Bahn-Sammelthread

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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
896
696
HKG
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Heute Nacht kam die Mitteilung der DB Reisebegleitung für meine Fahrt am 01.06.2023 gab es eine Änderung für meine Reise vom FRA nach Zittau
Die Ankunft des ICE 1657 ist nun für 9 Minuten später geplant und der Anschluss auf den Regio ist nicht mehr möglich.

Die Fahrtempfehlung besagt nun von 23:39 Uhr bis 04:02 Uhr in DD Neustadt zu warten und dann mit einem Umstieg in Bischofswerda dann um 05:47 Uhr an zu kommen.

Damit liegen die Voraussetzungen des des Art. 16 EU VO vor, ich werde nun am 01.06. eine Freundin in Marburg besuchen und irgendwann in den folgenden 4-8 Tagen irgendeinen ICE nehmen und sehen was passiert, den nötigen Reisepass zur Ausstellung einer Fahrpreisnacherhebung habe ich dabei.
Spannend dürfte auch werden die inkludiere Reservierung auf den neuen Tag umbuchen zu lassen wenn dieser feststeht.

Ist das eigentlich schon eine Form von Masochismus?

Man koennte einfach eine Nacht Hotel am FRA buchen, oder da bei nem Bekannten schlafen.

Aber vielleicht macht es ja auch Spass, mit EU Verordnungen zu wedeln, und sich stundenlang in Schlangen zu stellen, um die 4,50 Reservierungsgebuehr zu bekommen.

Uebrigens auch ein Grund, warum ich nie reserviere. Ich habe noch nie in nem Fernzug gestanden. Selbst Zuege, die in der Bahn nicht mehr buchbar sind, wegen hoher Auslastungen haben in der Regel genug Plaetze, wenn man einmal durch den Zug geht. Am ersten oder letzten Wagen einsteigen und dann durch den Zug gehen bis ein freier Platz da ist hat bei mir in 100% der Faelle funktioniert. Manchmal hilft auch fragen, ob der Platz denn tatsaechlich von nem Rucksack belegt werden muss.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Ist das eigentlich schon eine Form von Masochismus?
Du hast wohl den Inhalt des Beitrag nicht im ganzen korrekt erfasst?

Man koennte einfach eine Nacht Hotel am FRA buchen, oder da bei nem Bekannten schlafen.
Nun letzteres ist ja nun genau geplant nur eben dass die Fahrt nicht am nächsten Tag fortgesetzt wird, wie es aus Sicht der DB sein müsste sondern eben irgendwann 4-8 Tage später.

Übrigens ist in diesem Fall die DB für die Übernachtungsmöglichkeit zuständig wenn die Option Unterbrechung der Fahrt über Nacht gewählt wird.

Aber vielleicht macht es ja auch Spass, mit EU Verordnungen zu wedeln, und sich stundenlang in Schlangen zu stellen, um die 4,50 Reservierungsgebuehr zu bekommen.
Nun ja die Recht sind klar, und der aktuelle Art. 16 c der EU VO ist etwas, was von der DB beharrlich ignoriert wird, jetzt geht es darum heraus zu finden wie weit die Bahn gehen wird, in diesem Fall bin ich bereit die Sache vor den Amtsrichter zu bringen dann darf die DB noch die Kosten für zwei Langstreckenflüge Übernachtungen und Verdienstausfall übernehmen.

Für die Reservierung werde ich mich nirgendwo anstellen, es wären auch übrigens 5,90 Euro und keine 4,50.
 
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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
896
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HKG
Nun ja die Recht sind klar, und der aktuelle Art. 16 c der EU VO ist etwas, was von der DB beharrlich ignoriert wird, jetzt geht es darum heraus zu finden wie weit die Bahn gehen wird, in diesem Fall bin ich bereit die Sache vor den Amtsrichter zu bringen dann darf die DB noch die Kosten für zwei Langstreckenflüge Übernachtungen und Verdienstausfall übernehmen.

Für die Reservierung werde ich mich nirgendwo anstellen, es wären auch übrigens 5,90 Euro und keine 4,50.
Fuer dich sollte aber auch die Schadenminderungspflicht gelten. Einfach nen Flexpreis kaufen und den nachher einreichen sollte das Problem doch loesen?
 
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alinakl

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15.07.2016
5.149
2.504
Fuer dich sollte aber auch die Schadenminderungspflicht gelten. Einfach nen Flexpreis kaufen und den nachher einreichen sollte das Problem doch loesen?
Jetzt wird es aber extrem abenteuerlich.

Worin sollte denn der Schaden für die Deutsche Bahn Fernverkehr AG bestehen wenn ich nicht den gebuchten ICE 1657 und TL 76563 am 01.06.2023 zu nutzen sondern sagen wir den ICE 1651 und TLX RE2 20853 am 07.06.2023?
Richtig 0,00 Euro.

Warum sollte sollte ich den Aufwand betreiben ein neues Ticket zu kaufen? Geld auf zu wegen (was nun der geringste Faktor wäre) und dann noch den Aufwand zu betreiben das verauslagte Geld zurück zu fordern und gegebenfalls einzutreiben? (das SFR hat auch bei mir selbst schon mehrfach bewiesen wie Aufwändig das ist)
Darf ich dann auhc meinen Zeitaufwand dafür in Rechung stellen?

Nochmal die DB ignoriert dieses Recht systematisch warum sollte die also zu Lasten der Reisenden gehen?
Die DB hätte schon längst einen automatisierten Prozess entwickeln können, eben als Option bei den Fahrgastrechten wo ausgewählt werden kann Reise am neuen Tag X statt finden soll, das System prüft dann ob die Voraussetzungen vorliegen und gibt eine Genehmigung für das neue gewählte Datum aus.
Aber selbst ohne IT Lösung wäre unproblematisch wenn diese Genehmigung einfach im Reisezentrum oder Servicepoint erteilt werden würde.

Wäre übrigens so wenn ein Händler grundsätzlich Konsequent die Gewährleistungsrechte verweigert, kommt hier auch die Aussage:
Der Kunde kann sich ja ein neues Gerät kaufen und dann zusehen irgendiwe und irgendwann den Kaufpreis zurück zu bekommen?
 
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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
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HKG
Whoa alter wie bist du drauf?
Die Bahn baut Scheisse und der Kunde ist schuld?
Mal ehrlich gehörst du dem Saftladen?? dann würd das Geschreibsel Sinn machen.

Ne, aber der Kunde hat oben geschrieben, fuer 5,90 Reservierungsgebuehr zum Richter zu gehen, und jetzt schon damit zu rechnen, Fluege zu verpassen, ungeplant in Hotels zu stranden etc.

Daher meinte ich, soll man doch fuers eigene Seelenheil mal ne Verbindung buchen die auch funktioniert, und dann nachher das probieren einzureichen, anstatt es darauf anzulegen, Flieger zu verpassen oder sich fuer 5,90 nen halben Tag an den Bahnhof zu stellen oder vor Gericht zu streiten.

Recht haben ist das eine, die Lebenszeit darauf zu verschwenden, sein Recht zu bekommen das andere.
 

NikSeib

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29.11.2016
998
518
Ne, aber der Kunde hat oben geschrieben, fuer 5,90 Reservierungsgebuehr zum Richter zu gehen, und jetzt schon damit zu rechnen, Fluege zu verpassen, ungeplant in Hotels zu stranden etc.
Whoa du musst ein echt komisches Deutsch gelernt haben oder du solltest weniger von deinem Stoff nehmen.

Wegen 5,9 zum Richter zu gehen lese ich nix, Flüge verpassen und Hotels zu stranden auch nicht.

Die hat nur geschrieben wenn die Bahn im Zug diesen Strafzettel schreibt und das Geld dann haben will es vor Gericht geht und sie wohnt doch irgendwo anders und braucht dann viel Zeit und per Flugzeug zum Termin bei Gericht.
 
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KAFlieger

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17.07.2018
1.089
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Streik erstmal angewendet ;)
Spannend - was ist jetzt mit meinen Tickets, deren Ausfall ich mir per Screenshot gesichert habe? In meinem Verständnis nach wie vor flexibel später einsetzbar, da die Bahn offiziell erklärt hat, dass die Fahrten nicht wie geplant stattfinden. Entsprechend habe ich meine Reisepläne nun angepasst…
 

Devilfish90

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13.12.2016
914
891
FRA
Spannend - was ist jetzt mit meinen Tickets, deren Ausfall ich mir per Screenshot gesichert habe? In meinem Verständnis nach wie vor flexibel später einsetzbar, da die Bahn offiziell erklärt hat, dass die Fahrten nicht wie geplant stattfinden. Entsprechend habe ich meine Reisepläne nun angepasst…
Bin Grad im Bordbistro und die MA gehen davon aus, dass die Tickets trotzdem für den genannten Zeitraum flexibel bleiben.

Aber schlauer wird man wohl erst sein, sobald was offizielles von der Bahn verkündet wird.
 
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thbe

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27.06.2013
9.445
9.875
Was bedeutet das jetzt in Sachen Stornierungsmöglichkeit? Die Bahn-App zeigt mir für Montag noch bei beiden Verbindungen „fällt aus“ an.

Darf ich nun doch nicht kostenlos stornieren oder wird das dennoch möglich sein?
 
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Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
914
891
FRA
Hat vielleicht einer eine Idee, warum man immer die Bahncard in der App vorzeigen muss?
Die ist ja mit meinem Account hinterlegt und sollte somit auch im Hintergrund mit dem Ticket verknüpft sein.

Ist zwar kein großer Aufwand nach rechts zu wischen, aber könnte man doch auch sicherlich automatisieren, dass nur noch 1 Code gescannt werden muss 🤔
 

dermatti

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03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hat vielleicht einer eine Idee, warum man immer die Bahncard in der App vorzeigen muss?
Die ist ja mit meinem Account hinterlegt und sollte somit auch im Hintergrund mit dem Ticket verknüpft sein.

Ist zwar kein großer Aufwand nach rechts zu wischen, aber könnte man doch auch sicherlich automatisieren, dass nur noch 1 Code gescannt werden muss 🤔
Kannst das Ticket ja stets ohne gültige BC kaufen - an dem Schritt erfolgt ja absichtlich keine Gegenprüfung der Berechtigung, da ggf. BC zum Buchungszeitpunkt noch nicht vorhanden oder BC zum Reisezeitpunkt abgelaufen.
 
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geos

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23.02.2013
13.066
7.109
Weil die Bahn das nicht so implementiert hat. Hat übrigens nichts mit der App zu tun; gilt genauso wenn man ein Onlineticket erwirbt.
Ich habe neulich eine Zugbegleiterin gefragt; sie sagt mir, ihr werde nicht angezeigt, ob der Fahrgast eine Bahncard habe oder nicht (nur ob er für die Buchung eine benötigt).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.109
Kannst das Ticket ja stets ohne gültige BC kaufen - an dem Schritt erfolgt ja absichtlich keine Gegenprüfung der Berechtigung, da ggf. BC zum Buchungszeitpunkt noch nicht vorhanden oder BC zum Reisezeitpunkt abgelaufen.
Das ist kein Grund, nicht auf eine separate Prüfung zu verzichten, wenn die Bahn weiß, dass der Fahrgast, auf den das Onlineticket gebucht worden ist, zum Reisetag über eine gültige passende Bahncard verfügt.
Dass man damit nicht alle Szenarien abdecken kann, stimmt; die Bahn deckt aber auch nicht die Szenarien ab, die sie könnte.
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
914
891
FRA
Würde die Bahn ehh sicherlich bei der Umsetzung versemmeln und sich noch mehr Probleme ins Haus holen damit 😂

Aber vllt ja was für die Zukunft (wobei viele es sicherlich wenig interessiert, aber wäre schon schön).

Muss ja iwie klappen, weil beim Komfort Check in muss es ja auch iwie überprüft werden
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.109
Der Comfort-Checkin hat nichts mit der Bahncard zu tun, von daher ist das keine Begründung.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Würde die Bahn ehh sicherlich bei der Umsetzung versemmeln und sich noch mehr Probleme ins Haus holen damit 😂

Aber vllt ja was für die Zukunft (wobei viele es sicherlich wenig interessiert, aber wäre schon schön).

Muss ja iwie klappen, weil beim Komfort Check in muss es ja auch iwie überprüft werden
Beim KCI klappte es bspw. bis vor wenigen Monaten noch nicht, sich mit Status auf die Statusplätze einzuchecken. KCI prüft die BahnBonus Nummer ab und stellt dann fest, dass Berechtigung vorliegt.

Wenn wir schon beim Wunschkonzert sind:
Wie schön wäre es, wenn man beim KCI endlich auch selbst die Zugnummer und Streckenabschnitte frei angeben und nicht nur die der bei der Buchung eines Flextickets vorausgewählte Verbindung nutzen könnte…

Edit: Dachte du beziehst dich auf die Statusplätze beim KCI, aber ja - eigentlich müsste genau dort bereits eine Prüfung auf BC25/BC50/BC100 Berechtigung im Hintergrund implementiert sein.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.109
doof für als diejenigen die jetzt einen Flixschrott gebucht haben.
Ja, Flixbus bedankt sich sicher für die unverhoffte Umsatzspitze. Erstattung (gegen Geld) ist dort ja m.W. nicht möglich.
Fragt sich, wie es bei Leuten aussieht, denen von der Bahn der Ausfall ihrer gebuchten Verbindung mitgeteilt worden ist und die daraufhin eine Ersatzverbindung mit Flixbus gebucht haben. Vermutlich muss die Bahn diese auf Antrag erstatten, aber nur, wenn der Kunde die gebuchte Bahnfahrkarte nicht wahrnimmt und nicht erstatten lässt.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.262
5.443
Paralleluniversum
Aber da buche ich doch auch mit BC und werde nicht kontrolliert.

Oder könnte ich somit auch ein Ticket mit BC buchen, obwohl ich keine habe und umgehe somit die Kontrolle? 🤔😁
Das hatten wir vor ein paar Tagen hier aufgrund meiner Frage schonmal diskutiert:
Für den Komfort Checkin musst Du ja eine BC-Nummer eintragen :) Damit musst Du ja eine haben.
 
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