall an wenn zB ein TIcket mit Ziel im Norden nicht angetreten wird, weil eben ICE +<60 Minuten hat und dann später eine Fahrt nach Süden in Stuttgart abgebrochen weil dort der Anschluss verpasst wird, ist das nicht zu beanstanden.

Aber ja wenn der Betroffene sich sehr ungeschickt verhält könnte er selbst belastendes Material liefern.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.645
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Habe ich hier irgendwas mißverstanden? Wenn ich vo Milchkanne A nach Kanne B buche, und bei im Bhanhof in der Mitte meinen Anschluß nicht bekomme (60 min Delay zu erwarten bis Kanne B ) darf ich zu Kanne A umsonst zurück fahren. Außerdem bekomme ich den Ticketpreis voll erstattet. ABER wo ist der Mehrwert? Kann ich da irgendwie "Gewinn" raus ziehen?

Wenn die Mitte dein eigentliches Ziel war, hast du mindestens schonmal einen kostenlosen Direct Turnaround gemacht und fleißig Punkte gesammelt ;-)
 
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